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   OVG Bremen, 23.06.1998 - 1 N 5/97   

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https://dejure.org/1998,15934
OVG Bremen, 23.06.1998 - 1 N 5/97 (https://dejure.org/1998,15934)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23.06.1998 - 1 N 5/97 (https://dejure.org/1998,15934)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23. Juni 1998 - 1 N 5/97 (https://dejure.org/1998,15934)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollantrag gegen eine städtebauliche Entwicklungssatzung; Zulässigkeitsanforderungen eines Normenkontrollantrags; Materielle Voraussetzungen für die förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs; Übereinstimmung mit den Zielen und Zwecken der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Bremen, 21.03.2003 - 1 D 273/02

    Entwicklungssatzung; Erhöhter Wohnbedarf; Bedarfsprognose; Landschaftspark;

    Es muss eine objektiv belegbare besondere Bedarfssituation gegeben sein (OVG Bremen, U. v. 23.06.1998 - 1 N 5/97 - NordÖR 1998, S. 386).

    Mit der Umsetzung dieser Entwicklungsmaßnahme wurde 1998 begonnen, nachdem das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 23.06.1998 (a.a.O.) in dem diesen Entwicklungsbereich betreffenden Normenkontrollverfahren Rechtskraft erlangt hatte.

    Hierauf hat das Oberverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 23.06.1998 (a.a.O.) hingewiesen.

  • OVG Bremen, 20.05.2003 - 1 D 273/02

    Städtebauliche Entwicklungssatzung "Osterholzer Feldmark" - Bedarfsprognose;

    Es muss eine objektiv belegbare besondere Bedarfssituation gegeben sein (OVG Bremen, U. v. 23.06.1998 - 1 N 5/97 - NordÖR 1998, S. 386).

    Mit der Umsetzung dieser Entwicklungsmaßnahme wurde 1998 begonnen, nachdem das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 23.06.1998 (a.a.O.) in dem diesen Entwicklungsbereich betreffenden Normenkontrollverfahren Rechtskraft erlangt hatte.

    Hierauf hat das Oberverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 23.06.1998 (a.a.O.) hingewiesen.

  • VGH Hessen, 31.05.2000 - 3 N 1250/99
    Wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkungen ist die Erfüllung der Gemeinwohlklausel ein zentrales Kriterium für die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs und die Prüfung der Enteignungsvoraussetzungen auf den Zeitpunkt des Erlasses der Entwicklungssatzung vorzuverlegen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 23.06.1998 - 1 N 5/97 -).

    Zutreffend hat das OVG Bremen in seinem Beschluss vom 23.06.1998 - 1 N 5/97 - darauf hingewiesen, dass sich die Gemeinde ohnehin nur auf solche Verträge einzulassen hat, die sie im Hinblick auf die Kosten der Entwicklungsmaßnahme nicht schlechter stellen als bei eigener Durchführung der Entwicklungsmaßnahme.

  • VGH Hessen, 31.05.2000 - 3 N 618/98
    Wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkungen ist die Erfüllung der Gemeinwohlklausel ein zentrales Kriterium für die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs und die Prüfung der Enteignungsvoraussetzungen auf den Zeitpunkt des Erlasses der Entwicklungssatzung vorzuverlegen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 23.06.1998 - 1 N 5/97 -).

    Zutreffend hat das OVG Bremen in seinem Beschluss vom 23.06.1998 - 1 N 5/97 - darauf hingewiesen, dass sich die Gemeinde ohnehin nur auf solche Verträge einzulassen hat, die sie im Hinblick auf die Kosten der Entwicklungsmaßnahme nicht schlechter stellen als bei eigener Durchführung der Entwicklungsmaßnahme.

  • VGH Hessen, 31.05.2000 - 3 N 4219/97
    Wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkungen ist die Erfüllung der Gemeinwohlklausel ein zentrales Kriterium für die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs und die Prüfung der Enteignungsvoraussetzungen auf den Zeitpunkt des Erlasses der Entwicklungssatzung vorzuverlegen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 23.06.1998 - 1 N 5/97 -).

    Zutreffend hat das OVG Bremen in seinem Beschluss vom 23.06.1998 - 1 N 5/97 - darauf hingewiesen, dass sich die Gemeinde ohnehin nur auf solche Verträge einzulassen hat, die sie im Hinblick auf die Kosten der Entwicklungsmaßnahme nicht schlechter stellen als bei eigener Durchführung der Entwicklungsmaßnahme.

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