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   OVG Bremen, 26.07.2016 - 1 B 150/16   

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https://dejure.org/2016,23292
OVG Bremen, 26.07.2016 - 1 B 150/16 (https://dejure.org/2016,23292)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26.07.2016 - 1 B 150/16 (https://dejure.org/2016,23292)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 1 B 150/16 (https://dejure.org/2016,23292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessrechtliche Einordnung einer Streitigkeit um die Inobhutnahme als unbegleiteter ausländischer Minderjähriger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 6 Abs. 1; SGB VIII § 42 Abs. 1 Nr. 3
    Einstweiliger Rechtsschutz; mündliche Verhandlung; unbegleiteter ausländischer Minderjähriger; unbegleiteter minderjähriger Flüchtling; Kinder und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht Inobhutnahme nach dem SB VIII

  • rechtsportal.de

    Prozessrechtliche Einordnung einer Streitigkeit um die Inobhutnahme als unbegleiteter ausländischer Minderjähriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 795
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Bremen, 22.02.2016 - 1 B 303/15

    Anspruch von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen gegenüber dem

    Auszug aus OVG Bremen, 26.07.2016 - 1 B 150/16
    a) Der Antragsteller verkennt bereits, dass die jugendhilferechtliche Alterseinschätzung nach dem einschlägigen Fachrecht (§ 42f SGB VIII ) nicht durch die Verwaltungsgerichte, sondern - im Rahmen der qualifizierten Inaugenscheinnahme - durch beruflich erfahrene Mitarbeiter des Jugendamtes zu erfolgen hat (vgl. im Einzelnen B. v. 22.2.2016 - 1 B 303/15 - Asylmagazin 2016, 143 = InfAuslR 2016, 247 = NordÖR 2016, 215 = KommJur 2016, 233).
  • EGMR, 05.04.2016 - 33060/10

    Vertretungsverbot gegen einen Anwalt ohne vorherige Durchführung einer mündlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 26.07.2016 - 1 B 150/16
    Die Verpflichtung zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung schon im Eilverfahren folge aus der jüngst ergangenen Rechtsprechung des EGMR (U. v. 05.04.2016 - Nr. 33060/10 - NLMR 2016, 129, Blum gegen Österreich).
  • EGMR, 11.06.2015 - 19844/08

    BECKER v. AUSTRIA

    Auszug aus OVG Bremen, 26.07.2016 - 1 B 150/16
    Zum "zivilrechtlichen" Charakter eines Rechts liegt umfangreiche Rechtsprechung des EGMR vor (vgl. etwa U. v. 11.06.2015 - Nr. 19844/08 - NJW 2016, 2091).
  • OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 32/19

    Inobhutnahme - Altersfeststellung; Amtsvormund; Inobhutnahme; vorläufige

    Die jugendhilferechtliche Alterseinschätzung hat nach dem einschlägigen Fachrecht (§ 42f SGB VIII) nicht durch die Verwaltungsgerichte, sondern durch das Jugendamt zu erfolgen (OVG Bremen, Beschl. v. 26.07.2016 - 1 B 150/16 - juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 30.11.2018 - 31 L 682.18

    Asylrecht: Verbindung der Abschiebungsandrohung mit der Ablehnung des

    Nach der Rechtsprechung des EGMR gehören Verfahren wie das vorliegende betreffend die Gewährung von Asyl, die Zuerkennung oder Verweigerung eines Aufenthaltsrechts in einem Staatsgebiet einschließlich Verfahren betreffend aufenthaltsbeendender Maßnahmen von Ausländern zum Kernbereich des öffentlichen Rechts und haben weder "strafrechtliche Anklagen" noch "zivilrechtliche Ansprüche" i.S.d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK zum Gegenstand (EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2009 - Nr. 11230/07 -, Entscheidungsabdruck, S. 9 abrufbar unter: http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-95460 unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 5. Oktober 2000 - Nr. 39652/98 -, Entscheidungsabdruck, S. 7 ff., abrufbar unter: http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-58847; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 A 16.17 -, beckonline, Rn. 78; OVG Bremen, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 1 B 150/16 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Bremen, 12.05.2023 - 2 B 324/22

    Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer; Altersfeststellung;

    Ebenso hat das Oberverwaltungsgericht bereits begründet, weshalb in auf Inobhutnahme gerichteten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine persönliche Anhörung der betroffenen Personen durch das Verwaltungsgericht nicht zwingend erforderlich ist (OVG Bremen, Beschl. v. 26.07.2016 - 1 B 150/16, juris Rn. 8 - 10).
  • OVG Bremen, 21.05.2021 - 2 B 76/21

    Altersfeststellung bei unbegleiteten ausländischen Personen - Alterseinschätzung;

    Der Eilantrag hat vielmehr bereits dann Erfolg, wenn die von der Behörde vorgenommene Altersfeststellung für das Gericht Zweifel aufwirft (OVG Bremen, Beschl. v. 26.07.2016 - 1 B 150/16, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 23.05.2019 - 31 L 906.18

    Asylrecht: Zuerkennung oder Verweigerung eines Aufenthaltsrechts; Zuständigkeit

    Nach der Rechtsprechung des EGMR gehören Verfahren wie das vorliegende betreffend die Gewährung von Asyl, die Zuerkennung oder Verweigerung eines Aufenthaltsrechts in einem Staatsgebiet einschließlich Verfahren betreffend aufenthaltsbeendender Maßnahmen von Ausländern zum Kernbereich des öffentlichen Rechts und haben weder "strafrechtliche Anklagen" noch "zivilrechtliche Ansprüche" i.S.d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK zum Gegenstand (EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2009 - Nr. 11230/07 -, Entscheidungsabdruck, S. 9 abrufbar unter: http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-95460 unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 5. Oktober 2000 - Nr. 39652/98 -, Entscheidungsabdruck, S. 7 ff., abrufbar unter: http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-58847; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 A 16.17 -, beckonline, Rn. 78; OVG Bremen, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 1 B 150/16 -, juris, Rn. 9).
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