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   OVG Bremen, 28.08.2017 - 2 B 93/17   

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https://dejure.org/2017,34745
OVG Bremen, 28.08.2017 - 2 B 93/17 (https://dejure.org/2017,34745)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28.08.2017 - 2 B 93/17 (https://dejure.org/2017,34745)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28. August 2017 - 2 B 93/17 (https://dejure.org/2017,34745)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremHZG § 2 Abs 2 S 5; BremHZG § 2 Abs 3; GG Art 12 Abs 1 S 1; LVNV § 7
    Numerus-clausus-Verfahren, Business-Management (M.A.) - Deputatsermäßigung; Deputatsreduzierung; Grenze der Funktionsunfähigkeit; Hochschulzulassungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Zulassung zum Studiengang Business Management (M.A.) der Hochschule Bremen; Ermittlung des Lehrangebots; Abzug aller bis zum Stichtag nach Maßgabe der Lehrverpflichtungs- und Lehrnachweisverordnung genehmigten Reduzierungen von den Lehrdeputaten; Erforderliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deputatsermäßigung; Deputatsreduzierung; Grenze der Funktionsunfähigkeit; Hochschulzulassungsrecht; Numerus-clausus-Verfahren Business-Managmen. MA; Zulassung zum Masterstudiengang Business Management; Zulassung bis zur Grenze der Funktionsunfähigkeit; Beschwerde ...

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Zulassung zum Studiengang Business Management (M.A.) der Hochschule Bremen; Ermittlung des Lehrangebots; Abzug aller bis zum Stichtag nach Maßgabe der Lehrverpflichtungs- und Lehrnachweisverordnung genehmigten Reduzierungen von den Lehrdeputaten; Erforderliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Bremen, 14.02.2017 - 2 B 312/16
    Auszug aus OVG Bremen, 28.08.2017 - 2 B 93/17
    Ein solches Verständnis wäre auch kaum mit dem Verfassungsrang genießenden Kapazitätserschöpfungsgebot vereinbar, denn es böte keinen Schutz vor willkürlichen Entscheidungen und ermöglichte auch keine hinreichend gesicherte gerichtliche Überprüfung der Kapazitätsauslastung (zur Notwendigkeit dessen OVG Bremen, Beschl. v. 14.02.2017 - 2 B 312/16 - ).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2016 - 2 NB 35/16

    HannibaL; Modellstudiengang; Modellstudiengang: HannibaL; Patientenkapazität

    Auszug aus OVG Bremen, 28.08.2017 - 2 B 93/17
    Die Behandlung der Zulassungszahl als vorgegebene Größe wird auch dem Sinn einer Kapazitätsberechnung nicht gerecht (Nds. OVG, Beschl. v. 24.10.2016 - 2 NB 35/16 - [...]).
  • OVG Hamburg, 16.02.2015 - 3 Nc 263/14

    Zulassung zum Studiengang Psychologie - Vereinbarkeit der Zulassungsbeschränkung

    Auszug aus OVG Bremen, 28.08.2017 - 2 B 93/17
    Die Zulassung von Studienbewerbern kann vorliegend nur beschränkt werden, wenn und solange dies mit Rücksicht auf die Aufnahmefähigkeit der Antragsgegnerin zwingend erforderlich ist, um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten (zur sog. Grenze der Funktionsunfähigkeit vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.02.2015 - 3 Nc 263/14 - [...] sowie OVG Bremen, Beschl. vom 28.06.1988 - 1 B 41/88 - [...] und grundlegend BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 und 25/71 - BVerfGE 33 S. 303, 339), denn der beschließende Senat kann die jährliche Aufnahmekapazität nicht unter Einbeziehung des in die Berechnung einzustellenden vollen Deputats des zugewiesenen Hochschullehrers selbst ermitteln.
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 2 NB 307/11

    Feststellung des Bestandes von weiteren Studienplätzen im Bachelorstudiengang

    Auszug aus OVG Bremen, 28.08.2017 - 2 B 93/17
    Die Belange der Studienbewerber hätten sodann in die Abwägungsentscheidung, ob und in welchem Umfang eine Reduzierung gewährt wird, einfließen und ermessensfehlerfrei abgewogen werden müssen (vgl. Nds OVG, Beschl. v. 09.08.2012 - 2 NB 307/11 - Rn. 11, [...]; OVG Sachsen, Beschl. v. 26.07.1999 - NC 2 S 44/99 - [...], SächsVBl 2000, 158 ).
  • OVG Bremen, 28.06.1988 - 1 B 41/88
    Auszug aus OVG Bremen, 28.08.2017 - 2 B 93/17
    Die Zulassung von Studienbewerbern kann vorliegend nur beschränkt werden, wenn und solange dies mit Rücksicht auf die Aufnahmefähigkeit der Antragsgegnerin zwingend erforderlich ist, um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten (zur sog. Grenze der Funktionsunfähigkeit vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.02.2015 - 3 Nc 263/14 - [...] sowie OVG Bremen, Beschl. vom 28.06.1988 - 1 B 41/88 - [...] und grundlegend BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 und 25/71 - BVerfGE 33 S. 303, 339), denn der beschließende Senat kann die jährliche Aufnahmekapazität nicht unter Einbeziehung des in die Berechnung einzustellenden vollen Deputats des zugewiesenen Hochschullehrers selbst ermitteln.
  • OVG Bremen, 16.03.2010 - 2 B 428/09

    Bestimmungen der Gruppengröße für Vorlesungen durch Bezugnahme auf die normativ

    Auszug aus OVG Bremen, 28.08.2017 - 2 B 93/17
    Das Lehrangebot darf aber nicht - wie hier geschehen - durch eine Bezugnahme auf die normativ festgelegte oder tatsächliche Zulassungszahl bestimmt werden, denn die Zulassungszahl kann als Berechnungsergebnis nicht selbst in die Berechnung eingehen, sondern setzt das Vorhandensein eines bestimmten Lehrangebots als Berechnungsparameter voraus (vgl. analog zur Bestimmung der Gruppengröße anhand der tatsächlichen Zulassungszahl OVG Bremen, Beschl v 16.03.2010 - 2 B 428/09 - [...]; vgl. auch OVG Bremen, Beschl v 29.03.2006 - 1 B 18/06, 1 B 30/06 -).
  • OVG Hamburg, 29.03.2000 - 3 Nc 1/00

    Nichtanerkennung der Streichung von Planstellen des wissenschaftlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 28.08.2017 - 2 B 93/17
    Dies würde voraussetzen, dass nicht nur eine Verminderung der Ausbildungsqualität einträte, sondern die Ausbildung unmöglich würde (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.03.2000 - 3 Nc 1/00 - [...]).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 18.06

    Anforderungen an die Zulassungsgründe für eine Revision

    Auszug aus OVG Bremen, 28.08.2017 - 2 B 93/17
    Das Lehrangebot darf aber nicht - wie hier geschehen - durch eine Bezugnahme auf die normativ festgelegte oder tatsächliche Zulassungszahl bestimmt werden, denn die Zulassungszahl kann als Berechnungsergebnis nicht selbst in die Berechnung eingehen, sondern setzt das Vorhandensein eines bestimmten Lehrangebots als Berechnungsparameter voraus (vgl. analog zur Bestimmung der Gruppengröße anhand der tatsächlichen Zulassungszahl OVG Bremen, Beschl v 16.03.2010 - 2 B 428/09 - [...]; vgl. auch OVG Bremen, Beschl v 29.03.2006 - 1 B 18/06, 1 B 30/06 -).
  • OVG Sachsen, 26.07.1999 - NC 2 S 44/99
    Auszug aus OVG Bremen, 28.08.2017 - 2 B 93/17
    Die Belange der Studienbewerber hätten sodann in die Abwägungsentscheidung, ob und in welchem Umfang eine Reduzierung gewährt wird, einfließen und ermessensfehlerfrei abgewogen werden müssen (vgl. Nds OVG, Beschl. v. 09.08.2012 - 2 NB 307/11 - Rn. 11, [...]; OVG Sachsen, Beschl. v. 26.07.1999 - NC 2 S 44/99 - [...], SächsVBl 2000, 158 ).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Bremen, 28.08.2017 - 2 B 93/17
    Die Zulassung von Studienbewerbern kann vorliegend nur beschränkt werden, wenn und solange dies mit Rücksicht auf die Aufnahmefähigkeit der Antragsgegnerin zwingend erforderlich ist, um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten (zur sog. Grenze der Funktionsunfähigkeit vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.02.2015 - 3 Nc 263/14 - [...] sowie OVG Bremen, Beschl. vom 28.06.1988 - 1 B 41/88 - [...] und grundlegend BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 und 25/71 - BVerfGE 33 S. 303, 339), denn der beschließende Senat kann die jährliche Aufnahmekapazität nicht unter Einbeziehung des in die Berechnung einzustellenden vollen Deputats des zugewiesenen Hochschullehrers selbst ermitteln.
  • OVG Bremen, 19.04.2023 - 8 B 321/22

    Zulassung eines Bewerbers zum Bachelorstudiengang Psychologie auf Grund eines

    Der Rektor hat sein Ermessen erkannt, er hat die Auswirkungen, die eine Deputatsreduzierung auf die Jahresaufnahmekapazität der Lehreinheit Psychologie und damit für die schützenswerten Belange der Studienbewerber hat, thematisiert und sie gegen den erhöhten Aufwand, die aus der Übertragung der weiteren Dienstaufgaben eines Studiendekans erwachsen abgewogen (zu den Anforderungen an die Ermessenausübung bei Deputatsermäßigungen ausführlich OVG Bremen, Beschl. v. 28.08.2017 - 2 B 93/17, juris Rn. 10).

    Sie sind kapazitätsrechtlich dann nicht zu beanstanden, wenn sie von einem sachlichen Grund getragen werden und sich als das Ergebnis sachgerechter Abwägung zwischen den Interessen der Studienbewerber*innen, den Interessen der Studierenden und der Hochschullehrer*innen darstellen (vgl. für die Gruppengröße von Vorlesungen OVG Bremen, Beschl. v. 16.03.2010 - 2 B 428/09, juris Rn. 18; 50; OVG Bremen, Beschl. v. 28.08.2017 - 2 B 93/17, juris Rn. 19).

  • OVG Bremen, 09.03.2023 - 8 B 322/22

    Sachgerechte Abwägung bei Beschränkung der Kapazität der Studienplätze eines

    Der Rektor hat sein Ermessen erkannt, er hat die Auswirkungen, die eine Deputatsreduzierung auf die Jahresaufnahmekapazität der Lehreinheit Psychologie und damit für die schützenswerten Belange der Studienbewerber hat, thematisiert und sie gegen den erhöhten Aufwand, die aus der Übertragung der weiteren Dienstaufgaben eines Studiendekans erwachsen abgewogen (zu den Anforderungen an die Ermessenausübung bei Deputatsermäßigungen ausführlich OVG Bremen, Beschl. v. 28.08.2017 - 2 B 93/17, juris Rn. 10).

    Sie sind kapazitätsrechtlich dann nicht zu beanstanden, wenn sie von einem sachlichen Grund getragen werden und sich als das Ergebnis sachgerechter Abwägung zwischen den Interessen der Studienbewerber*innen, den Interessen der Studierenden und der Hochschullehrer*innen darstellen (vgl. für die Gruppengröße von Vorlesungen OVG Bremen, Beschl. v. 16.03.2010 - 2 B 428/09, juris Rn. 18; 50; OVG Bremen, Beschl. v. 28.08.2017 - 2 B 93/17, juris Rn. 19).

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