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   OVG Bremen, 29.07.2019 - 1 LA 206/17   

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OVG Bremen, 29.07.2019 - 1 LA 206/17 (https://dejure.org/2019,24762)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29.07.2019 - 1 LA 206/17 (https://dejure.org/2019,24762)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - 1 LA 206/17 (https://dejure.org/2019,24762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    KHEntgG § 5 Abs 2
    Sicherstellungszuschlag nach § 5 Abs. 2 KHEntgG - Betriebsstätte; Neonatologie; Sicherstellungszuschlag; Standort

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KHEntgG § 5 Abs. 2
    Krankenhausrecht einschließlich Krankenhauspflegesätze; Sicherstellungszuschlag nach § 5 Abs. 2 KHEntgG; Betriebsstätte; Neonatologie; Sicherstellungszuschlag; Standort

  • rechtsportal.de

    Differenzierung nach dem Ort der Leistungserbringung; Gewährung eines Sicherstellungszuschlags für die Erbringung von neonatologischen Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus OVG Bremen, 29.07.2019 - 1 LA 206/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dargelegt, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 19 m.w.N. und vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2019 - 13 LA 401/18

    Beeidigung; Berufsfreiheit; Bestandsschutz; Dolmetscher; Erlöschen; Ermächtigung;

    Auszug aus OVG Bremen, 29.07.2019 - 1 LA 206/17
    Daher erfordert die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.01.2019 - 13 LA 401/18 - juris Rn. 46 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO , 24. Aufl. 2018, § 124a Rn. 53).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus OVG Bremen, 29.07.2019 - 1 LA 206/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dargelegt, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 19 m.w.N. und vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.08.2018 - 3 B 28.17

    Anspruch eines Krankenhauses auf Rügen auf einen Sicherstellungszuschlag nach § 5

    Auszug aus OVG Bremen, 29.07.2019 - 1 LA 206/17
    Eine Berufungszulassung kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sich die Frage für die Nachfolgeregelung offensichtlich in gleicher Weise stellt oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist und dies substantiiert dargelegt wird (OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2019 - 11 LA 274/18 - juris Rn. 48; für § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO : BVerwG, Beschl. v. 12.04.2019 - 3 B 33.17 - juris Rn. 6 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 28.08.2018 - 3 B 28.17 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.10.2016 - 3 B 66.15

    Sicherstellungszuschlag; vorgehaltene Leistungen; Notfallversorgung; geringer

    Auszug aus OVG Bremen, 29.07.2019 - 1 LA 206/17
    In diesem Sinne hat auch das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgeführt, dass die Tatbestandsvoraussetzungen der Kostenunterdeckung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG (a.F.) krankenhausbezogen festzustellen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.2016 - 3 B 66/15 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das

    Auszug aus OVG Bremen, 29.07.2019 - 1 LA 206/17
    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Frage besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.07.2009 - 1 WNB 1.09 - juris Rn. 2; Beschl. v. 30.06.2006 - 5 B 99.05 - juris Rn. 4; Beschl. v. 19.08.1997 - 7 B 261.97 - juris).
  • BVerwG, 12.04.2019 - 3 B 33.17

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Voraussetzungen für die Vereinbarung eines

    Auszug aus OVG Bremen, 29.07.2019 - 1 LA 206/17
    Eine Berufungszulassung kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sich die Frage für die Nachfolgeregelung offensichtlich in gleicher Weise stellt oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist und dies substantiiert dargelegt wird (OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2019 - 11 LA 274/18 - juris Rn. 48; für § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO : BVerwG, Beschl. v. 12.04.2019 - 3 B 33.17 - juris Rn. 6 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 28.08.2018 - 3 B 28.17 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2019 - 11 LA 274/18

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; berechtigtes Interesse; betroffene Person;

    Auszug aus OVG Bremen, 29.07.2019 - 1 LA 206/17
    Eine Berufungszulassung kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sich die Frage für die Nachfolgeregelung offensichtlich in gleicher Weise stellt oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist und dies substantiiert dargelegt wird (OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2019 - 11 LA 274/18 - juris Rn. 48; für § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO : BVerwG, Beschl. v. 12.04.2019 - 3 B 33.17 - juris Rn. 6 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 28.08.2018 - 3 B 28.17 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Bremen, 29.07.2019 - 1 LA 206/17
    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Frage besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.07.2009 - 1 WNB 1.09 - juris Rn. 2; Beschl. v. 30.06.2006 - 5 B 99.05 - juris Rn. 4; Beschl. v. 19.08.1997 - 7 B 261.97 - juris).
  • BVerwG, 01.07.2009 - 1 WNB 1.09

    Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung.

    Auszug aus OVG Bremen, 29.07.2019 - 1 LA 206/17
    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Frage besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.07.2009 - 1 WNB 1.09 - juris Rn. 2; Beschl. v. 30.06.2006 - 5 B 99.05 - juris Rn. 4; Beschl. v. 19.08.1997 - 7 B 261.97 - juris).
  • OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20

    Erfüllung der eigenen Rundfunkbeitragspflicht oder derjenigen eines anderen

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dargelegt, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16 m.w.N.; st. Rechtspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 29.07.2019 - 1 LA 206/17, juris Rn. 18).
  • OVG Bremen, 30.03.2021 - 1 LA 180/18

    Zur Abgrenzung zwischen Studentenkneipe und Studententanzkeller

    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist gegeben, wenn mit dem Zulassungsantrag ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt werden ( BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14 , juris Rn. 19 und vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 , juris Rn. 16 m.w.N.; st. Rspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 29.07.2019 - 1 LA 206/17 , juris Rn. 18).
  • OVG Bremen, 26.01.2021 - 1 LA 21/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dargelegt, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14, juris Rn. 19 m.w.N. und vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12, juris Rn. 16 m.w.N.; st. Rechtspr. des Senats, vgl. nur OVG Bremen, Beschl. v. 29.07.2019 - 1 LA 206/17).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2021 - 13 OA 217/21

    Anhaltspunkt; Auffangstreitwert; beantragter Betrag; Defizit; dem Grunde nach;

    b) Vielmehr ergeben sich nach § 52 Abs. 1 GKG hinreichende Anhaltspunkte für einen hälftigen Ansatz des für den jeweiligen Entgeltzeitraum als Sicherstellungszuschlag beantragten Defizits (im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschl. v. 12.4.2019 - BVerwG 3 B 33.17 -, juris Rn. 21 und www.bverwg.de (mit Tenor) Rn. 21, in gleicher Weise wie die Vorinstanzen OVG Rheinland-Pfalz, Beschl v. 25.4.2017 - 7 A 10602/16 -, juris Rn. 66, sowie (ausdrücklich mit dieser Begründung) VG Koblenz, Beschl. v. 7.10.2015 - 2 K 83/15.KO -, V.n.b., S. 19 des Entscheidungsabdrucks, für ihren jeweiligen Rechtszug; OVG Bremen, Beschl. v. 29.7.2019 - 1 LA 206/17 -, juris Rn. 42 (wenngleich nach § 52 Abs. 3 GKG); a.A. offenbar VG Schleswig, Beschl. v. 22.6.2012 - 1 B 10/12 -, juris Rn. 63: in der Hauptsache voller beantragter Betrag, der dort nur für Zwecke des Eilverfahrens halbiert wurde).
  • OVG Bremen, 03.06.2021 - 1 LA 212/20

    Maßgelbliche "nähere Umgebung" gemäß § 34 BauGB ; Annahme eines faktischen

    Liegt für eine alternative Erwägung kein Zulassungsgrund vor, scheitert die Zulassung daran, dass die übrigen Erwägungen hinweggedacht werden können, ohne dass sich am Ausgang des Zulassungsverfahrens etwas ändern würde (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 29.07.2019 - 1 LA 206/17, juris Rn. 24).
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