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   OVG Bremen, 30.03.1999 - 1 BB 501/98   

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OVG Bremen, 30.03.1999 - 1 BB 501/98 (https://dejure.org/1999,18600)
OVG Bremen, Entscheidung vom 30.03.1999 - 1 BB 501/98 (https://dejure.org/1999,18600)
OVG Bremen, Entscheidung vom 30. März 1999 - 1 BB 501/98 (https://dejure.org/1999,18600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Materielle Rechtsnachfolge im Bauordnungsrecht; Sachbezogenheit eines Verwaltungsaktes als Voraussetzung seiner Wirkung für und gegen Rechtsnachfolger in Ordnungspflichten; Wirkung einer Abrissverfügung gegenüber dem Rechtsnachfolger; Zusammentreffen formeller und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 1 S 450/17

    Zur wirksamen öffentlichen Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung

    Auch diese Erwerbsart stellt einen Wechsel im Eigentum dar, und auch für ihn wollen die genannten Regelungen Geltung und reibungslosen Vollzug bereits vorliegender behördlicher Anordnungen sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2011 - 3 A 1.10 - NVwZ-RR 2011, 882; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.01.1979, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 30.03.1999 - 1 BB 501/98 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 01.12.2014 - 3 B 1633/14

    Rechtsnachfolge in bauordnungsrechtliche Verfügungen

    Der Senat folgt der Rechtsauffassung des Antragstellers auch unter Auswertung der von ihm zitierten sowie dem Senat vorliegenden obergerichtlichen Rechtsprechung, wozu insbesondere die Entscheidungen des Thüringer OVG (Beschluss vom 20.12.2013 - 1 EO 312/13 - juris), des OVG Münster (Beschluss vom 17.05.2011 - 2 A 1202/10 - juris), des Bayerischen VGH (Beschluss vom 14.02.2011 - 9 ZB 10.240 - juris), des OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 2.07.2002 - 2 L 307/01- juris), des OVG Hamburg (Urteil vom 14.12.1995 - Bf II 16/94 - juris), des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - sowie Beschluss vom 17.06.1997 -14 TG 2673/95 - jeweils juris), des OVG Bremen (Beschluss vom 30.03.1999 - 1 BB 501/98 - juris) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.01.1971 - IV C 62.66- juris) gehören, nicht.

    Sowohl das OVG Sachsen-Anhalt als auch das OVG der Freien Hansestadt Bremen kommen aufgrund der Dinglichkeit bauaufsichtlicher Verfügungen ebenfalls zu dem Ergebnis, diese müssten auch vom Rechtsnachfolger desjenigen beachtet werden, gegen den sie ergangen sind (vgl. Beschluss OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.07.2002 - 2 L 307/01 -, a.a.O., Rdnr. 10; OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 30.03.1999 - 1 BB 501/98 -, a.a.O. Rdnr. 4 und 6 ff.).

  • OVG Saarland, 02.03.2021 - 2 B 29/21

    Zwangsmittelandrohungen nach Eigentumsübergang (Rechtsnachfolge im Baurecht).

    [Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 30.3.1999 - 1 BB 501/98 -, juris] Der Rechtsnachfolger erwirbt eine vom Eigentümer abgeleitete und damit eine durch die Beseitigungsanordnungen belastete Rechtsposition.
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