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   OVG Hamburg, 02.09.2011 - 2 Bs 136/11   

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https://dejure.org/2011,2244
OVG Hamburg, 02.09.2011 - 2 Bs 136/11 (https://dejure.org/2011,2244)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02.09.2011 - 2 Bs 136/11 (https://dejure.org/2011,2244)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02. September 2011 - 2 Bs 136/11 (https://dejure.org/2011,2244)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unbestimmtheit der Baugenehmigung bei unbestimmten Nutzungstyp bzw. bei unbestimmter Umschreibung des Nutzungstyps und fehlendem konkretem Nutzungskonzept

  • Justiz Hamburg

    § 30 BauGB, § 4 BauNVO 1990
    Unbestimmtheit der Baugenehmigung bei unbestimmten Nutzungstyp bzw. bei unbestimmter Umschreibung des Nutzungstyps und fehlendem konkretem Nutzungskonzept

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung bei Unbestimmtheit der Zuordnung des genehmigten Vorhabens zu einem Nutzungstyp i.S. der Baunutzungsverordnung

  • Justiz Hamburg PDF

    Eine Baugenehmigung ist unbestimmt und rechtswidrig, wenn sie nicht erkennen lässt, welchem Nutzungstyp oder welchen Nutzungstypen i.S. der Baunutzungsverordnung das genehmigte Vorhaben zuzuordnen ist und deshalb eine Verletzung nachbarschützender Rechte (hier: ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung bei Unbestimmtheit der Zuordnung des genehmigten Vorhabens zu einem Nutzungstyp i.S. der Baunutzungsverordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eine unbestimmte Baugenehmigung ist rechtswidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eine unbestimmte Baugenehmigung ist rechtswidrig! (IBR 2011, 1409)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 136
  • DVBl 2011, 1567
  • BauR 2012, 79
  • ZfBR 2012, 58
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98

    Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.09.2011 - 2 Bs 136/11
    Dagegen ist das Merkmal der Gebietsversorgung von vornherein dann nicht erfüllt, wenn diese erkennbar nicht der eigentliche Betriebszweck ist, sondern allenfalls als Nebenzweck eine Rolle spielt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.9.1998, BauR 1999, 29, 30 f.).
  • OVG Hamburg, 08.10.2009 - 2 Bs 176/09
    Auszug aus OVG Hamburg, 02.09.2011 - 2 Bs 136/11
    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO dient allein der Bewahrung der Art der baulichen Nutzung und ist kein Instrument, um Milieuschutz zu betreiben (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 10.12.2010, 2 Bs 278/10 und v. 8.10.2009, 2 Bs 176/09).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2011 - 8 A 10196/11

    Baugenehmigung für Musikwerkstatt in Neustadt a.d.W. zu Recht aufgehoben

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.09.2011 - 2 Bs 136/11
    Mit den in der schalltechnischen Untersuchung erwähnten Musik- und Tanzveranstaltungen und den nächtlichen Öffnungszeiten sind außerdem Nutzungselemente gegeben, die eine Einordnung als Vergnügungsstätte (vgl. dazu u.a. OVG Koblenz, Urt. v. 1.6.2011, 8 A 10196/11, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 9.12.2009, 1 B 468/09, juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 5.10.2009, 1 MB 16/09, juris; VGH München, Beschl. v. 29.4.2008, 15 CS 08.455, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 10.11.2004, BauR 2005, 677) ebenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen erscheinen lassen.
  • OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 468/09

    Baugenehmigung; Schank- und Speisewirtschaft; Vergnügungsstätte;

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.09.2011 - 2 Bs 136/11
    Mit den in der schalltechnischen Untersuchung erwähnten Musik- und Tanzveranstaltungen und den nächtlichen Öffnungszeiten sind außerdem Nutzungselemente gegeben, die eine Einordnung als Vergnügungsstätte (vgl. dazu u.a. OVG Koblenz, Urt. v. 1.6.2011, 8 A 10196/11, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 9.12.2009, 1 B 468/09, juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 5.10.2009, 1 MB 16/09, juris; VGH München, Beschl. v. 29.4.2008, 15 CS 08.455, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 10.11.2004, BauR 2005, 677) ebenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen erscheinen lassen.
  • VGH Bayern, 29.04.2008 - 15 CS 08.455

    Beschwerde; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Untersagung von

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.09.2011 - 2 Bs 136/11
    Mit den in der schalltechnischen Untersuchung erwähnten Musik- und Tanzveranstaltungen und den nächtlichen Öffnungszeiten sind außerdem Nutzungselemente gegeben, die eine Einordnung als Vergnügungsstätte (vgl. dazu u.a. OVG Koblenz, Urt. v. 1.6.2011, 8 A 10196/11, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 9.12.2009, 1 B 468/09, juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 5.10.2009, 1 MB 16/09, juris; VGH München, Beschl. v. 29.4.2008, 15 CS 08.455, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 10.11.2004, BauR 2005, 677) ebenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen erscheinen lassen.
  • OVG Berlin, 10.11.2004 - 2 S 50.04

    Nutzungsuntersagung einer Diskothek im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.09.2011 - 2 Bs 136/11
    Mit den in der schalltechnischen Untersuchung erwähnten Musik- und Tanzveranstaltungen und den nächtlichen Öffnungszeiten sind außerdem Nutzungselemente gegeben, die eine Einordnung als Vergnügungsstätte (vgl. dazu u.a. OVG Koblenz, Urt. v. 1.6.2011, 8 A 10196/11, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 9.12.2009, 1 B 468/09, juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 5.10.2009, 1 MB 16/09, juris; VGH München, Beschl. v. 29.4.2008, 15 CS 08.455, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 10.11.2004, BauR 2005, 677) ebenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen erscheinen lassen.
  • OVG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Bs 154/08

    Normenklarheit; Bebauungsplan; normative Geltung; Nachbar; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.09.2011 - 2 Bs 136/11
    Zwar ist den mit der Beschwerde dargelegten Gründen (§ 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO) insoweit zu folgen, als sich die Antragsgegnerin gegen die entscheidungstragende Auffassung des Verwaltungsgerichts wendet, dass das Vorhaben der Eigenart des Baugebiets widerspreche und deshalb den Anspruch der Antragstellerin auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung des Baugebiets aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, NordÖR 2009, 310 und v. 4.5.2009, NordÖR 2009, 308) verletze (dazu nachfolgend 1.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2009 - 1 MB 16/09

    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.09.2011 - 2 Bs 136/11
    Mit den in der schalltechnischen Untersuchung erwähnten Musik- und Tanzveranstaltungen und den nächtlichen Öffnungszeiten sind außerdem Nutzungselemente gegeben, die eine Einordnung als Vergnügungsstätte (vgl. dazu u.a. OVG Koblenz, Urt. v. 1.6.2011, 8 A 10196/11, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 9.12.2009, 1 B 468/09, juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 5.10.2009, 1 MB 16/09, juris; VGH München, Beschl. v. 29.4.2008, 15 CS 08.455, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 10.11.2004, BauR 2005, 677) ebenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen erscheinen lassen.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.09.2011 - 2 Bs 136/11
    Das ist hier der Fall, weil es der Baugenehmigung hinsichtlich der durch sie freigegebenen Nutzung an der erforderlichen Bestimmtheit fehlt und infolgedessen bereits ein Verstoß gegen die nachbarschützende Festsetzung der Gebietsart (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 364 und v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151) nicht ausgeschlossen werden kann (dazu nachfolgend 2.).
  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.09.2011 - 2 Bs 136/11
    Zwar ist den mit der Beschwerde dargelegten Gründen (§ 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO) insoweit zu folgen, als sich die Antragsgegnerin gegen die entscheidungstragende Auffassung des Verwaltungsgerichts wendet, dass das Vorhaben der Eigenart des Baugebiets widerspreche und deshalb den Anspruch der Antragstellerin auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung des Baugebiets aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, NordÖR 2009, 310 und v. 4.5.2009, NordÖR 2009, 308) verletze (dazu nachfolgend 1.).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • OVG Hamburg, 23.07.2014 - 2 Bs 111/14

    Nachbarschutz - Bau einer aus der natürlichen Geländeoberfläche herausragenden

    Vielmehr geböte die erforderliche Bestimmtheit der zu genehmigenden Nutzungsart eine klare Festlegung, um deren Vereinbarkeit mit § 8 BauNVO sicherzustellen (OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2011, NordÖR 2011, 556 f.).
  • OVG Hamburg, 14.01.2019 - 2 Bf 176/18

    Nachbarklage gegen ein geplantes Fitnessstudio; inhaltliche Bestimmtheit der

    Die Beigeladenen können sich für ihre gegenteilige Rechtsansicht nicht auf den Beschluss des Berufungsgerichts vom 2. September 2011 (NordÖR 2011, 556, juris Rn. 6) berufen.
  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 22 A 17.40004

    Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für ein Kernkraftwerk

    1 und Rn. 31; OVG Hamburg, B.v. 2.9.2011 - 2 Bs 136/11 - NordÖR 2011, 556, juris Leits.
  • OVG Hamburg, 27.07.2015 - 2 Bs 127/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für den

    Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO dient der Bewahrung der Art der baulichen Nutzung und ist kein Instrument, um Milieuschutz zu betreiben (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2011, 2 Bs 136/11, juris, Rn. 5 m.w.N.; Beschl. v. 8.10.2009, a.a.O., Rn. 9).
  • OVG Hamburg, 28.11.2012 - 2 Bs 210/12

    Zulässigkeit einer Jugendhilfeeinrichtung im planungsrechtlichen Wohngebiet

    Diese sind insbesondere dann von entscheidender Bedeutung, wenn die genaue bauplanungsrechtliche Einordnung eines Vorhabens Voraussetzung für seine Genehmigungsfähigkeit im vorgesehenen Baugebiet ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2011, NordÖR 2011, 556 f.; Urt. v. 14.7.2008, NordÖR 2008, 533 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 08.08.2018 - AN 3 K 17.02090

    Unbestimmtheit eines Vorbescheides - Nachbarrechtsstreit

    Eine Verletzung von Nachbarrechten liegt allerdings nur vor, wenn eine Unbestimmtheit ein nachbarrechtlich relevantes Merkmal betrifft (vgl. zur Baugenehmigung VGH München B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 -juris; B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris m.w.N.; OVG Hamburg, B.v 2. September 2011 - 2 Bs 136/11 - juris).
  • VG Augsburg, 29.03.2023 - Au 4 K 21.2298

    Erfolgreiche Nachbarklage - Unbestimmtheit eines Vorbescheides

    Eine Verletzung von Nachbarrechten liegt allerdings nur vor, wenn eine Unbestimmtheit ein nachbarrechtlich relevantes Merkmal betrifft (vgl. zur Baugenehmigung BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris; B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris m.w.N.; OVG Hamburg, B.v. 2.9.2011 - 2 Bs 136/11 - juris).
  • OVG Hamburg, 03.11.2011 - 2 Bs 178/11

    Wann ist ein Bauvorhaben rücksichtlos?

    Das Beschwerdegericht kann den erstinstanzlichen Beschluss aber nicht allein schon deshalb ändern, sondern ist vielmehr zur Prüfung berufen, ob die angefochtene Entscheidung aus anderen Gründen richtig ist (st. Rspr. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2011, 2 Bs 136/11, juris).
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