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   OVG Hamburg, 04.03.1986 - Bs IV 102/86   

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https://dejure.org/1986,2727
OVG Hamburg, 04.03.1986 - Bs IV 102/86 (https://dejure.org/1986,2727)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04.03.1986 - Bs IV 102/86 (https://dejure.org/1986,2727)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04. März 1986 - Bs IV 102/86 (https://dejure.org/1986,2727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MZG § 6, § 8, § 11 Abs. 2, Abs. 4, § 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Datenerhebung; Datenschutz; Mikrozensusgesetz; Verteilungslisten; Erhebungsbögen

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 3100
  • NVwZ 1987, 76 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.03.1986 - Bs IV 102/86
    Das BVerfG hat im Urteil vom 15.12.1983 (BVerfGE 65, 1 [hier: V (510) 101 a-d, 102 a-c]) die Erhebung von Daten zu statistischen Zwecken für verfassungsgemäß erklärt, wenn eine verfassungsmäßige gesetzl. Grundlage besteht, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen des Rechtes des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung klar und für den .

    Weiter hat das BVerfG ausgeführt, daß der Gesetzgeber zum Schutz des Persönlichkeitsrechts des auskunftspflichtigen Bürgers besondere organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen hat, so insbesondere Löschungsregelungen für die Angaben, die als Identifikationsmerkmale verlangt würden (vorliegend § 6 MZG [MikrozensusG]), wie Name, Anschrift, Kennummer und Zählerliste (BVerfGE 65, 1, 47 ff., 49).

    Erst die gesetzlich zu sichernde Abschottung der Statistik durch Anonymisierung der Daten und deren Geheimhaltung eröffne den Zugang der staatlichen Organe zu den Informationen (BVerfGE 65, 1 [49 f.]).

    Der Forderung des BVerfG, der Gesetzgeber habe besondere Vorkehrungen über die Vorschrift des § 11 Abs. 7 BundesstatistikG vom 14.3.1980 (BGBl. I S. 289) hinaus zu treffen (BVerfGE 65, 1 [49, 59 f.]), ist Genüge getan.

    Die vom AntrSt. gerügte mangelnde technische Abschottung nach außen und damit ein Verstoß gegen das Verbot, die Individualisierung von personenbezogenen Daten zu ermöglichen (BVerfGE 65, 1 [49]), liegt nicht vor.

    Zwar hat das BVerfG eine möglichst frühzeitige Anonymisierung für unverzichtbar erklärt (BVerfGE 65, 1 [49]), jedoch keinen bestimmten Zeitpunkt genannt.

  • VGH Hessen, 02.10.1987 - 7 N 1273/87

    Normenkontrolle der Hessischen Verordnung zur Durchführung des

    Die Organisationspapiere gehören nämlich zu den Erhebungsvordrucken (vgl. auch § 13 Abs. 1 VZG), was in der amtlichen Begründung zum Regierungsentwurf ausdrücklich klargestellt wird (vgl. BT-Drucks. 10/2814, S. 24; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.; BayVGH, a.a.O.; vgl. auch OVG Hamburg, NJW 1986, 3100, 3101 zu der entsprechenden Regelung in § 8 Abs. 4 Mikrozensusgesetz).
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