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   OVG Hamburg, 04.04.2007 - 1 Bf 12/07.Z   

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https://dejure.org/2007,8255
OVG Hamburg, 04.04.2007 - 1 Bf 12/07.Z (https://dejure.org/2007,8255)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04.04.2007 - 1 Bf 12/07.Z (https://dejure.org/2007,8255)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04. April 2007 - 1 Bf 12/07.Z (https://dejure.org/2007,8255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme einer Bioresonanztherapie als alternative Therapieform; Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit einer Therapie; Medizinische Notwendigkeit der Aufwendungen; Allgemeine Anerkennung einer Behandlungsmethode; Erforderlichkeit einer grundrechtsorientierten ...

  • Judicialis

    HmbBeihilfeVO § 5 Abs. 1 Satz 1; ; HmbBeihilfeVO § 14 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 851 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Hamburg, 24.09.2004 - 1 Bf 47/01

    Keine wissenschaftliche Anerkennung der traditionellen chinesischen

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 1 Bf 12/07
    Diese Verpflichtung besteht - unter weiteren Voraussetzungen - allerdings erst dann, wenn das anerkannte Heilverfahren - z.B. wegen einer Gegenindikation - nicht angewendet werden darf oder wenn ein solches bereits ohne Erfolg eingesetzt worden ist (BVerwG Urt. v. 18.6.1998, NVwZ 1999, 79; Urt. v. 29.6.1995, NVwZ 1996, 47; OVG Hamburg, Urt. v. 24.9.2004 - 1 Bf 47/01 -).

    Die Notwendigkeit der Aufwendungen zählt zu den wesentlichen Beihilfevoraussetzungen und, wenn diese fehlt oder zweifelhaft ist, wird eine Bewilligung der Beihilfe im Ausnahmewege kaum rechtlich möglich sein (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 24.9.2004 - 1 Bf 47/01 - Urt. v. 31.10.1996 - 1 Bf 16/96 -).

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 1 Bf 12/07
    Erst wenn feststeht, dass derartige nach allgemeinem Standard anerkannte Behandlungsmethoden (generell) nicht zur Verfügung stehen oder im konkreten Einzelfall ausscheiden, etwa weil der Kranke diese nachgewiesenermaßen nicht verträgt, ist der Bereich verfassungskonformer Auslegung eröffnet (vgl. BSG, Urt. v. 7.11.2006 - B 1 KR 24/06 R -, zitiert nach: juris).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung, Verfahrenswiederaufnahme nach längerem Ruhen

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 1 Bf 12/07
    Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - 1 B 93.97-; Beschl. v. 19.8.1997, BayVBl 1998 S. 507).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 1 Bf 12/07
    Eine Ausnahme nach dieser Vorschrift sei auch nicht auf Grund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98) gerechtfertigt.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 1 Bf 12/07
    Die Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Urteilsgründe mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, NordÖR 2000, 453).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 1 Bf 12/07
    Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - 1 B 93.97-; Beschl. v. 19.8.1997, BayVBl 1998 S. 507).
  • VG Saarlouis, 01.06.2010 - 3 K 185/10

    Keine Beihilfenfähigkeit der Bioresonanztherapie

    (AG Köln, Urteil vom 29.01.2008 - 146 C 214/06 -, zitiert nach JURIS, unter Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten vom 07.10.2007, wonach die Bioresonanztherapie nicht wissenschaftlich anerkannt ist; OVG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Bf 12/07.Z -, zitiert nach JURIS; VG Ansbach, Urteil vom 19.04.2006 - AN 15 K 05.03841 -, zitiert nach JURIS).
  • VG Saarlouis, 08.10.2010 - 3 K 624/10

    Keine Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Bioresonanztherapie

    (vgl. Urteil der Kammer vom 01.06.2010 - 3 K 185/10 - unter Hinweis auf AG Köln, Urteil vom 29.01.2008 - 146 C 214/06 -, zitiert nach JURIS, unter Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten vom 07.10.2007, wonach die Bioresonanztherapie nicht wissenschaftlich anerkannt ist; OVG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Bf 12/07.Z -, zitiert nach JURIS; VG Ansbach, Urteil vom 19.04.2006 - AN 15 K 05.03841 -, zitiert nach JURIS).
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