Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 05.11.2008 - 11 Bf 110/08.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11345
OVG Hamburg, 05.11.2008 - 11 Bf 110/08.F (https://dejure.org/2008,11345)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05.11.2008 - 11 Bf 110/08.F (https://dejure.org/2008,11345)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05. November 2008 - 11 Bf 110/08.F (https://dejure.org/2008,11345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung der Vorschriften über die Beschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes für die Bestimmung von Form und Frist der Zulassungsbeschwerde gemäß § 67 Abs. 3 Bundesdisziplinargesetz (BDG); Verlagerung der gerichtlichen Disziplinarverfahren auf die ...

  • Judicialis

    BDG § 3; ; BDG § 63 Abs. 1; ; BDG § 63 Abs. 2; ; BDG § 67 Abs. 1; ; BDG § 67 Abs. 3; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwGO § 147

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 224 (Ls.)
  • DÖV 2009, 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.03.2000 - RiZ(R) 4/99

    Berufung im richterdienstgerichtlichen Prüfungsverfahren

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.11.2008 - 11 Bf 110/08
    Da die Art der Verweisung dem Wortlaut der Vorschriften nicht hinreichend klar zu entnehmen ist, muss im Wege der Auslegung ermittelt werden, ob nach dem Sinn und Zweck der Verweisungsvorschrift, dem Sach- und Sinnzusammenhang, in den sie eingebettet ist, ggf. auch unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte eine überholte oder die jeweils geltende Fassung des in Bezug genommenen Gesetzes gemeint ist (vgl. für Verweisungen auf VwGO-Bestimmungen in einem Landesrichtergesetz: BGH, Dienstgericht des Bundes, Urt. v. 29.3.2000, NJW 2000, 3786/3787 m.w.N.).

    Dieser Befund schließt zwar nicht aus, einzelne Bestimmungen, auf die (dynamisch) verwiesen wird, nur eingeschränkt anzuwenden, z.B. wenn diese sonst in einen Widerspruch zu Sondervorschriften im verweisenden Gesetz gerieten (vgl. auch BGH, Urt. v. 29.3.2000, a.a.O., S. 3787 f.).

  • OVG Saarland, 29.01.2004 - 7 Q 1/03

    Verhängung einer Geldbuße wegen der Nichtbefolgung dienstlicher Anordnungen;

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.11.2008 - 11 Bf 110/08
    So können z.B. die jetzigen Absätze 1 bis 3 des in § 64 Abs. 2 Satz 2 BDG in Bezug genommenen § 124a VwGO keine Anwendung finden, da dort von einer Berufungszulassung durch das Verwaltungsgericht ausgegangen wird, die es nach § 64 Abs. 2 Satz 1 BDG - Zulassung nur durch das Oberverwaltungsgericht - nicht gibt (vgl. Mayer in Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl. 2003, § 64 Rn. 13; OVG Saarlouis, Beschl. v. 29.1.2004, NVwZ-RR 2004, 701).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht