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   OVG Hamburg, 06.05.1997 - Bs III 42/97   

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https://dejure.org/1997,18898
OVG Hamburg, 06.05.1997 - Bs III 42/97 (https://dejure.org/1997,18898)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06.05.1997 - Bs III 42/97 (https://dejure.org/1997,18898)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - Bs III 42/97 (https://dejure.org/1997,18898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 73 GG, Art. 87e GG, § 3 BEWG, § 4 AEG, § 18 AEG
    Verwaltungszuständigkeit des Bundes; Zuständigkeit des EBA; Eisenbahnverkehrsverwaltung; Zulassung von Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Arbeiten zur Nachtzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit; Eisenbahn-Bundesamt; Genehmigung; Ruhestörende Arbeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvG 1/62

    Wasser- und Schiffahrtsverwaltung

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.05.1997 - Bs III 42/97
    dd) Die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, die Ausführung von Landesgesetzen durch Bundesbehörden sei nach dem Grundgesetz "schlechthin ausgeschlossen" (Beschl. v. 11.4.1967, BVerfGE 21, 312, 325; kritisch dazu Salzwedel, Wasserrecht an Bundeswasserstraßen, DÖV 1968 S. 103 ff; einschränkend auch Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band II, S. 785), zwingt nicht dazu, zu den "anderen" Gesetzen und Rechtsverordnungen im Sinne von §§ 3 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 6 EVerkVerwG, 4 Abs. 2 AEG nur solche des Bundes zu zählen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 7 S 430/97

    Zulassung der Beschwerde: Durchentscheiden im Zulassungsverfahren bei

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.05.1997 - Bs III 42/97
    Das Beschwerdegericht kann zugleich über den Antrag auf Zulassung der Beschwerde und über die Beschwerde selbst entscheiden, wenn das rechtliche Gehör, das grundsätzlich in jedem Verfahrensabschnitt neu zu gewähren ist, beachtet ist oder dieses Gebot wegen besonderer Umstände im Einzelfall hinter den Anforderungen eines effektiven Rechtsschutzes zurücktreten muß (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 12.2.1997, NVwZ 1997 S. 405, 406).
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