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   OVG Hamburg, 06.08.1991 - Bf VI 19/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3920
OVG Hamburg, 06.08.1991 - Bf VI 19/91 (https://dejure.org/1991,3920)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06.08.1991 - Bf VI 19/91 (https://dejure.org/1991,3920)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06. August 1991 - Bf VI 19/91 (https://dejure.org/1991,3920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Verfassungsmäßigkeit des gaststättenrechtlichen Verbots der "Klingelbar"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klingelbar; Verschlossene Gaststättentür; Gaststättenrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 552
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.08.1991 - Bf VI 19/91
    b) Auch die Ermächtigungsgrundlage (§ 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 GastG verletzt nicht das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG . Denn bei Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG handelt es sich um eine Formvorschrift, die enger Auslegung bedarf und lediglich ausschließen soll, daß neue, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeiten des Eingriffs in Grundrechte geschaffen werden, ohne daß der Gesetzgeber sich darüber Rechenschaft legt und dies ausdrücklich zu erkennen gibt (BVerfG, Beschl. v. 30.5.1973, BVerfGE 35 S. 185, 188).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.08.1991 - Bf VI 19/91
    Daher findet Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG keine Anwendung auf solche, nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenen Vorschriften, die lediglich bereits geltende Grundrechtsbeschränkungen unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.5.1956, BVerfGE 5 S. 13, 16).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.08.1991 - Bf VI 19/91
    Zwar ist der Begriff "Wohnung" in Art. 13 Abs. 1 GG weit auszulegen und umfaßt auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (BVerfG, Beschl. v. 13.10.1971, BVerfGE 32 S. 54 ff.).
  • BVerwG, 05.11.1987 - 3 C 52.85

    Lebensmittelbehörde - Recht zum Betreten - Betriebsräume - Geschäftsräume -

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.08.1991 - Bf VI 19/91
    Dem folgend hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 5. November 1987 (GewA 1988 S. 121 ff.) das Betretungsrecht des § 41 Abs. 3 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1945, 1946) bei grundsätzlicher Wahrung der Informationspflicht gegenüber dem Inhaber des Hausrechts und bei Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht als Eingriff im Sinne des Art. 13 Abs. 3 GG angesehen.
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.08.1991 - Bf VI 19/91
    Darüber hinaus ist die Beschränkung des Hausrechtes durch § 3 Abs. 1 GastVO deshalb zulässig, weil sie das Eintreten eines Zustandes verhüten soll, der eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen würde (vgl. hierzu BVerfG, Urt. v. 13.2.1964, BVerfGE 17, 232, 251 ff.).
  • VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur

    Bereits bei der Frage, ob ein Familienmitglied eines politisch Verfolgten ebenfalls wegen dieser politischen Verfolgung selbst politisch verfolgt wird, hängt dies von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. OVG Hamburg, 13.05.1991 - Bs VI 19/91 -).
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