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   OVG Hamburg, 08.03.1994 - Bf VI 39/91   

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https://dejure.org/1994,5705
OVG Hamburg, 08.03.1994 - Bf VI 39/91 (https://dejure.org/1994,5705)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.1994 - Bf VI 39/91 (https://dejure.org/1994,5705)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 1994 - Bf VI 39/91 (https://dejure.org/1994,5705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrecht - Seelotsen: Verfassungsmäßigkeit der Ehrengerichtsbarkeit bei Seelotsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Körperschaft des öffentlichen Rechts; Rechtsstaatliche Grundsätze; Ehrengericht; Strafbefugnis; Berufspflichtverletzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.03.1994 - Bf VI 39/91
    Das in dieser Vorschrift enthaltene Gebot, daß eine Tat nur bestraft werden darf, wenn die Strafbarkeit vor Begehen der Tat gesetzlich bestimmt war, wird vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung dahin verstanden und angewendet, daß es sich nicht nur auf Kriminalstrafen bezieht, sondern auch für staatliche Maßnahmen gilt, die - etwa in Form von ehrengerichtlichen oder Disziplinarstrafen - eine mißbilligende hoheitliche Reaktion auf schuldhaftes Verhalten enthalten (BVerfGE 26 S. 186, 203 f; Bd. 42 S. 261, 262).

    Diese Einschränkung betrifft im Bereich des Disziplinarrechts die Umschreibung der mit Strafe bedrohten Verstöße durch eine Generalklausel, wonach schuldhafte Verletzungen von Berufspflichten mit einer der gesetzlich vorgesehenen Disziplinarstrafen geahndet werden (so BVerfGE 26, S. 186, 204).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 13.91

    Berufsfreiheit - Seelotsen

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.03.1994 - Bf VI 39/91
    Im übrigen hat die Beklagte auf die Ausführungen des Oberbundesanwalts im Schriftsatz vom 15. August 1991 hingewiesen, die sich auf das beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 C 13.91 anhängige, einen Strafbeschluß des Ehrengerichts einer anderen Lotsenbrüderschaft betreffende Revisionsverfahren beziehen.
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.03.1994 - Bf VI 39/91
    Der Vorbehalt des Gesetzgebers ist zwar an den sog. "statusbildenden" Bestimmungen beruflicher Betätigung entwickelt, aber nicht darauf beschränkt worden (vgl. BVerfGE 33 S. 125, 157, 158, 160; Bd. 76 S. 171, 185 ff.).
  • BVerwG, 18.04.1969 - VII C 58.67

    Beschränkung des Bundes zur Errichtung von Gerichten - Bundesoberseeamt als

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.03.1994 - Bf VI 39/91
    Die Zuständigkeit des Bundes zur Einrichtung von Bundesgerichten ist auf die im Grundgesetz genannten, mehrfach erweiterten Rechtsprechungsbereiche beschränkt (so BVerwG, Urt. v. 18.4.1969, VII C 58.67, BVerwGE 32 S. 21, 22 f.).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.03.1994 - Bf VI 39/91
    Vielmehr soll dem Gesetzgeber die Entscheidung über die Strafbarkeit und die Bußgeldvoraussetzungen vorbehalten werden (so BVerfGE 32 S. 346, 362; Bd. 47 S. 109, 120; Bd. 71 S. 108, 114).
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