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   OVG Hamburg, 09.07.1993 - Bf IV 20/92   

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https://dejure.org/1993,3500
OVG Hamburg, 09.07.1993 - Bf IV 20/92 (https://dejure.org/1993,3500)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09.07.1993 - Bf IV 20/92 (https://dejure.org/1993,3500)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juli 1993 - Bf IV 20/92 (https://dejure.org/1993,3500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 11 Abs. 1 § 13 Abs. 2 S. 1 HS. 1 § 26 S. 1
    Sozialhilferecht: Umfang des Leistungsausschlusses nach § 26 S. 1 BSHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfeleistungen; Lebensunterhalt; Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen; Auszubildender; Ermessensleistung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.03.1993 - 5 C 13.89

    Sozialhilfe - Wichtiger Grund - Arbeit - Pflicht zur Beschaffung des

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.07.1993 - Bf IV 20/92
    Ausbildungsförderung war danach nicht mehr Aufgabe der Sozialhilfe (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 4.3.1993 - BVerwG 5 C 13.89 -).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 51.80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung des Armenrechts

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.07.1993 - Bf IV 20/92
    Dabei ist es für den vorliegenden Zusammenhang ausreichend, daß eine Förderung prinzipiell möglich ist (sogenannte abstrakte Förderungsfähigkeit); ob der einzelne Auszubildende letztlich eine Förderung tatsächlich erhält, ist unerheblich (st.Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 12.2.1981, BVerwGE 61 S. 352, 354; Urt. v. 17.1.1985, BVerwGE 71 S. 12; Urt. v. 3.12.1992, FamRZ 1993 S. 540 = FEVS Bd. 43 S. 221).
  • BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 29.84

    Vorschrift - Ausschlußwirkung - Ausbildungsbezogener Bedarf

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.07.1993 - Bf IV 20/92
    Dabei ist es für den vorliegenden Zusammenhang ausreichend, daß eine Förderung prinzipiell möglich ist (sogenannte abstrakte Förderungsfähigkeit); ob der einzelne Auszubildende letztlich eine Förderung tatsächlich erhält, ist unerheblich (st.Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 12.2.1981, BVerwGE 61 S. 352, 354; Urt. v. 17.1.1985, BVerwGE 71 S. 12; Urt. v. 3.12.1992, FamRZ 1993 S. 540 = FEVS Bd. 43 S. 221).
  • OVG Hamburg, 20.07.1984 - Bf I 12/84
    Auszug aus OVG Hamburg, 09.07.1993 - Bf IV 20/92
    Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen zur Hilfeart "Hilfe zum Lebensunterhalt" gehört (vgl. Jehle, Sozialhilferecht, 4. Aufl., § 13 Anm. 5; Luber, BSHG , § 13 ; Mergler/Zink, BSHG , § 13 Rdn. 15; OVG Hamburg, Urt. v. 20.7.1984 - OVG Bf I 12/84 - Urt. v. 28.2.1986, FEVS Bd. 36 S. 403; Beschluß v. 30.7.1992 - OVG Bs IV 299/92 -).
  • OVG Hamburg, 24.05.1989 - Bs IV 133/89

    Lebensunterhalt; Auszubildender; Ausbildung; Härtefall; Examen

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.07.1993 - Bf IV 20/92
    Besonders hart wirkt das Verbot subsidiären Eintretens der Sozialhilfe nur dann, wenn die Lücken im Ausbildungsförderungssystem im Einzelfall als regelwidrig und atypisch erscheinen, etwa weil der Fall Besonderheiten aufweist, die im Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht bedacht worden sind und die es für den Auszubildenden auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen objektiv nicht zumutbar erscheinen lassen, daß dieser seine Ausbildung abbricht oder unterbricht (ständ.Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse v. 24.5.1989, FamRZ 1989 S. 1356, 1357; v. 12.4.1990, ZfSH/SGB 1990 S. 426; v. 19.11.1991, FEVS Bd. 42 S. 451, 452 f.; v. 23.3.1993 - OVG Bs IV 48/93 -).
  • SG Augsburg, 03.09.2009 - S 15 AS 661/09

    Anspruch auf Übernahme von Beiträgen für eine private Krankenversicherung und

    Für die Zuordnung der Krankenversicherungsbeiträge zu dem (dem Ausbildungsförderungssystem des BAföG zugeordneten) ausbildungsbedingten Bedarf spricht auch die Regelung in § 13 a BAföG, wonach unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss zu Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werden kann (so auch Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts - OVG - vom 09.07.1993 - Bf IV 20/92 ; Urteil des OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 25.03.1998 - A 3 S 341/96; bestätigt durch Nichtzulassungsbeschluss des BVerwG vom 31.03.1999 - 5 B 89/98; zur Rechtslage nach dem SGB II, Urteil LSG Nordrhein-Westfalen vom 08.12.2008 - L19 B 188/08 AS ER).
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