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   OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15.HBG   

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https://dejure.org/2017,21803
OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15.HBG (https://dejure.org/2017,21803)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11.04.2017 - 6 Bf 81/15.HBG (https://dejure.org/2017,21803)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11. April 2017 - 6 Bf 81/15.HBG (https://dejure.org/2017,21803)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 6 Abs 1 MRK, § 3 Abs 1 BÄO, § 5 Abs 2 BÄO, § 3 Abs 1 HeilBerG HA, § 4 HeilBerG HA
    Feststellung der Unwürdigkeit eines Arztes zur Berufsausübung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwürdigkeit eines Arztes zur Ausübung seines Beruf wegen Berufsvergehen; "Vorschubleisten" einer "missbräuchlichen Anwendung der Verschreibung"; Eröffnung der Möglichkeit der Verwendung eines Medikaments zu ärztlich nicht indizierten Zwecken; Anwendung der Rechtsfigur ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwürdigkeit eines Arztes zur Ausübung seines Beruf wegen Berufsvergehen; "Vorschubleisten" einer "missbräuchlichen Anwendung der Verschreibung"; Eröffnung der Möglichkeit der Verwendung eines Medikaments zu ärztlich nicht indizierten Zwecken; Anwendung der Rechtsfigur ...

  • rechtsportal.de

    Unwürdigkeit eines Arztes zur Ausübung seines Beruf wegen Berufsvergehen; "Vorschubleisten" einer "missbräuchlichen Anwendung der Verschreibung"; Eröffnung der Möglichkeit der Verwendung eines Medikaments zu ärztlich nicht indizierten Zwecken; Anwendung der Rechtsfigur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15
    Daran anknüpfend hat der EGMR den Anwendungsbereich der "zivilrechtlichen" Streitigkeiten im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK auf beamtenrechtliche Disziplinarverfahren ausgedehnt (vgl. EGMR, Urt. v. 16.7.2009, 8453/04, NVwZ 2010, 1015, juris Rn. 37 ff.).

    Damit sichert die staatliche Rechtsordnung das Recht des betroffenen Arztes auf ein Gericht zu; "daraus folgt, dass Artikel 6 in seiner zivilrechtlichen Bedeutung für das folgende Verfahren anwendbar ist" (vgl. EGMR, Urt. v. 16.7.2009, a. a. O., Rn. 39).

    Auch dies erreicht längst nicht die Dimension anderer Fälle, in denen der EGMR - unter zusätzlicher Berücksichtigung längerer Phasen behördlicher Untätigkeit - eine unangemessene Verfahrensdauer angenommen hat (zu einem beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren vgl. EGMR, Urt. v. 16.7.2009, 8453/04, a. a. O., Rn. 49 ff.: insgesamt gut dreizehn Jahre bis zur Berufungsentscheidung, bei mehrjähriger nicht nachvollziehbarer Untätigkeit der disziplinarrechtlichen Ermittlungsbehörde).

    Dem entspricht es, dass der EGMR auch die Dauer der Aussetzung eines Disziplinarverfahrens wegen eines sich auf denselben Sachverhalt beziehenden Strafverfahrens als angemessenen Teil des disziplinarrechtlichen Verfahrensverlaufs bewertet hat (vgl. EGMR, Urt. v. 16.7.2009, a. a. O., Rn. 53: dort wird die jahrelange Untätigkeit der Behörde nach Abschluss des Strafverfahrens beanstandet).

  • OVG Hamburg, 18.06.2014 - 6 Bf 292/13

    Erteilung eines Verweises und Auferlegung einer Geldbuße wegen eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15
    Es handelt sich insoweit nicht um eine Frage, die vom HeilBG gegenüber dem HmbDG spezieller geregelt würde, wie der Berufsgerichtshof dies etwa in seinem Urteil vom 18. Juni 2014 (6 Bf 292/13.HBG, juris Rn. 27) unter Bezugnahme auf § 26 Abs. 3 HeilBG hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit einer auf die Maßnahmenbemessung beschränkten Berufung angenommen hat.

    Insoweit nimmt der Berufsgerichtshof Bezug auf sein bereits erwähntes Urteil vom 18. Juni 2014 (a. a. O., Rn. 31 f.), in dem Folgendes ausgeführt ist:.

    Insoweit nimmt der Berufsgerichtshof ergänzend Bezug auf sein o. g. Urteil vom 18. Juni 2014 (a. a. O., Rn. 42):.

  • EGMR, 19.04.2007 - 63235/00

    VILHO ESKELINEN AND OTHERS v. FINLAND

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15
    So fallen nach dessen neuerer Rechtsprechung seit seinem Urteil vom 19. April 2007 (vgl. EGMR, Urt. v. 19.4.2007, 63235/00, Eskelinen gegen Finnland, NJOZ 2008, 1188, Rn. 62 f.) auch beamtenrechtliche Streitigkeiten darunter, und zwar unabhängig davon, ob der Beamte funktionell im Kernbereich hoheitlichen Handelns tätig oder seine Funktion mit der eines Angestellten vergleichbar ist.

    Diese Vermutung kann der betreffende Staat nur widerlegen, in dem er darlegt, dass die betreffende Streitigkeit für den Angehörigen des öffentlichen Dienstes nach dem innerstaatlichen Recht nicht justiziabel ist und es für den Ausschluss der Verfahrensgarantien aus Art. 6 EMRK ausnahmsweise tragfähige Gründe gibt, weil sich der Gegenstand des Streits auf die Ausübung von staatlicher Gewalt bezieht oder das Vertrauensverhältnis gefährdet (EGMR. Urt. v. 19.4.2007, a. a. O.).

  • EGMR, 28.06.1978 - 6232/73

    König ./. Deutschland

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15
    Der EGMR hatte im Übrigen den Bereich der "zivilrechtlichen Streitigkeiten" im Sinne des Art. 6 Abs. 1 EMRK schon in früheren Zeiten auf verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten von Ärzten gegen Gesundheitsbehörden wegen Widerrufs der Approbation erweitert (vgl. EGMR, Urt. v. 28.6.1978, EuGRZ 1978, 406, 416, Rn. 93 ff., König gegen Deutschland).

    Es geht hier um die Ausübung des Arztberufs, der als solcher privatrechtlicher Natur ist (vgl. EGMR, Urt. v. 28.6.1978, a. a. O., Rn. 93).

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Maßstäbe für die Prüfung einer Berufsunwürdigkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO zuletzt wie folgt zusammengefasst (BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, NJW 2011, 1830, juris Rn. 4):.

    Dabei gibt es keinen Rechtssatz des Inhalts, dass nur wiederholte oder bekannt gewordene berufliche Verfehlungen oder nur nicht minderschwere Straftaten einen Widerruf wegen Berufsunwürdigkeit rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a. a. O., Rn. 3).

  • OVG Hamburg, 23.08.2000 - 5 Bf 82/97
    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15
    aa) Für die diesbezügliche Maßstabbildung greift der Berufsgerichtshof zurück auf die seitens der Rechtsprechung zur Versagung bzw. Entziehung der Approbation wegen berufsunwürdigen Verhaltens (zum Approbationswiderruf vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO) entwickelten Kriterien, weil insoweit derselbe Begriff verwendet und dieselbe tatbestandliche Voraussetzung aufgestellt wird (so bereits Hmb. Berufsgerichtshof für die Heilberufe, Urt. v. 1.6.1994, HeilBHof 1/93, auszugsweise wörtlich zitiert in: OVG Hamburg, Urt. v. 23.8.2000, 5 Bf 82/97, juris Rn. 19 - 33, maßgeblich hier: Rn. 30).

    Sie reichen von sexuellen Übergriffen des Arztes auf Patientinnen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.8.2000, 5 Bf 82/97, juris Rn. 20 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.2.2015, 8 LA 102/14, juris) über schwere Fälle der Veruntreuung, Vorteilsannahme und Betrugs seitens eines Klinik-Chefarztes (vgl. VGH München, Urt. v. 30.9.2010, 21 BV 09.1279, juris Rn. 2 - 7) bis zur Verschreibung von 900 Tabletten des Medikaments Fluninoc (Wirkstoff: Flunitrazepam 1 mg) an einen von diesem Wirkstoff sowie von Heroin und Kokain abhängigen Patienten (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.5.2015, 8 LC 123/14, juris Rn. 3 ff.); dabei handelt es sich um ein sehr starkes Benzodiazepin, das auch von Räubern und Vergewaltigern als KO-Tropfen eingesetzt und oft von Heroinsüchtigen zur Verstärkung der Opioidwirkung verwendet wird (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Flunitrazepam) und dessen regelhafte Dosis ½ bis 1 Tablette pro Tag beträgt (vgl. http://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Beipackzettel/Fluninoc-1-6151450.html).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14

    Approbation; Betäubungsmittel; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15
    Sie reichen von sexuellen Übergriffen des Arztes auf Patientinnen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.8.2000, 5 Bf 82/97, juris Rn. 20 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.2.2015, 8 LA 102/14, juris) über schwere Fälle der Veruntreuung, Vorteilsannahme und Betrugs seitens eines Klinik-Chefarztes (vgl. VGH München, Urt. v. 30.9.2010, 21 BV 09.1279, juris Rn. 2 - 7) bis zur Verschreibung von 900 Tabletten des Medikaments Fluninoc (Wirkstoff: Flunitrazepam 1 mg) an einen von diesem Wirkstoff sowie von Heroin und Kokain abhängigen Patienten (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.5.2015, 8 LC 123/14, juris Rn. 3 ff.); dabei handelt es sich um ein sehr starkes Benzodiazepin, das auch von Räubern und Vergewaltigern als KO-Tropfen eingesetzt und oft von Heroinsüchtigen zur Verstärkung der Opioidwirkung verwendet wird (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Flunitrazepam) und dessen regelhafte Dosis ½ bis 1 Tablette pro Tag beträgt (vgl. http://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Beipackzettel/Fluninoc-1-6151450.html).

    Damit war jener Fall allerdings noch gravierender als hier der Fall SE , wobei in jenem Fall der Patient sich sofort nach Einlösung eines Teils der Rezepte eine aufgelöste Tablette gemeinsam mit einer Konsumeinheit Heroin spritzte und daraufhin in eine mehrstündige Ohnmacht verfiel (OVG Lüneburg, Urt. v. 11.5.2015, a. a. O., Rn. 4), die unverantwortliche Fehlmedikation des dortigen Arztes sich somit zeitnah und unmittelbar lebensgefährdend auswirkte.

  • VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279

    Für den Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15
    Sie reichen von sexuellen Übergriffen des Arztes auf Patientinnen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.8.2000, 5 Bf 82/97, juris Rn. 20 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.2.2015, 8 LA 102/14, juris) über schwere Fälle der Veruntreuung, Vorteilsannahme und Betrugs seitens eines Klinik-Chefarztes (vgl. VGH München, Urt. v. 30.9.2010, 21 BV 09.1279, juris Rn. 2 - 7) bis zur Verschreibung von 900 Tabletten des Medikaments Fluninoc (Wirkstoff: Flunitrazepam 1 mg) an einen von diesem Wirkstoff sowie von Heroin und Kokain abhängigen Patienten (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.5.2015, 8 LC 123/14, juris Rn. 3 ff.); dabei handelt es sich um ein sehr starkes Benzodiazepin, das auch von Räubern und Vergewaltigern als KO-Tropfen eingesetzt und oft von Heroinsüchtigen zur Verstärkung der Opioidwirkung verwendet wird (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Flunitrazepam) und dessen regelhafte Dosis ½ bis 1 Tablette pro Tag beträgt (vgl. http://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Beipackzettel/Fluninoc-1-6151450.html).

    Zum Verdikt der Berufsunwürdigkeit darf nur ein außerordentlich schwerwiegendes Fehlverhalten führen, wobei bei der Bewertung dieses Fehlverhaltens dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (wegen der Auswirkungen auf die Berufsfreiheit und der fehlenden Berücksichtigungsmöglichkeit persönlicher, nicht "tatbezogener" Umstände des Arztes) erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. VGH München, Urt. v. 30.9.2010, a. a. O., Rn. 34 - 36).

  • EGMR, 08.12.1999 - 28541/95

    PELLEGRIN v. FRANCE

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15
    Damit hat der EGMR von seiner früheren, im Bereich der beamtenrechtlichen Streitigkeiten restriktiveren Rechtsprechung (vgl. etwa EGMR, Entscheidung vom 9.2.2006, ZBR 2007, 409, 410; Urt. v. 8.12.1999, 28541/95, Pellegrin gegen Frankreich, NVwZ 2000, 661) Abstand genommen.
  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 2536/07
    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15
    Es handelt sich dabei um zwei selbständige Verfahren mit grundlegend unterschiedlichen Verfahrenszielen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 2536/07, juris Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

  • BVerfG, 19.10.2011 - 2 BvR 754/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 B 21.15

    Verstoß eines Polizeibeamten gegen die Dienstpflicht zur uneigennützigen

  • EGMR, 09.02.2006 - 43371/02

    H. R. gegen Deutschland

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Veröffentlichung eines

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 8 LA 102/14

    Approbation; Arzt; sexueller Missbrauch; Unwürdigkeit

  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

  • BVerwG, 14.11.2007 - 1 D 6.06

    Technischer Fernmeldeobersekretär (Außendienstmitarbeiter); im Rahmen unerlaubter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 6t A 3788/05

    Bindungswirkung der strafgerichtlich festgestellten Schuld in einem

  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 13.90

    Anwendbarkeit von § 14 BDO bei Einstellung eines gleichgelagerten Strafverfahrens

  • BVerwG, 08.09.1988 - 1 D 70.87

    Vorermittlungen bei einem Disziplinarverfahren - Heilung von nicht den

  • BVerwG, 22.06.1978 - 1 D 46.77

    Einheit des Dienstvergehens - Verjährung

  • BVerwG, 24.11.1976 - 1 D 27.76

    Sachgleiches Strafverfahren - Zahlung einer Geldbuße - Einstellung des Verfahrens

  • BVerwG, 28.04.1981 - 1 D 7.80

    Einheit des Dienstvergehens - Pflichtverletzung - Möglichkeit der

  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

  • VG Münster, 04.02.2015 - 17 K 840/11
  • VG Ansbach, 27.03.2018 - AN 4 S 18.00492

    Anordnung des Ruhens der Approbation

    Inwieweit die Verfehlungen wiederholt stattfinden oder öffentlich bekannt werden, ist nicht erheblich (OVG Hamburg, U.v. 11.4.2017 - 6 Bf 81/15.HBG - juris Rn. 239).
  • BerGH Heilberufe Hamburg, 04.11.2020 - 15 Bf 63/20

    Atteste - eine leidige Pflicht mit vielen Stolperfallen für den Arzt

    Eine Auferlegung solcher außergerichtlichen Kosten auf einen anderen Kostenträger sieht § 35 Abs. 1 HeilBG nicht vor (vgl. HeilBGH Hamburg, Urt. v. 18.6.2014, 6 Bf 292/13.HBG, juris Rn. 42; Urt. v. 11.4.2017, 6 Bf 81/15.HBG, S. 80, juris Rn. 255 f.).
  • OVG Hamburg, 04.11.2020 - 15 Bf 63/20
    Eine Auferlegung solcher außergerichtlichen Kosten auf einen anderen Kostenträger sieht § 35 Abs. 1 HeilBG nicht vor (vgl. HeilBGH Hamburg, Urt. v. 18.6.2014, 6 Bf 292/13. HBG , juris Rn. 42; Urt. v. 11.4.2017, 6 Bf 81/15. HBG , S. 80, juris Rn. 255 f.).
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