Rechtsprechung
OVG Hamburg, 13.11.2006 - 3 B 373/05 |
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
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- EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
Auszug aus OVG Hamburg, 13.11.2006 - 3 B 373/05
Der Senat stützt insoweit seine Auffassung auf die beiden Vorabentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Kapper (…Urt. v. 29.4.2004, NJW 2004, 1725 ff.) und Halbritter (Beschl. v. 6.4.2006, NJW 2006, 2173 ff.).Der Europäische Gerichtshof (Beschl. v. 6.4.2006, a.a.O., 2174 unter Rdnr. 29) hat zur Verwirklichung der Grundfreiheiten vorbehaltlos klargestellt, dass die Mitgliedstaaten vom Inhaber eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht verlangen können, dass er die Bedingungen erfüllt, die ihr nationales Recht für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach ihrem Entzug aufstellt.
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus OVG Hamburg, 13.11.2006 - 3 B 373/05
Der Senat stützt insoweit seine Auffassung auf die beiden Vorabentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Kapper (Urt. v. 29.4.2004, NJW 2004, 1725 ff.) und Halbritter (Beschl. v. 6.4.2006, NJW 2006, 2173 ff.).Falls der Ausstellungsmitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, könnte der andere Mitgliedstaat gegen diesen Staat gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 227 EG einleiten (so EuGH, Urt. v. 29.4.2004, a.a.O., 1727 unter Rdnr. 48).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06
EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis
Auszug aus OVG Hamburg, 13.11.2006 - 3 B 373/05
Der Senat hat keine Zweifel daran (anders OVG Münster, Beschl. v. 13.9.2006 - 16 B 989/06 - Juris), dass die oben unter 2 a) dargestellte Auslegung des Art. 1 Abs. 2 i.V. mit Art. 8 Abs. 4 der Führerscheinrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof nicht nur in den Fällen der Anerkennung der Gültigkeit oder der Umschreibung Platz greift, sondern auch bei der Entziehung der Fahrerlaubnis.
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus OVG Hamburg, 13.11.2006 - 3 B 373/05
Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedstaaten sind aber die letztinstanzlichen Gerichte i.S. des Art. 234 Abs. 3 EG gehalten, das Gemeinschaftsrecht in der vom Europäischen Gerichtshof gegebenen Auslegung anzuwenden, wenn sie den Europäischen Gerichtshof nicht selbst anrufen (BGH, Urt. v. 21.4.1994 - BGHZ 125, 382, 388 f. im Anschluss an EuGH, Urt. v. 6.10.1982, NJW 1983, 1257 f.;… BGH, Urt. v. 10.4.1997, EuZW 1997, 476, 479). - BGH, 10.04.1997 - I ZR 65/92
"Sermion II"; Markenrechtliche Zulässigkeit des Weitervertriebs von im Wege des …
Auszug aus OVG Hamburg, 13.11.2006 - 3 B 373/05
Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedstaaten sind aber die letztinstanzlichen Gerichte i.S. des Art. 234 Abs. 3 EG gehalten, das Gemeinschaftsrecht in der vom Europäischen Gerichtshof gegebenen Auslegung anzuwenden, wenn sie den Europäischen Gerichtshof nicht selbst anrufen (…BGH, Urt. v. 21.4.1994 - BGHZ 125, 382, 388 f. im Anschluss an EuGH, Urt. v. 6.10.1982, NJW 1983, 1257 f.; BGH, Urt. v. 10.4.1997, EuZW 1997, 476, 479). - EuGH, 09.03.1978 - 106/77
Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal
Auszug aus OVG Hamburg, 13.11.2006 - 3 B 373/05
Das Gemeinschaftsrecht ist insoweit gegenüber den entgegenstehenden Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung vorrangig anzuwenden (näher zum Grundsatz des Anwendungsvorrangs EuGH, Urt. v. 9.3.1978, NJW 1978, 1741). - OVG Hamburg, 30.01.2002 - 3 Bs 4/02
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung oder Befähigung zum Führen …
Auszug aus OVG Hamburg, 13.11.2006 - 3 B 373/05
Schließlich sperrt das Gemeinschaftsrecht auch den Rückgriff auf die Rechtsprechung des Senats, wonach in Anwendung von § 46 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis auch dann entzogen werden kann, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schon im Zeitpunkt der Erteilung gefehlt hat und die aus diesem Grunde rechtswidrige Erlaubnis ohne eine Änderung der Sach- und Rechtslage mit Wirkung für die Zukunft zum Erlöschen gebracht werden soll (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2002, NJW 2002, 2123 ff.). - BGH, 21.04.1994 - I ZR 31/92
"Rolling Stones"; Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des EuGH
Auszug aus OVG Hamburg, 13.11.2006 - 3 B 373/05
Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedstaaten sind aber die letztinstanzlichen Gerichte i.S. des Art. 234 Abs. 3 EG gehalten, das Gemeinschaftsrecht in der vom Europäischen Gerichtshof gegebenen Auslegung anzuwenden, wenn sie den Europäischen Gerichtshof nicht selbst anrufen (BGH, Urt. v. 21.4.1994 - BGHZ 125, 382, 388 f. im Anschluss an EuGH, Urt. v. 6.10.1982, NJW 1983, 1257 f.;… BGH, Urt. v. 10.4.1997, EuZW 1997, 476, 479). - OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05
Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen …
Auszug aus OVG Hamburg, 13.11.2006 - 3 B 373/05
Insoweit wird allerdings die Auffassung vertreten, dass die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs dem Rechtsschutzsuchenden keinen Vorteil brächte, wenn die Aberkennung des Rechts, von der ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, sich unabhängig von der behördlich verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis bereits unmittelbar aus § 28 Abs. 4 FeV, der die grundsätzlich nach § 28 Abs. 1 Satz 1 FeV bestehende Berechtigung einschränke, ergäbe (in diesem Sinne OVG Greifswald, Beschl. v. 29.8.2006 - 1 M 46106 -, Juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 21.7.2006, zfs 2006, 596; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005, NJW 2006, 1158, 1159). - VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06
Fahrerlaubnis - Missbrauch gemeinschaftsrechtlicher Möglichkeiten
Auszug aus OVG Hamburg, 13.11.2006 - 3 B 373/05
Insoweit wird allerdings die Auffassung vertreten, dass die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs dem Rechtsschutzsuchenden keinen Vorteil brächte, wenn die Aberkennung des Rechts, von der ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, sich unabhängig von der behördlich verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis bereits unmittelbar aus § 28 Abs. 4 FeV, der die grundsätzlich nach § 28 Abs. 1 Satz 1 FeV bestehende Berechtigung einschränke, ergäbe (in diesem Sinne OVG Greifswald, Beschl. v. 29.8.2006 - 1 M 46106 -, Juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 21.7.2006, zfs 2006, 596; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005, NJW 2006, 1158, 1159). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05
Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig
- EuGH, 10.09.1996 - C-11/95
Kommission / Belgien