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   OVG Hamburg, 14.01.2004 - 1 Bs 94/03   

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https://dejure.org/2004,13445
OVG Hamburg, 14.01.2004 - 1 Bs 94/03 (https://dejure.org/2004,13445)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14.01.2004 - 1 Bs 94/03 (https://dejure.org/2004,13445)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 1 Bs 94/03 (https://dejure.org/2004,13445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Sielbaubeitrages und eines Sielanschlussbeitrages; Bemessung eines Sielbaubeitrags nach einem modifizierten Frontmetermaßstab; Bemessung des Sielbaubeitrags nach der Frontlänge und der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse; Willkürliche ...

  • Judicialis

    Sielabgabengesetz § 3 Abs. 1; ; Gesetz ü. d. Höhe der Sielbaubeiträge u. der Sielanschlussbeiträge § 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bemessung des Sielbaubeitrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 710
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 B 146.86

    Gesetzliche Begründung einer generellen Zinserhöhung für öffentliche Baudarlehen

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2004 - 1 Bs 94/03
    Darüber hinaus hat sich das Bundesverwaltungsgericht schon dreimal mit der Frage befasst, ob der modifizierte Frontmetermaßstab nach dem Hamburgischen Sielabgabengesetz gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, und hat diese Frage stets verneint (BVerwG, Beschl. v. 27.2.1987 - 8 B 106.86 = KStZ 1987 S. 91 = Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 28; Beschl. v. 3.3.1987 - 8 B 146.86 = Hamburger Grundeigentum 1987 S. 249; Beschl. v. 5.8.1987 - 8 B 47.87).

    Der Gleichheitssatz verleiht dem Gericht nicht die Befugnis, insoweit die Auffassung des Gesetzgebers von Gerechtigkeit durch seine eigene Auffassung zu ersetzen (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 27.2.1987 und 3.3.1987, a.a.O.).

    Dies ist vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich als sachgerecht bezeichnet worden (BVerwG, Beschlüsse v. 27.2.1987 und 3.3.1987, a.a.O.) und lässt eine hinreichend differenzierende beitragsrechtliche Bewertung von Grundstücken mit unterschiedlich hohen Vorteilen erkennen.

    Denn abgesehen davon, dass ein Grundstück mit einer längeren Front an einem besielten Weg bei der tatsächlichen Inanspruchnahme gegebenenfalls kostengünstigere Variationsmöglichkeiten bietet, indiziert eine größere Frontlänge regelmäßig und typischerweise eine größere bauliche Ausnutzbarkeit (BVerwG, Beschlüsse v. 27.2. und 3.3.1987 a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 19.6.2002 - 1 Bs 183/02).

  • OVG Hamburg, 15.09.1981 - Bf VI 70/81
    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2004 - 1 Bs 94/03
    Dieser modifizierte Frontmetermaßstab ist nach der langjährigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. z.B. OVG Hamburg, Urt. v. 15.9.1981 - OVG Bf VI 70/81 = HmbJVBl.

    Das Beschwerdegericht hat bereits entschieden, dass die von dem Gesetzgeber gewählte Berechnungsmethode, bei der die Kosten für die Herstellung der Siele für einen mehrjährigen Zeitraum ermittelt und sodann nach Indexwerten auf ein bestimmtes Jahr umgerechnet werden, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 15.9.1981 - OVG Bf VI 70/81; Urt. v. 4.11.1986 - OVG Bf VI 4/86).

  • OVG Hamburg, 11.12.1998 - 1 Bs 311/98

    Sielanschlußbeitrag; Stadtentwässerung; Hamburg; Beitragserhebung; Zuständigkeit;

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2004 - 1 Bs 94/03
    Zum einen hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 11. Dezember 1998 (1 Bs 311/98) und 10. Juli 2001 (1 Bf 303/00) darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber der unterschiedlichen baulichen Nutzungsmöglichkeit der Grundstücke bereits bei der Bemessung des Sielbaubeitrags Rechnung getragen hat.
  • OVG Hamburg, 10.07.2001 - 1 Bf 303/00
    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2004 - 1 Bs 94/03
    Zum einen hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 11. Dezember 1998 (1 Bs 311/98) und 10. Juli 2001 (1 Bf 303/00) darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber der unterschiedlichen baulichen Nutzungsmöglichkeit der Grundstücke bereits bei der Bemessung des Sielbaubeitrags Rechnung getragen hat.
  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83

    Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2004 - 1 Bs 94/03
    b) Der Antragsteller trägt vor, der Grundsatz der Typengerechtigkeit vermöge nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 19.9.1983 - 8 N 1.83 = BVerwGE 68 S. 36 = NVwZ 1984 S. 380) die aus einer abgabenrechtlichen Verteilungsregelung folgende Gleichbehandlung ungleicher (oder Ungleichbehandlung gleicher) Sachverhalte (nur) zu rechtfertigen, solange nicht mehr als 10 % der von einer solchen Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprächen.
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2004 - 1 Bs 94/03
    In seinem Beschluss vom 28. März 1995 (8 N 3.93 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 = NVwZ-RR 1995 S. 594) hat das Bundesverwaltungsgericht festgehalten, der sogenannte Grundsatz der Typengerechtigkeit gestatte dem Abgabengesetzgeber die verallgemeinernde und pauschalierende Anknüpfung an die Regelfälle eines Sachbereichs nur so lange, als die Zahl der dem "Typ" widersprechenden "Ausnahmen" geringfügig sei.
  • BVerwG, 05.08.1987 - 8 B 47.87

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2004 - 1 Bs 94/03
    Darüber hinaus hat sich das Bundesverwaltungsgericht schon dreimal mit der Frage befasst, ob der modifizierte Frontmetermaßstab nach dem Hamburgischen Sielabgabengesetz gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, und hat diese Frage stets verneint (BVerwG, Beschl. v. 27.2.1987 - 8 B 106.86 = KStZ 1987 S. 91 = Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 28; Beschl. v. 3.3.1987 - 8 B 146.86 = Hamburger Grundeigentum 1987 S. 249; Beschl. v. 5.8.1987 - 8 B 47.87).
  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer;

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2004 - 1 Bs 94/03
    Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 5. November 2001 (9 B 50.01 = NVwZ-RR 2002 S. 217) dem dortigen Beschwerdeführer - der sich als Ferienhausbesitzer gegen die Heranziehung zur vollen Abfallgebühr gewendet und vorgetragen hatte, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen der Typengerechtigkeit die Zahl der dem jeweiligen Typ widersprechenden Ausnahmen auf 10 % begrenzt sei - entgegengehalten, dass diese und gleichlautende Aussagen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Typengerechtigkeit auf Besonderheiten abstellten, die für das Wasser- und Abwassergebührenrecht kennzeichnend seien.
  • BVerwG, 27.02.1987 - 8 B 106.86

    Sielbaubeitrag - Frontlänge - Anzahl der zulässigen Vollgeschosse

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2004 - 1 Bs 94/03
    Darüber hinaus hat sich das Bundesverwaltungsgericht schon dreimal mit der Frage befasst, ob der modifizierte Frontmetermaßstab nach dem Hamburgischen Sielabgabengesetz gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, und hat diese Frage stets verneint (BVerwG, Beschl. v. 27.2.1987 - 8 B 106.86 = KStZ 1987 S. 91 = Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 28; Beschl. v. 3.3.1987 - 8 B 146.86 = Hamburger Grundeigentum 1987 S. 249; Beschl. v. 5.8.1987 - 8 B 47.87).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 8 B 31.96

    Festlegung eines Vollgeschossmaßstabs in einer Gemeindesatzung - Verstoß gegen

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2004 - 1 Bs 94/03
    Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 30. April 1996 (8 B 31.96 = Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 37) noch einmal ausdrücklich auf den Beschluss vom 27. Februar 1987 (a.a.O.) Bezug genommen.
  • OVG Hamburg, 03.03.1992 - Bs VI 10/92

    Beitragsfestsetzung; Härtefall; Vorläufiger Rechtsschutz; Streitwert

  • OVG Saarland, 28.05.2001 - 1 N 1/98

    Normenkontrollantrag gerichtet auf die Nichtigerklärung einer

  • RG, 12.06.1893 - VI 82/93

    Offene Handelsgesellsch. Anteil am Gesellschaftsvermögen. H.G.B. Art. 93.

  • OVG Hamburg, 22.07.1986 - Bf VI 85/85
  • VG Hamburg, 17.07.2014 - 3 K 5371/13

    Der seit dem 1. Januar 2013 geltende Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, der für

    Dabei ist der Grundsatz der Typengerechtigkeit regelmäßig geeignet, die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte zu rechtfertigen, solange nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle dem Typ widersprechen, also wenigsten 90 % dem Typ entsprechen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.9.1983, 8 N 1/83, juris Rn. 9 - zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen), wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2004, 1 Bs 94/03, juris Rn. 19 - zur Bemessung von Sielbaubeiträgen).
  • VG Arnsberg, 20.10.2014 - 8 K 3353/13

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich als verfassungsgemäß i.R.e.

    Dabei ist der Grundsatz der Typengerechtigkeit regelmäßig geeignet, die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte zu rechtfertigen, solange nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle dem Typ widersprechen, also wenigsten 90 % dem Typ entsprechen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.9.1983, 8 N 1/83, juris Rn. 9 - zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen), wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2004, 1 Bs 94/03, juris Rn. 19 - zur Bemessung von Sielbaubeiträgen).
  • VG Düsseldorf, 03.03.2015 - 27 K 9590/13

    Zulässigkeit von Beitreibungsmaßnahmen bezüglich der Rundfunkgebühr

    vgl. VG Hamburg, Urteil vom 17. Juli 2014 - 3 K 5371/13 -, juris (Rn. 42) unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. September 1983 - 8 N 1/83 -, juris (Rn. 9), zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen, wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 1 Bs 94/03 -, juris (Rn. 19), zur Bemessung von Sielbaubeiträgen).
  • VG Arnsberg, 20.10.2014 - 8 K 3279/13

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen

    Dabei ist der Grundsatz der Typengerechtigkeit regelmäßig geeignet, die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte zu rechtfertigen, solange nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle dem Typ widersprechen, also wenigsten 90 % dem Typ entsprechen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.9.1983, 8 N 1/83, juris Rn. 9 - zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen), wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2004, 1 Bs 94/03, juris Rn. 19 - zur Bemessung von Sielbaubeiträgen).
  • VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 7686/14
    vgl. VG Hamburg, Urteil vom 17. Juli 2014 - 3 K 5371/13 -, juris (Rn. 42) unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. September 1983 - 8 N 1/83 -, juris (Rn. 9), zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen, wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 1 Bs 94/03 -, juris (Rn. 19), zur Bemessung von Sielbaubeiträgen).
  • VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 5895/14

    Nichtbestehende Verletzung der Informationsfreiheit durch die Erhebung des

    vgl. VG Hamburg, Urteil vom 17. Juli 2014 - 3 K 5371/13 -, juris (Rn. 42) unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. September 1983 - 8 N 1/83 -, juris (Rn. 9), zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen, wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 1 Bs 94/03 -, juris (Rn. 19), zur Bemessung von Sielbaubeiträgen).
  • VG Düsseldorf, 10.03.2015 - 27 K 6965/13
    vgl. VG Hamburg, Urteil vom 17. Juli 2014 - 3 K 5371/13 -, juris (Rn. 42) unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. September 1983 - 8 N 1/83 -, juris (Rn. 9), zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen, wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 1 Bs 94/03 -, juris (Rn. 19), zur Bemessung von Sielbaubeiträgen).
  • VG Düsseldorf, 04.08.2015 - 27 K 4537/14
    vgl. VG Hamburg, Urteil vom 17. Juli 2014 - 3 K 5371/13 -, juris (Rn. 42) unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. September 1983 - 8 N 1/83 -, juris (Rn. 9), zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen, wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 1 Bs 94/03 -, juris (Rn. 19), zur Bemessung von Sielbaubeiträgen).
  • VG Hamburg, 12.11.2014 - 3 K 5250/13

    Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz;

    Dabei ist der Grundsatz der Typengerechtigkeit regelmäßig geeignet, die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte zu rechtfertigen, solange nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle dem Typ widersprechen, also wenigsten 90 % dem Typ entsprechen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.9.1983, 8 N 1/83, juris Rn. 9 - zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen), wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2004, 1 Bs 94/03, juris Rn. 19 - zur Bemessung von Sielbaubeiträgen).
  • VG Hamburg, 12.11.2014 - 3 K 3941/13

    Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz;

    Dabei ist der Grundsatz der Typengerechtigkeit regelmäßig geeignet, die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte zu rechtfertigen, solange nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle dem Typ widersprechen, also wenigsten 90 % dem Typ entsprechen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.9.1983, 8 N 1/83, juris Rn. 9 - zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen), wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt und die Art und Bemessung des jeweils maßgeblichen Beitrags zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2004, 1 Bs 94/03, juris Rn. 19 - zur Bemessung von Sielbaubeiträgen).
  • VG Hamburg, 20.03.2013 - 9 K 115/10

    Grundstücksbegriff im Sielabgabenrecht

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