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   OVG Hamburg, 14.03.2006 - 3 Bf 425/01   

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https://dejure.org/2006,7642
OVG Hamburg, 14.03.2006 - 3 Bf 425/01 (https://dejure.org/2006,7642)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14.03.2006 - 3 Bf 425/01 (https://dejure.org/2006,7642)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14. März 2006 - 3 Bf 425/01 (https://dejure.org/2006,7642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit durch einen Niederländer; Erforderlichkeit der Zustimmung der Wehrverwaltung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit; Beteiligung der Wehrverwaltung an der Erklärung des Verzichts auf die deutsche ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 22 Nr. 2
    Verzicht, deutsche Staatsangehörigkeit, Wehrpflicht, Unbedenklichkeitsbescheinigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 206
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.03.2006 - 3 Bf 425/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Beschränkung der Wehrpflicht auf männliche Bürger keinen Verfassungsverstoß darstellt (vgl. BVerfGE 12, 45; 48, 127).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil vom 13. April 1978 ausgeführt hat, ist die dem Gesetzgeber eröffnete Wahl zwischen einer Wehrpflicht- und einer Freiwilligenarmee eine grundlegende staatspolitische Entscheidung, die auf wesentliche Bereiche des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens einwirkt und bei der der Gesetzgeber neben verteidigungspolitischen Gesichtspunkten auch allgemeinpolitische, wirtschafts- und gesellschaftspolitische Gründe von sehr verschiedenem Gewicht zu bewerten und gegeneinander abzuwägen hat ( BVerfGE 48, 127 ).

  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit -

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.03.2006 - 3 Bf 425/01
    Wird der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit von einem dauernd im Bundesgebiet und für die Einberufung zum Grundwehrdienst anstehenden Mehrstaater erklärt, entspricht es regelmäßig dem Gesetzeszweck, wenn die Wehrverwaltung wegen der Wehrpflicht Bedenken gegen die Genehmigung des Verzichts erhebt (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 10.12.1985, NJW 1986 S. 2205).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 10.12.1985, NJW 1986 S. 2205), der sich der Senat anschließt, ist es grundsätzlich nicht rechtsfehlerhaft, wenn die zuständige Wehrbehörde den Verzicht eines dauernd im Bundesgebiet lebenden und für die Einberufung zum Grundwehrdienst anstehenden Mehrstaaters auf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht für unbedenklich erklärt, solange er seinen Grundwehrdienst nicht geleistet hat.

  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung, Verfahrenswiederaufnahme nach längerem Ruhen

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.03.2006 - 3 Bf 425/01
    Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - BVerwG 1 B 93.97; Beschl. v. 19.8.1997, BayVBl 1998 S. 507).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.03.2006 - 3 Bf 425/01
    Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - BVerwG 1 B 93.97; Beschl. v. 19.8.1997, BayVBl 1998 S. 507).
  • BVerwG, 19.01.2005 - 6 C 9.04

    Wehrpflicht; allgemeine Wehrpflicht; Wehrgerechtigkeit.

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.03.2006 - 3 Bf 425/01
    c) Auf eine mögliche Unvereinbarkeit der derzeitigen Einberufungspraxis mit dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit (vgl. zur Problematik BVerfG, 3. Kammer des zweiten Senats, Beschl. v. 17.5.2004, - 2 BvR 821/04 -, Juris; BVerwG, Urteil v. 19.1.2005, BVerwGE 122, 331) hat sich der Kläger nicht ausdrücklich berufen.
  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.03.2006 - 3 Bf 425/01
    Es hat ausgesprochen, dass diese Pflicht verfassungsrechtlich verankert und daher nicht an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.2.2002, - 2 BvL 5/99 -, Juris, Rdz. 41 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04

    Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.03.2006 - 3 Bf 425/01
    c) Auf eine mögliche Unvereinbarkeit der derzeitigen Einberufungspraxis mit dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit (vgl. zur Problematik BVerfG, 3. Kammer des zweiten Senats, Beschl. v. 17.5.2004, - 2 BvR 821/04 -, Juris; BVerwG, Urteil v. 19.1.2005, BVerwGE 122, 331) hat sich der Kläger nicht ausdrücklich berufen.
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.03.2006 - 3 Bf 425/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Beschränkung der Wehrpflicht auf männliche Bürger keinen Verfassungsverstoß darstellt (vgl. BVerfGE 12, 45; 48, 127).
  • BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvL 2/02

    Weitere Richtervorlage zur Wehrpflicht unzulässig

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.03.2006 - 3 Bf 425/01
    In einer neueren Entscheidung (4. Kammer des zweiten Senats, Beschl. v. 27.3.2002, - 2 BvL 2/02 -, Juris, Rdz. 29) hat es hierzu ergänzend ausgeführt:.
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