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   OVG Hamburg, 14.09.1992 - Bf III 42/90   

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https://dejure.org/1992,4924
OVG Hamburg, 14.09.1992 - Bf III 42/90 (https://dejure.org/1992,4924)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14.09.1992 - Bf III 42/90 (https://dejure.org/1992,4924)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14. September 1992 - Bf III 42/90 (https://dejure.org/1992,4924)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot; Schlachten warmblütiger Tiere; Betäubung; Berufsausübungsfreiheit; Religionsfreiheit; Schächten; Moslems; Halsschlagader

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 592
  • NVwZ 1996, 104 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 24.11.2004 - 11 UE 317/03

    Ausnahmegenehmigung zum Schächten

    Auf die Frage, ob dem Wortlaut dieses Verses des Koran "objektiv" zwingend zu entnehmen ist, dass Tiere betäubungslos zu schlachten sind, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (a. M. OVG Hamburg, U. v. 14.09.1992 - Bf III 42/90, NVwZ 1994, 592 ).
  • VGH Hessen, 18.04.1997 - 11 TG 1449/97

    Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) - Nachweis der

    Denn § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG unterscheidet deutlich zwischen den beiden Fallgestaltungen des Schächtens, das unmittelbar durch zwingende religiöse Vorschriften vorgeschrieben ist, und der Frage, ob der Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere dem Mitglied einer Religionsgemeinschaft durch zwingende Vorschriften untersagt ist (BVerwG, U. v. 15.06.1995 - 3 C 31.93 - a. a. O.; OVG Hamburg, U. v. 14.09.1992 - Bf III 42/90 -, NVwZ 1994, 592).

    Vielmehr bedarf es dazu sachverständiger Aussagen kompetenter islamischer Rechtskundiger, wie dies auch das OVG Hamburg (U. v. 14.09.1992 - Bf III 42/90 -, a. a. O.) zu Recht für erforderlich gehalten hat.

    Eine Feststellung durch eine anerkannte islamische Autorität in dem von dem Antragsteller dargestellten Sinne, dass das Schlachten von Opfertieren zu rituellen Zwecken ohne jegliche Betäubung den Muslimen zwingend vorgeschrieben ist, ist auch deshalb erforderlich, weil es ausweislich des Urteils des OVG Hamburg vom 14. September 1992 - Bf III 42/90 - (a. a. O.) andererseits deutliche Hinweise darauf gibt, dass maßgebliche islamische Rechtskundige ein solche zwingendes Gebot nicht bejahen.

  • VG Darmstadt, 09.09.1999 - 3 E 952/99

    Ausnahmegenehmigung zum Schächten eines Tieres ohne Betäubung anlässlich des

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