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   OVG Hamburg, 18.03.1997 - Bf VI (VII) 63/95   

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https://dejure.org/1997,16461
OVG Hamburg, 18.03.1997 - Bf VI (VII) 63/95 (https://dejure.org/1997,16461)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18.03.1997 - Bf VI (VII) 63/95 (https://dejure.org/1997,16461)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18. März 1997 - Bf VI (VII) 63/95 (https://dejure.org/1997,16461)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vertriebenenausweis; Beweiswirkung des Staatsangehörigkeitsausweises; Widerlegbare Vermutung; Einbürgerung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.03.1997 - Bf VI (VII) 63/95
    Die deutsche Staatsangehörigkeit eines Vertriebenenausweisbewerbers ist nicht deshalb widerlegbar zu vermuten, weil feststeht, daß ihm der Staatsangehörigkeitsausweis nicht aufgrund einer nach der Ausreise aus dem Vertreibungsgebiet erfolgten Einbürgerung ausgestellt worden ist (Abweichung von BVerwGE 91 S 140, 142f).
  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 18.97

    Aussiedlerin aus Polen; deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters; Verlust der

    BVerwG 9 C 18.97 OVG Bf VI (VII) 63/95.
  • OVG Hamburg, 05.11.2010 - 3 So 151/10

    Kosten in Verfahren der Streitwertbeschwerde

    Ob dies bereits aus § 68 Abs. 3 Satz 1 GKG folgt (dagegen BVerwG, Beschl. v. 17.11.1994, Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 7; BFH, Beschl. v. 14.8.1995, VII B 142/95, juris; BGH, Beschl. v. 22.2.1989, IVb ZB 2/89, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.6.1996, Bs VI (VII) 63/95, alle zu den Vorgängervorschriften § 25 Abs. 4 bzw. Abs. 3 GKG a.F.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.2.2007, NVwZ-RR 2007, 429; Meyer, GKG, 7. Aufl. 2005, § 68 Rn. 26), wonach Beschwerdeverfahren gegen die Festsetzung des Streitwerts gebührenfrei sind, kann offen bleiben.
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