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   OVG Hamburg, 19.11.2004 - 1 Bf 176/03   

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https://dejure.org/2004,15486
OVG Hamburg, 19.11.2004 - 1 Bf 176/03 (https://dejure.org/2004,15486)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19.11.2004 - 1 Bf 176/03 (https://dejure.org/2004,15486)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19. November 2004 - 1 Bf 176/03 (https://dejure.org/2004,15486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Melderegisterauskunft; Auskunftssperre bei Nichtvorliegen einer konkreten Anfrage; Anforderungen an eine einfache Melderegisterauskunft; Anforderungen an eine Auskunftssperre; Gesetzeswidrigkeit von Direktwerbung; Umfang des Rechts auf ...

  • adresshandel-und-recht.de
  • Judicialis

    HmbMG § 6; ; HmbMG § 34; ; BDSG § 28 Abs. 4; ; MRRG § 21 Abs. 5; ; Datenschutzrichtlinie (Amtsblatt EG Nr. L 281 v. 23.11.1995 Art. 14 b)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 20.05.2003 - C-465/00

    DIE WEITERGABE VON EINKOMMENSDATEN VON ARBEITNEHMERN ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.11.2004 - 1 Bf 176/03
    a) Es ist zwar richtig, dass Richtlinien der EG trotz des Umstandes, dass sie an die Mitgliedstaaten adressiert und ihrer Natur nach auf die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten angelegt sind, ausnahmsweise unmittelbare Wirkung entfalten: In Ermangelung fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen kann sich der Einzelne auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften berufen; er kann sich auf diese Bestimmungen auch berufen, soweit sie so geartet sind, dass sie Rechte festlegen, die der Einzelne dem Staat gegenüber geltend machen kann (vgl. etwa EuGH, Urt. v. 20.5.2003 - C 465/00 = EuGRZ 2003 S. 232 ff., 240).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.11.2004 - 1 Bf 176/03
    Insbesondere verstößt die Vorschrift nicht gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und damit auch nicht gegen das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung, welches einen Teilbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bildet und die Befugnis des Einzelnen gewährleistet, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a., BVerfGE 65 S. 1 ff.).
  • VG Osnabrück, 17.06.2010 - 6 B 42/10

    Arzt; Bestätigung; Dosierung; Dosis; Eignung; Eignungsüberprüfung; Entziehung;

    Da es sich auch bei Methadon um ein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes handelt (vgl. Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG), schließt dessen Einnahme die Kraftfahreignung des Antragstellers gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 ebenfalls grundsätzlich aus, weil es demjenigen, der als Drogenabhängiger mit Methadon substituiert wird, regelmäßig an der im Straßenverkehr erforderlichen hinreichend beständigen Anpassungs- und Leistungsfähigkeit fehlt (vgl. Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 6. Aufl., Leitsätze zu Nr. 3.12.1, S.44) und trotz der Methadon-Behandlung die Opiatabhängigkeit des Betroffenen zumindest auf psychischer Ebene weiter bestehen bleibt (vgl. Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Kommentar zu den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl., Kap. 3.12.1, S. 173); auf die Frage, ob der Betroffene unter dem Einfluss dieses Betäubungsmittels ggf. ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt hat, kommt es dabei nicht an (vgl. VGH München, B. v. 22.03.2007 - 11 CS 06.3306 -, juris; OVG Saarlouis, B. v. 27.03.2006 - 1 W 12/06 -, NJW 2006, 2651; OVG Bremen, B. v. 16.03.2005 - 1 S 58/05 -, NordÖR 2005, 263; Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 2 StVG Rn. 17 k).
  • VG Freiburg, 15.08.2006 - 4 K 1299/06

    Entzug der EU-Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums; "Führerscheintourismus"

    Die genannten Stoffe, Methadon, Diazepam sowie vor allem Heroin, sind allesamt Betäubungsmittel nach der Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG und damit auch im Sinne der Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung (spez. zur Drogensubstitution vgl. u. a. Saarl. OVG, Beschl. v. 27.03.2006 - 1 W 12/06 -, ZfSch 2006, 355; OVG Bremen, Beschl. v. 16.03.2005 - 1 S 58/05 -, NordÖR 2005, 263; Beschl. der Kammer v. 21.06.2006 - 4 K 1062/06 - m.w.N. ).
  • VG Augsburg, 04.06.2008 - Au 3 S 08.645

    Entzug der Fahrerlaubnis; Methadon; Beigebrauch von Heroin; Attest des

    Nur dann kann eine Rückfallgefahr hinsichtlich des Konsums "harter" Drogen ausgeschlossen werden (OVG Bremen vom 16.3.2005, 1 S 58/05, NordÖR 2005, 263; VG Bayreuth vom 22.12.2003, B 1 S 03.1609).
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