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   OVG Hamburg, 20.01.2021 - 5 Bs 228/20   

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OVG Hamburg, 20.01.2021 - 5 Bs 228/20 (https://dejure.org/2021,7353)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.2021 - 5 Bs 228/20 (https://dejure.org/2021,7353)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - 5 Bs 228/20 (https://dejure.org/2021,7353)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 14 Abs 1 GG, § 28 Abs 1 S 1 IfSG, § 28a IfSG, § 32 S 1 IfSG, § 32 S 2 IfSG
    Untersagung von Übernachtungsangeboten in Beherbergungsbetrieben für touristische Zwecke in Zeiten der Corona-Pandemie

  • VG Hamburg PDF

    Eilantrag einer Hotelbetreiberin gegen coronabedingte Einschränkungen auch in zweiter Instanz erfolglos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Untersagung von Übernachtungsangeboten in Beherbergungsbetrieben für touristische ...

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschiften der

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2021 - 5 Bs 228/20
    Dagegen, dass die auf § 28a IfSG gestützten Betriebsbeschränkungen in Art. 14 Abs. 1 GG eingreifen, spricht auch, dass das Bundesverfassungsgericht die infektionsschutzrechtliche (vorübergehende) Schließung von Gastronomiebetrieben nicht am Maßstab des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs oder an Art. 14 Abs. 1 GG, sondern ausschließlich an der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) gemessen hat (BVerfG, Beschl. v. 11.11.2020, 1 BvR 2530/20, juris Rn. 11).

    Insbesondere setzt sich die Antragstellerin nicht mit der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung zur Geeignetheit der Maßnahme (BVerfG, Beschl. v. 11.11.2020, 1 BvR 2530/20, juris Rn. 15; OVG Magdeburg, Beschl. v. 4.11.2020, 3 R 218/20, juris Rn. 78) auseinander.

    Insbesondere legt sie nicht - wie es in diesem Zusammenhang erforderlich wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.11.2020, 1 BvR 2530/20, juris Rn. 14) - konkret dar, welche Umsatzeinbußen durch die angegriffene Regelung zu erwarten sind und welche auf die Pandemie als solche und das veränderte Reiseverhalten der Bevölkerung zurückzuführen wären.

    Insbesondere hat sie sich nicht mit der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung (BVerfG, Beschl. v. 11.11.2020, 1 BvR 2530/20, juris Rn. 11; BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, 3 C 16/11, BVerwGE 142, 205, juris Rn. 32 m.w.N.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.10.2020, 3 R 205/20, juris Rn. 25) auseinandergesetzt.

  • OVG Sachsen, 07.01.2021 - 3 B 446/20

    Corona; Covid-19; Ladenschließung; Bestimmtheit; Gleichbehandlung

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2021 - 5 Bs 228/20
    Diese komplizierte Rechtsfrage lässt sich im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls nicht mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu Gunsten der Antragstellerin entscheiden (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 7.1.2021, 3 B 446/20, juris Rn. 17; Beschl. v. 22.12.2020, 3 B 438/20, juris Rn. 51).

    Dieser Einwand greift schon deshalb nicht durch, weil das Verwaltungsgericht einen solchen wissenschaftlichen Nachweis - zurecht (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 7.1.2021, 3 B 446/20, juris Rn. 17; Beschl. v. 22.12.2020, 3 B 438/20, juris Rn. 45) - nicht für erforderlich gehalten hat, um von der Geeignetheit der Maßnahme auszugehen.

    Die Frage, ob die vorgesehenen staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten völlig hinter dem zurückbleiben, was die Antragstellerin in der gegebenen Situation von der Allgemeinheit vernünftigerweise an Hilfestellung erwarten könne, lässt sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zu ihren Gunsten beantworten (vgl. hierzu und zum Folgenden: OVG Bautzen, Beschl. v. 7.1.2021, 3 B 446/20, juris Rn. 17; Beschl. v. 22.12.2020, 3 B 438/20, juris Rn. 51).

  • OVG Sachsen, 22.12.2020 - 3 B 438/20

    Corona; Einzelhandel; Schließung; Entschädigung

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2021 - 5 Bs 228/20
    Diese komplizierte Rechtsfrage lässt sich im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls nicht mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu Gunsten der Antragstellerin entscheiden (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 7.1.2021, 3 B 446/20, juris Rn. 17; Beschl. v. 22.12.2020, 3 B 438/20, juris Rn. 51).

    Dieser Einwand greift schon deshalb nicht durch, weil das Verwaltungsgericht einen solchen wissenschaftlichen Nachweis - zurecht (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 7.1.2021, 3 B 446/20, juris Rn. 17; Beschl. v. 22.12.2020, 3 B 438/20, juris Rn. 45) - nicht für erforderlich gehalten hat, um von der Geeignetheit der Maßnahme auszugehen.

    Die Frage, ob die vorgesehenen staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten völlig hinter dem zurückbleiben, was die Antragstellerin in der gegebenen Situation von der Allgemeinheit vernünftigerweise an Hilfestellung erwarten könne, lässt sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zu ihren Gunsten beantworten (vgl. hierzu und zum Folgenden: OVG Bautzen, Beschl. v. 7.1.2021, 3 B 446/20, juris Rn. 17; Beschl. v. 22.12.2020, 3 B 438/20, juris Rn. 51).

  • BVerwG, 19.10.2011 - 8 B 37.11

    Zur teleologischen Reduktion des § 8 Abs. 1 VermG; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2021 - 5 Bs 228/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts braucht das Gericht einem unsubstantiierten Beweisantrag nicht nachzugehen (hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Beschl. v. 19.10.2011, 8 B 37/11, juris Rn. 13; Beschl. v. 25.1.1988, 7 CB 81/87, NJW 1988, 1746, juris Rn. 11, jeweils m.w.N.).

    Beweisbar sind allein Tatsachen, nicht jedoch rechtliche Wertungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.10.2011, 8 B 37/11, juris Rn. 13).

  • LG Hannover, 11.12.2020 - 8 O 4/20

    Coronapandemie: Keine Ansprüche auf staatliche Ersatzleistungen wegen des

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2021 - 5 Bs 228/20
    Vielmehr bestehen beachtliche Gründe dafür, dass das Instrument der ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG nicht auf infektionsschutzrechtliche Tätigkeitsbeschränkungen - wie die Regelung des § 16 Abs. 1 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO - anwendbar ist (vgl. ausführlich LG Hannover, Urt. v. 20.11.2020, 8 O 4/20, juris Rn. 117 ff., m.w.N.).

    Ein vollständiger Ausgleich ist dabei regelmäßig - unabhängig von der Frage der rechtlichen Zulässigkeit derartiger Beihilfen - schon angesichts begrenzter finanzieller Mittel des Staates nicht möglich (vgl. ausführlich: LG Hannover, Urt. v. 20.11.2020, 8 O 4/20, juris Rn. 80 ff. m.w.N.).

  • BVerfG, 28.12.2020 - 1 BvR 2692/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Disco-Club-Betreiberin gegen eine Regelung

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2021 - 5 Bs 228/20
    Auch in seiner aktuellen Rechtsprechung geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die Rechtsfrage, ob und inwieweit die Verhältnismäßigkeit eine § 28a IfSG korrespondierende, angemessene gesetzliche Entschädigungsregelung gebiete, offen sei (BVerfG, Beschl. v. 28.12.2020, 1 BvR 2692/20, juris Rn. 10).

    Auch das Bundesverfassungsgericht geht in seiner aktuellen Rechtsprechung davon aus, dass derzeit offen ist, ob und in welcher Höhe wegen infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen Entschädigungsansprüche bestehen (BVerfG, Beschl. v. 28.12.2020, 1 BvR 2692/20, juris Rn. 10).

  • OVG Hamburg, 20.05.2020 - 5 Bs 77/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Fitness- und Sportstudios in zweiter Instanz

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2021 - 5 Bs 228/20
    (1) Nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung steht nicht mit der für das Bestehen eines Anordnungsanspruchs erforderlichen weit überwiegenden Wahrscheinlichkeit (OVG Hamburg, Beschl. v. 20.5.2020, 5 Bs 77/20, juris Rn. 17; Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, GewArch 2020, 289, juris Rn. 13) fest, dass die notwendigen Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28a Abs. 1 IfSG in das Eigentumsgrundrecht der Antragstellerin (Art. 14 i.V.m Art. 19 Abs. 3 GG) eingreifen.

    Denn die bloße Behauptung, eine Maßnahme sei nicht geeignet, greift angesichts des weiten Einschätzungsspielraums hinsichtlich der geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen, der dem Verordnungsgeber bei der Beurteilung komplexer Gefahrenlagen zusteht, wie sie bei der aktuellen Corona-Pandemie gegeben ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.5.2020, 5 Bs 77/20, juris Rn. 28; Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.), nicht durch.

  • OVG Hamburg, 30.04.2020 - 5 Bs 64/20

    Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Beschränkung der Verkaufsfläche von

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2021 - 5 Bs 228/20
    (1) Nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung steht nicht mit der für das Bestehen eines Anordnungsanspruchs erforderlichen weit überwiegenden Wahrscheinlichkeit (OVG Hamburg, Beschl. v. 20.5.2020, 5 Bs 77/20, juris Rn. 17; Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, GewArch 2020, 289, juris Rn. 13) fest, dass die notwendigen Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28a Abs. 1 IfSG in das Eigentumsgrundrecht der Antragstellerin (Art. 14 i.V.m Art. 19 Abs. 3 GG) eingreifen.

    Denn die bloße Behauptung, eine Maßnahme sei nicht geeignet, greift angesichts des weiten Einschätzungsspielraums hinsichtlich der geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen, der dem Verordnungsgeber bei der Beurteilung komplexer Gefahrenlagen zusteht, wie sie bei der aktuellen Corona-Pandemie gegeben ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.5.2020, 5 Bs 77/20, juris Rn. 28; Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.), nicht durch.

  • OVG Hamburg, 18.11.2020 - 5 Bs 209/20

    Coronabedingte Schließung von Fitnessstudios voraussichtlich rechtmäßig

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2021 - 5 Bs 228/20
    Dieser Einschätzungsspielraum steht dem Verordnungsgeber auch im Rahmen der "zweiten Welle" wegen der weiterhin bestehenden komplexen Gefahrenlage und einer weiterhin unzureichenden Tatsachengrundlage über die genauen Infektionsquellen zu (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 18.11.2020, 5 Bs 209/20, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund -

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2021 - 5 Bs 228/20
    Bei einem Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen ist im Einzelnen darzulegen, welche Bekundungen über konkrete Wahrnehmungen von dem Zeugen zu erwarten sind, so dass das Gericht in die Lage versetzt wird, die Tauglichkeit des Beweismittels zu beurteilen (BVerwG, Urt. v. 8.2.1983, MDR 1983, 869, 9 C 598/82, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2020 - 3 R 205/20

    Beherbergungsverbot im Land Sachsen-Anhalt voraussichtlich nicht verhältnismäßig

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • BVerfG, 14.01.2014 - 1 BvR 2998/11

    Partielle Nichtigkeit der Regelungen über den Ausschluss von Rechtsanwalts- und

  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2020 - 3 R 218/20

    Corona-Pandemie: Eilantrag von Hotelbetrieben u.a. gegen das im Rahmen des

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvL 11/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entschädigungsregelung des BSeuchG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2020 - 13 B 1787/20

    Keine Hundeschule in Corona-Zeiten

  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10

    Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern

  • OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 126/21

    Normenkontrolle - Beschränkungen von Beherbergungsbetrieben und

    Selbst vollständige vorübergehende Betriebsschließungen auf der Grundlage des § 28a Abs. 1 IfSG führen im Regelfall noch nicht zu einem Eingriff in die Substanz der geschlossenen Betriebe oder Einrichtungen (so auch NdsOVG, Urt. v. 25.11.2021 - 13 KN 62/20, juris Rn. 60; im Eilverfahren: BayVGH, Beschl. v. 21.04.2021 - 20 NE 21.1068, juris Rn. 41; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.03.2021 - 1 S 677/21, juris Rn. 64; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.01.2021 - 5 Bs 228/20, juris Rn. 16; im Eilverfahren offengelassen: OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 11.05.2021 - OVG 11 S 41/21, juris Rn. 63 ff.; OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 25.03.2021 - 3 MR 17/21, juris Rn. 32; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 22.03.2021 - 3 R 22/21, juris Rn. 66; a.A. im Fall von Betriebsschließungen oder vollständigem Erliegen der Betriebsführung u.a. Shirvani, NVwZ 2020, 1457, 1458 m.w.N.).

    Im Übrigen dienten die im Wesentlichen ein touristisches Beherbergungsverbot darstellenden Beschränkungen von Beherbergungsbetrieben ausweislich der Begründung der Vierundzwanzigsten Coronaverordnung maßgeblich auch einer Reduzierung der Mobilität der Bevölkerung, die mit touristischen Reisen einhergeht, und in der Regel auch mit sozialen Kontakten der Touristen auch außerhalb von Hotels (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Sehenswürdigkeiten, Einkaufsläden etc.) verbunden ist (siehe im Eilverfahren auch SächsOVG, Beschl. v. 20.05.2021 - 3 B 141/21, juris Rn. 71 und Beschl. v. 14.04.2021 - 3 B 21/21, juris Rn. 41; OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 14.04.2021 - OVG 11 S 49/21, juris Rn. 20; ThürOVG, Beschl. v. 09.04.2021 - 3 EN 190/21, juris Rn. 77; OVG NRW, Beschl. v. 26.03.2021 - 13 B 346/21.NE, juris Rn. 68; OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 25.03.2021 - 3 MR 17/21, juris Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.03.2021 - 1 S 677/21, juris Rn. 40; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.01.2021 - 5 Bs 228/20, juris Rn. 23).

  • OVG Sachsen, 07.12.2021 - 3 B 423/21

    Sächsische Corona-Notfall-Verordnung: Entscheidung über weitere Eilanträge

    Den vom Antragsteller ebenfalls geltend gemachten Eingriff in sein Eigentumsgrundrecht (Art. 14 GG) in Gestalt seiner Ausprägung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs vermag der Senat hingegen schon nicht zu erkennen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 - 3 B 21/21 -, juris Rn. 45, und Beschl. v. 20. Mai 2021 - 3 B 141/21 -, juris Rn. 33; auch ablehnend: OVG Hamburg, Beschl. v. 20. Januar 2021 - 5 Bs 228/20 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 15. April 2021 - 1 B 127/21 -, juris Rn. 59; offenlassend: OVG LSA, Beschl. v. 8. Januar 2021 - 3 R 297/20 -, juris Rn. 30 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20

    Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche

    Es kann offenbleiben, ob auf der Grundlage der Generalklausel getroffene vorübergehende Betriebsschließungen einen Eingriff in das grundrechtlich durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht darstellen (dies ablehnend SächsOVG, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 3 B 421/21 - juris Rn. 65 m.w.N.; HmbOVG, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 5 Bs 228/20 - juris Rn. 13 ff.; OVG Brem, Beschluss vom 15. April 2021 - 1 B 127/21 - juris Rn. 59).

    Erst bei einem existenzbedrohenden Eingriff in die Substanz eines Gewerbebetriebes wäre in Betracht zu ziehen, ob es nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen gesetzlicher Normen bedarf, die Art und Umfang eines finanziellen Ausgleichs andernfalls unverhältnismäßiger oder gleichheitswidriger Belastungen des Unternehmers näher regeln (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 20 NE 21.367 - juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 93 f.; zumindest daran zweifelnd, dass das Instrument der ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmungen auf infektionsschutzrechtliche Tätigkeitsbeschränkungen im Rahmen einer Pandemiebekämpfung anwendbar ist: HmbOVG, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 5 Bs 228/20 - juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 17. März 2022, a. a. O. Rn. 61).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20

    Normenkontrolle; Schließung von Gaststätten im April 2020 wegen der

    Es kann offenbleiben, ob auf der Grundlage der Generalklausel getroffene vorübergehende Betriebsschließungen einen Eingriff in das grundrechtlich durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht darstellen (dies ablehnend SächsOVG, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 3 B 421/21 - juris Rn. 65 m.w.N.; HmbOVG, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 5 Bs 228/20 - juris Rn. 13 ff.; OVG Brem, Beschluss vom 15. April 2021 - 1 B 127/21 - juris Rn. 59).

    Erst bei einem existenzbedrohenden Eingriff in die Substanz eines Gewerbebetriebes wäre in Betracht zu ziehen, ob es nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen gesetzlicher Normen bedarf, die Art und Umfang eines finanziellen Ausgleichs andernfalls unverhältnismäßiger oder gleichheitswidriger Belastungen des Unternehmers näher regeln (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 20 NE 21.367 - juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 93 f.; zumindest daran zweifelnd, dass das Instrument der ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmungen auf infektionsschutzrechtliche Tätigkeitsbeschränkungen im Rahmen einer Pandemiebekämpfung anwendbar ist: HmbOVG, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 5 Bs 228/20 - juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 17. März 2022, a. a. O. Rn. 61).

  • OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 435/21

    Corona; 2G; Gaststätte

    Den von der Antragstellerin ebenfalls geltend gemachten Eingriff in ihr Eigentumsgrundrecht (Art. 14 GG) in Gestalt seiner Ausprägung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs vermag der Senat hingegen schon nicht zu erkennen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 - 3 B 21/21 -, juris Rn. 45, und Beschl. v. 20. Mai - 3 B 141/21 -, juris Rn. 33; auch ablehnend: OVG Hamburg, Beschl. v. 20. Januar - 5 Bs 228/20 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 15. April 2021 - 1 B 127/21 -, juris Rn. 59; offenlassend: OVG LSA, Beschl. v. 8. Januar 2021 - 3 R 297/20 -, juris Rn. 30 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 11 S 41.21

    SARS-Cov-2-Pandemie; Hotelbetrieb; verbundenes Unternehmen; Untersagungs- und

    Die Frage, ob der Gesetzgeber verpflichtet ist, Ausgleichsregelungen für pandemiebedingte Betriebsschließungen zu normieren, wird in der Literatur unterschiedlich beurteilt (vgl. die Nachweise bei OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 8. Januar 2021 - 3 R 297/20 -, juris Rn 35) und in der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung (z.B. OVG Thüringen, Beschluss v. 14. April 2021 - 3 EN 195/21 -, juris Rn 66; OVG Hamburg, Beschluss v. 20. Januar 2021 - 5 Bs 228/20 -, juris Rn 13 ff., 18; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 8. Januar 2021 - 3 R 297/20 -, juris Rn 33 ff.) als offen angesehen.

    So hat etwa das Oberverwaltungsgericht Hamburg (ausführlich dazu und zum Folgenden Beschluss v. 20. Januar 2021 - 5 Bs 228/20 -, juris Rn 13 ff. m.w.N.; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 8. Januar 2021 - 3 R 297/20 -, juris Rn 33 ff.,) darauf verwiesen, dass schon nicht feststehe, ob die notwendigen Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28a Abs. 1 IfSG überhaupt in das Eigentumsgrundrecht der der davon betroffenen Betriebe eingriffen.

  • OVG Sachsen, 20.05.2021 - 3 B 141/21

    Corona-Pandemie; Beherbergungsverbot für touristische Zwecke; Existenzgefährdung

    36 Der von der Antragstellerin geltend gemachte Eingriff in ihr Eigentumsgrundrecht (Art. 14 i. V. m. Art. 19 Abs. 3 GG) in Gestalt seiner Ausprägung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ist bereits nicht ohne Weiteres erkennbar (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 a. a. O. Rn. 45; auch ablehnend: OVG Hamburg, Beschl. v. 20. Januar 2021 - 5 Bs 228/20 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 15. April 2021 - 1 B 127/21 -, juris Rn. 59; ThürOVG, a. a. O. Rn. 65; offenlassend: OVG LSA, Beschl. v. 8. Januar 2021 - 3 R 297/20 -, juris Rn. 30 ff.).
  • OVG Sachsen, 06.12.2021 - 3 B 419/21

    Corona-Pandemie: Zur Verhältnismäßigkeit der Schließung von Reisebüros für den

    Den vom Antragsteller ebenfalls geltend gemachten Eingriff in sein Eigentumsgrundrecht (Art. 14 GG) in Gestalt seiner Ausprägung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs vermag der Senat hingegen schon nicht zu erkennen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 - 3 B 21/21 -, juris Rn. 45, und Beschl. v. 20. Mai 2021 - 3 B 141/21 -, juris Rn. 33; auch ablehnend: OVG Hamburg, Beschl. v. 20. Januar 2021 - 5 Bs 228/20 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 15. April 2021 - 1 B 127/21 -, juris Rn. 59; offenlassend: OVG LSA, Beschl. v. 8. Januar 2021 - 3 R 297/20 -, juris Rn. 30 ff.).
  • OVG Sachsen, 10.12.2021 - 3 B 421/21

    Hotel; touristischer Zweck; Corona

    Den von der Antragstellerin ebenfalls geltend gemachten Eingriff in ihr Eigentumsgrundrecht (Art. 14 GG) in Gestalt seiner Ausprägung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs vermag der Senat hingegen schon nicht zu erkennen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 - 3 B 21/21 -, juris Rn. 45, und Beschl. v. 20. Mai - 3 B 141/21 -, juris Rn. 33; auch ablehnend: OVG Hamburg, Beschl. v. 20. Januar 2021 - 5 Bs 228/20 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 15. April 2021 - 1 B 127/21 -, juris Rn. 59; offenlassend: OVG LSA, Beschl. v. 8. Januar 2021 - 3 R 297/20 -, juris Rn. 30 ff.).
  • OVG Bremen, 15.04.2021 - 1 B 127/21

    Beherbergungsverbot für touristische Zwecke - Beherbergungsverbot;

    Im Übrigen verkennt die Argumentation der Antragstellerinnen, dass durch die getroffenen Regelungen auch maßgeblich erreicht werden soll, touristische Reisen und die damit verbundenen sozialen Kontakte der Touristen in Bremen außerhalb von Hotels (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Sehenswürdigkeiten, Einkaufsläden etc.) zu reduzieren (siehe auch OVG Hamburg, Beschl. v. 20.01.2021 - 5 Bs 228/20, juris Rn. 23).
  • OVG Thüringen, 14.04.2021 - 3 EN 195/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Untersagung touristischer Übernachtungsangebote und

  • VG Hamburg, 09.02.2021 - 15 E 355/21

    Coronapandemie: Erfolgloser Eilantrag einer Fahrschule gegen Untersagung der

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