Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 20.02.2012 - 2 Bs 14/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7396
OVG Hamburg, 20.02.2012 - 2 Bs 14/12 (https://dejure.org/2012,7396)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2012 - 2 Bs 14/12 (https://dejure.org/2012,7396)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2012 - 2 Bs 14/12 (https://dejure.org/2012,7396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 212a Abs 1 BauGB
    § 212a BauGB und Drittwiderspruch; Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Ausgangs- und Widerspruchsbehörde; Begründung eines Verwaltungsaktes; Standsicherheitsnachweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 212a Abs. 1 BauGB auf den Widerspruch und die Anfechtungsklage eines Dritten gegen eine baurechtliche Abbruchgenehmigung; Grundsätze zur Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Ausgangs- und Widerspruchsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des § 212a Abs. 1 BauGB auf den Widerspruch und die Anfechtungsklage eines Dritten gegen eine baurechtliche Abbruchgenehmigung; Grundsätze zur Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Ausgangs- und Widerspruchsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2012, 696 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1982 - 11 A 15/80
    Auszug aus OVG Hamburg, 20.02.2012 - 2 Bs 14/12
    Die vollständige Beseitigung baulicher Anlagen lässt sich auch nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht unter die Begriffe "Errichtung", "Änderung" oder "Nutzungsänderung" fassen, die gemäß § 29 Abs. 1 BauGB den Inhalt eines Vorhabens bestimmen (so bereits OVG Münster, Urt. v. 26.5.1982, NJW 1983, 2598).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.02.2012 - 2 Bs 14/12
    dd) Da der Antragsteller nicht Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals ist, kann er sich nicht auf die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 21.4.2009, BVerwGE 133, 347 ff.) berufen, wonach der Gesetzgeber das Kulturdenkmal auch vor Beeinträchtigungen durch Vorhaben in seiner Umgebung schützen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 10 B 2827/04

    Rechtmäßigkeit einer Abbruchgenehmigung ; Gefahren für die öffentliche Sicherheit

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.02.2012 - 2 Bs 14/12
    Das Beschwerdegericht hat zwar entschieden (siehe Beschl. v. 9.2.2006, 2 Bs 198/04; v. 17.6.2002, 2 Bf 257/00; v. 10.10.2000, 2 Bs 220/00, juris Rn. 4; vgl. ferner OVG Münster, Beschl. v. 28.1.2005, 10 B 2827/04, juris Rn. 2 ff.), dass die Genehmigung eines Vorhabens den Nachbarn in seinen Rechten verletzen kann, wenn das Vorhaben in Widerspruch zu § 15 Abs. 1 Satz 2 HBauO a.F. (heute § 15 Abs. 1 Satz 3 HBauO) errichtet wird und dadurch eine Gefahr für geschützte Rechtsgüter des Nachbarn entsteht.
  • OVG Hamburg, 15.04.2009 - 2 Bs 40/09

    Keine nachbarschützende Wirkung einer Verordnung zur Erhaltung baulicher Anlagen

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.02.2012 - 2 Bs 14/12
    Die auf § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB gestützte Erhaltungsverordnung dient - wie der Wortlaut der genannten Vorschrift und des § 172 Abs. 3 BauGB sowie der Verordnung selbst belegen - allein städtebaulichen und damit öffentlichen Interessen und vermittelt den Eigentümern von im Geltungsbereich der Verordnung gelegenen Grundstücken keine Abwehrrechte gegen benachbarte Vorhaben (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2009, 2 Bs 40/09, NordÖR 2009, 356, 357 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 29.05.1998 - 5 Bs 147/98
    Auszug aus OVG Hamburg, 20.02.2012 - 2 Bs 14/12
    Ob diese Begründung, wie der Antragsteller meint, inhaltlich nicht tragfähig ist, spielt für das Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO keine Rolle (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.5.1998, 5 Bs 147/98, juris), weil es insoweit nur darauf ankommt, dass der betroffene Antragsteller die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs abzuschätzen vermag und die anordnende Behörde veranlasst ist, mit besonderer Sorgfalt die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung des Sofortvollzuges zu prüfen.
  • OVG Hamburg, 10.10.2000 - 2 Bs 220/00
    Auszug aus OVG Hamburg, 20.02.2012 - 2 Bs 14/12
    Das Beschwerdegericht hat zwar entschieden (siehe Beschl. v. 9.2.2006, 2 Bs 198/04; v. 17.6.2002, 2 Bf 257/00; v. 10.10.2000, 2 Bs 220/00, juris Rn. 4; vgl. ferner OVG Münster, Beschl. v. 28.1.2005, 10 B 2827/04, juris Rn. 2 ff.), dass die Genehmigung eines Vorhabens den Nachbarn in seinen Rechten verletzen kann, wenn das Vorhaben in Widerspruch zu § 15 Abs. 1 Satz 2 HBauO a.F. (heute § 15 Abs. 1 Satz 3 HBauO) errichtet wird und dadurch eine Gefahr für geschützte Rechtsgüter des Nachbarn entsteht.
  • VG Hamburg, 04.04.2018 - 11 E 1067/18

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung der Zucht sog. Sphynx-Katzen.

    Darauf, dass die genannten Erwägungen materiell ausreichen, um das Überwiegen des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung zu begründen, kommt es für die Erfüllung des formellen Begründungserfordernisses nicht an (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.5.1998, 5 Bs 147/98, juris Rn. 3; Beschl. v. 13.1.2012, 2 Bs 14/12, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 22/13

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Stützmauer

    Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA hat nachbarschützende Wirkung (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.08.2004 - 2 M 35/08 -, JMBl LSA 2006, 341; HambOVG, Beschl. v. 13.07.2012 - 2 Bs 142/12 -, BRS 79 Nr. 93, RdNr. 13 in juris; Beschl. v. 20.02.2012 - 2 Bs 14/12 -, BRS 79 Nr. 186, RdNr. 18 in juris; OVG NW, Urt. v. 09.06.2011 - 7 A 1494/09 -, juris, RdNr. 54; SaarlOVG, Beschl. v. 22.10.1996 - 2 W 34/96 -, BRS 58 Nr. 181; OVG Berlin, Beschl. v. 02.06.1998 - 2 S 4.98 -, BRS 60 Nr. 118; Große/Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 7 Aufl., § 18 RdNr.13, m.w.N.).
  • VG Hamburg, 20.12.2019 - 2 E 5812/19

    Erfolgreicher Eilantrag einer Mutter, die ihre 16-jährige Tochter dazu anhalten

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Anordnung überhaupt mit einer auf die Umstände des Einzelfalls bezogenen Begründung versehen ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 20.2.2012, 2 Bs 14/12, juris Rn. 10).
  • VG Hamburg, 02.07.2017 - 75 G 8/17

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine erneute teilweise Untersagungsverfügung

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Anordnung überhaupt mit einer auf die Umstände des Einzelfalles bezogenen Begründung versehen ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 20.2.2012, 2 Bs 14/12, juris Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 09.05.2023 - 2 Bs 41/23

    Eine bauliche Anlage ist auch dann formell illegal, wenn bei der Bauausführung so

    Ob das von der Antragsgegnerin dargelegte besondere Vollzugsinteresse inhaltlich tragfähig ist, spielt für das Begründungserfordernis nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO keine Rolle, weil es insoweit nur darauf ankommt, dass der Betroffene die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs abzuschätzen vermag und die anordnende Behörde veranlasst ist, mit besonderer Sorgfalt die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung des Sofortvollzugs zu prüfen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.2.2012, 2 Bs 14/12, BRS 79 Nr. 186 (2012), juris Rn. 10).
  • VG Hamburg, 24.05.2017 - 2 E 5613/17

    Teilnahme an einer Klassenfahrt - Zur Verpflichtung der Sorgeberechtigten, für

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Anordnung überhaupt mit einer auf die Umstände des Einzelfalles bezogenen Begründung versehen ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 20.2.2012, 2 Bs 14/12, juris Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12

    Nachbarklage gegen baurechtlichen Vorbescheid; Festsetzung geschlossener Bauweise

    Das Beschwerdegericht hat bereits in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 20. Februar 2012 (2 Bs 14/12, juris) ausgeführt, dass die Antragsgegnerin durch den Widerspruch des Antragstellers gegen den den Beigeladenen erteilten Vorbescheid vom 19. November 2010 rechtlich nicht gehindert war, dessen Regelungsgehalt in den feststellenden Teil der Baugenehmigung zu übernehmen, und dass ein Widerspruch und eine nachfolgende Anfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung kraft Gesetzes (§ 212a Abs. 1 BauGB) keine aufschiebende Wirkung haben.
  • VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23

    Zum Vorliegen einer Verkaufsstelle nach dem Hamburgischen Gesetz zur Regelung der

    Auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung kommt es demgegenüber in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4.2020, 2 Bs 36/20, n.v.; Beschl. v. 20.2.2012, 2 Bs 14/12, BRS 79 Nr. 186, juris Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 08.11.2012 - 2 Bs 230/12

    Nachbarschutz bei Zu- und Abfahrten zu Wohngrundstücken

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2009, 2 Bs 40/09, NordÖR 2009, 356, 357 m.w.N.; Beschl. v. 11.12.2009, 2 Bs 204/09, zu der auch hier maßgeblichen Erhaltungsverordnung Groß Flottbek; Beschl. v. 20.2.2012, 2 Bs 14/12, juris, Rn. 22) ausgeführt, dass die Erhaltungsverordnung allein städtebaulichen und damit öffentlichen Interessen dient.
  • OVG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Bs 207/20

    Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer bauordnungsrechtlichen

    Die Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Beseitigungsanordnung im Bescheid vom 8. September 2020 dürfte gemäß § 80 Abs. 3 VwGO formell rechtmäßig sein, wobei es - an dieser Stelle - unerheblich ist, ob das von der Antragsgegnerin dargelegte besondere Vollzugsinteresse inhaltlich tragfähig ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.2.2012, 2 Bs 14/12, BRS 79 Nr. 186 (2012), juris Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 12.05.2022 - 2 Bs 50/22

    Anordnung einer Auskunfts- und Vorlageverpflichtung

  • VG Hamburg, 15.03.2024 - 21 E 5509/23

    Erfolgloser Eilantrag eines Gaststättenbetreibers gegen eine wegerechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2015 - 2 B 723/15

    Erteilung einer Baugenehmigung zum Abriss eines Mehrfamilien-Wohngebäudes

  • VG Hamburg, 04.07.2017 - 75 G 9/17

    Erfolgloser Eilantrag in Bezug auf die Dauermahnwache "Sleep in - Schlafen gegen

  • VG Hamburg, 02.07.2021 - 15 E 2295/21

    Entziehung seiner Fahrerlaubnis; einmaliger Probierkonsum einer Mikrodosis von

  • VG Hamburg, 04.08.2022 - 17 E 2680/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen den wegen Steuerschulden erfolgten Widerruf einer

  • VG Hamburg, 23.09.2021 - 11 E 3738/21

    Erfolgloser Eilantrag einer Hundehalterin gegen tierschutzrechtliche Fortnahme-,

  • VG Düsseldorf, 23.11.2015 - 9 L 3546/15
  • VG Hamburg, 13.10.2021 - 11 E 3027/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine tierschutzrechtliche Verfügung über die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht