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   OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20   

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https://dejure.org/2020,5866
OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20 (https://dejure.org/2020,5866)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26.03.2020 - 5 Bs 48/20 (https://dejure.org/2020,5866)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 (https://dejure.org/2020,5866)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 28 Abs 1 IfSG, Art 3 Abs 1 GG
    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten der Corona-Pandemie

  • lexcorona.de

    E-Zigarettenverkaufsstellenschließung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IfSG § 28 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1
    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs bei Erforderlichkeit deren Verfügbarkeit für die Versorgung der Bevölkerung bzgl. der Ausnahme von einem Schließungsgebot zur Verringerung von Ansteckungsgefahren i.R.d. sog. Coronavirus-Epidemie; ...

  • rechtsportal.de

    IfSG § 28 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1
    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs bei Erforderlichkeit deren Verfügbarkeit für die Versorgung der Bevölkerung bzgl. der Ausnahme von einem Schließungsgebot zur Verringerung von Ansteckungsgefahren i.R.d. sog. Coronavirus-Epidemie; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tabakwarenbetreiberin gegen Hamburger Allgemeinverfügung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    E-Zigaretten habe keine vergleichbar wichtige Bedeutung wie Lebensmittel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Allgemeinverfügung zur Schließung von Einzelhandelsgeschäften - Eilantrag auch in zweiter Instanz ohne Erfolg

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Allgemeinverfügung zur Schließung von Einzelhandelsgeschäften gilt auch für Betrieb mit E-Zigaretten und Nachfüllbehältern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona-Krise: Allgemeinverfügung zur Schließung von Einzelhandelsgeschäften

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Allgemeinverfügung dient dem Gesundheitsschutz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (229)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich jedoch je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Hoheitsträger, wobei das Niveau der Rechtfertigungsanforderungen sich nach den Besonderheiten des geregelten Lebens- und Sachbereichs bestimmt (sog. bereichsspezifische Anwendung, vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.2.1994, 1 BvR 1237/85, BVerfGE 89, 365, juris Rn. 37 f. m.w.N.; Beschl. v. 18.4.2008, 1 BvR 759/05, DVBl 2008, 780, juris Rn. 53; Beschl. v. 19.11.2019, 2 BvL 22/14 u.a., NJW 2020, 451, juris Rn. 96 m.w.N.).

    Dass sie trotz dieser Handlungsbedingungen bei ihren Entscheidungen am Maßstab von Art. 3 Abs. 1 GG einem Gebot innerer Folgerichtigkeit unterläge - wie dies in anderen Rechtsbereichen, etwa dem Steuerrecht, für das Handeln des Gesetzgebers anerkannt ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.6.1991, 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, juris Rn. 108; Beschl. v. 19.11.2019, a.a.O., Rn. 100 m.w.N.) -, wird, soweit ersichtlich, in Rechtsprechung und Literatur zu Recht nicht vertreten.

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20
    Der Umstand, dass andere Bundesländer bzw. Staaten das Ziel einer Verlangsamung der Virusausbreitung durch Vermeidung sozialer Kontakte mit Maßnahmen abweichenden Zuschnitts verfolgen, zeigt für sich betrachtet keine Ermessensfehlerhaftigkeit bzw. Gleichheitswidrigkeit der durch die Antragsgegnerin getroffenen Schließungsverfügungen auf (zur Bindung eines Trägers öffentlicher Gewalt an Art. 3 Abs. 1 GG innerhalb seines Kompetenzbereichs vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008, 1 BvF 4/05, BVerfGE 122, 1, juris Rn. 95 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20
    Mit diesen Beanstandungen verkennt die Antragstellerin sowohl die Zielrichtung der Allgemeinverfügung als auch die Anforderungen, die im Bereich des Infektionsschutzes - als besonderem Gefahrenabwehrrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, 3 C 16.11, BVerwGE 142, 205, juris Rn. 25, 32) - am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG an dringliche Anordnungen der Verwaltung zu stellen sind.
  • BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich jedoch je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Hoheitsträger, wobei das Niveau der Rechtfertigungsanforderungen sich nach den Besonderheiten des geregelten Lebens- und Sachbereichs bestimmt (sog. bereichsspezifische Anwendung, vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.2.1994, 1 BvR 1237/85, BVerfGE 89, 365, juris Rn. 37 f. m.w.N.; Beschl. v. 18.4.2008, 1 BvR 759/05, DVBl 2008, 780, juris Rn. 53; Beschl. v. 19.11.2019, 2 BvL 22/14 u.a., NJW 2020, 451, juris Rn. 96 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20
    Als milderes Mittel im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips müsste die von der Antragstellerin angeführte Alternative allerdings nicht nur eine geringere Belastungswirkung, sondern auch gleiche Wirksamkeit bei der Zielerreichung aufweisen (vgl. nur BVerfG, Urt. v. 5.11.2019, 1 BvL 7/16, EuGRZ 2019, 620, juris Rn. 179 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich jedoch je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Hoheitsträger, wobei das Niveau der Rechtfertigungsanforderungen sich nach den Besonderheiten des geregelten Lebens- und Sachbereichs bestimmt (sog. bereichsspezifische Anwendung, vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.2.1994, 1 BvR 1237/85, BVerfGE 89, 365, juris Rn. 37 f. m.w.N.; Beschl. v. 18.4.2008, 1 BvR 759/05, DVBl 2008, 780, juris Rn. 53; Beschl. v. 19.11.2019, 2 BvL 22/14 u.a., NJW 2020, 451, juris Rn. 96 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20
    Dass sie trotz dieser Handlungsbedingungen bei ihren Entscheidungen am Maßstab von Art. 3 Abs. 1 GG einem Gebot innerer Folgerichtigkeit unterläge - wie dies in anderen Rechtsbereichen, etwa dem Steuerrecht, für das Handeln des Gesetzgebers anerkannt ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.6.1991, 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, juris Rn. 108; Beschl. v. 19.11.2019, a.a.O., Rn. 100 m.w.N.) -, wird, soweit ersichtlich, in Rechtsprechung und Literatur zu Recht nicht vertreten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - 13 B 776/20

    Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt

    vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 -, juris, Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 -, juris, Rn. 64; siehe insoweit auch VerfGH Saarl., Beschluss vom 28. April 2020 - Lv 7/20 -, juris, Rn. 32.
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2021 - 13 MN 477/21

    Normenkontrolleilantrag gegen Zugangsbeschränkungen für Betriebe und

    Auch kann die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht eingefordert werden (vgl. Hamburgisches OVG, Beschl. v. 26.3.2020 - 5 Bs 48/20 -, juris Rn. 13).
  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

    Eine strikte Beachtung eines Gebots innerer Folgerichtigkeit kann insoweit nicht eingefordert werden (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 - juris Rn. 13; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 - juris Rn. 64; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 S 1101/20 -, juris Rn. 52).
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