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   OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17   

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OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17 (https://dejure.org/2018,30574)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.08.2018 - 5 Bf 25/17 (https://dejure.org/2018,30574)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. August 2018 - 5 Bf 25/17 (https://dejure.org/2018,30574)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 17 Abs 1 S 2 BJagdG, § 17 Abs 4 Nr 1 BJagdG, § 17 Abs 5 S 1 BJagdG, § 5 Abs 1 Nr 1 WaffG 2002, § 5 Abs 2 Nr 1 WaffG 2002
    Aussetzung eines Verfahrens auf Verlängerung seines Jagdscheins im Hinblick auf ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Untreue; Analogieschluss

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung eines Verfahrens auf Verlängerung seines Jagdscheins im Hinblick auf ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Untreue; Analogieschluss

  • rechtsportal.de

    Aussetzung des Verfahrens auf Erteilung eines Jagdscheins bei Laufen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Untreue; Analogiefähigkeit der Vorschrift des § 17 Abs. 5 S. 1 BJagdG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 31.01.2017 - 6 C 2.16

    Analogie; Anordnungsgrund; Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten;

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17
    Nach seiner Rechtsprechung liegt eine Gesetzeslücke, die von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden darf, dann vor, wenn der Anwendungsbereich der Norm wegen eines versehentlichen, mit dem Normzweck unvereinbaren Regelungsversäumnisses des Normgebers unvollständig ist und sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.4.2013, 6 C 5.12, BVerwGE 146, 224, juris, Rn. 33; Urt. v. 31.1.2017, 6 C 2.16, BVerwGE 157, 249, juris, Rn. 29).

    So hat es im Januar 2017 (BVerwG, Urt. v. 31.1.2017, 6 C 2.16, BVerwGE 157, 249, juris) in einem telekommunikationsrechtlichen Fall mit europarechtlichem Hintergrund dem Unionsrecht durch eine "richtlinienkonforme Rechtsfortbildung" zur Geltung verholfen, "und zwar in der Weise, dass die Verweisungsnorm des § 13 Abs. 1 Satz 1 TKG im Wege der analogen Anwendung auf die dort nicht genannten Entscheidungen der Bundesnetzagentur zur Erteilung einer Entgeltgenehmigung erstreckt wird" (a. a. O., Rn. 29).

    Es lässt sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.4.2013, 6 C 5.12, BVerwGE 146, 224 juris Rn. 33; Urt. v. 31.1.2017, a. a. O., Rn. 29).

  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17
    Das Verwaltungsgericht habe verkannt, dass belastende Analogien im Verwaltungsrecht nicht zulässig seien; dies ergebe sich bereits aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 14.8.1996, 2 BvR 2088/93).

    (2) Das Bundesverfassungsgericht vertritt zu analogiegestützten belastenden Maßnahmen im öffentlichen Recht eine tendenziell kritische Position (vgl. BVerfGE, Kammerbeschluss vom 14.8.1996, 2 BvR 2088/93, NJW 1996, 3146, juris, Rn. 11, 13; Urt. v. 31.5.2006, BVerfGE 116, 69, juris Rn. 45).

    Die Aussetzung des Verwaltungsverfahrens führt nicht zur Beschränkung oder Vernichtung materieller Rechtspositionen (dies unterscheidet sie etwa von der Fallkonstellation in BVerfG, Kammerbeschl. v. 14.8.1996, a. a. O., in der eine vom Gesetz nicht vorgesehene Aufrechnung seitens der Gerichtskasse zum Untergang des Taschengeldanspruchs eines Strafgefangenen führen sollte).

  • OVG Saarland, 12.06.2006 - 1 W 25/06

    Kein Anordnungsanspruch im Falle der rechtmäßigen Aussetzung des

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17
    Auch wenn eine Aussetzung eines jagdscheinrechtlichen Erteilungs- oder Verlängerungsverfahrens nicht stets ein Verwaltungsakt sein muss, sondern auch als formlose Zwischenmitteilung ergehen kann (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.6.2006, 1 W 25/06, juris Rn. 4), hat die Beklagte hier ihre Aussetzungsentscheidung in diese Form kleiden wollen und tatsächlich gekleidet.

    Denn eine rechtmäßige Aussetzung führt dazu, dass das Verpflichtungsbegehren zeitweise - nämlich für die Dauer der Aussetzung - unbegründet ist (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.6.2006, a. a. O., Rn. 4).

    Der Jagdscheinbewerber ist der Verfahrensaussetzung auch nicht rechtsschutzlos ausgeliefert, denn er kann, wie hier vom Kläger selbst gezeigt, eine Untätigkeits-Verpflichtungsklage auf Erteilung/Verlängerung des Jagdscheins erheben, in deren Verfahren das Verwaltungsgericht prüfen wird, ob die Aussetzung des Jagdscheinverfahrens seitens der Behörde rechtmäßig ist (falls ja wird die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen, falls nicht, muss das Verwaltungsgericht in der Sache prüfen und entscheiden, vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.6.2006, a. a. O., Rn. 4).

  • BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94

    Waffenrecht: Verlust der Zuverlässigkeit durch strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17
    Hinzu komme, dass die Sachverhalte nicht vergleichbar seien, denn es handele sich, wie bereits vom Bundesverwaltungsgericht mit einem Urteil vom 4. September 1995 festgehalten worden sei (BVerwG, Urt. v. 4.9.1995, 1 C 20.94), beim Waffen- und Jagdrecht um zwei unterschiedliche Rechtskreise, die sich auch im Hinblick auf das Gefährdungspotential voneinander unterschieden.

    Gegen eine Vergleichbarkeit von Normzweck und Interessenlage spricht nicht der Umstand, dass das BVerwG in einer früheren Entscheidung das Jagd- und Waffenrecht als zwei unterschiedliche Rechtskreise angesehen hat, die nicht unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung miteinander zu vergleichen seien (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.1995, 1 C 20.94, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 22.04.1982 - 3 C 35.81

    Voraussetzungen einer Sperrfristanordnung - Kriterien für die Annahme der

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17
    Die vom Kläger angeführte jagdrechtliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 22.4.1982, 3 C 35.81, BVerwGE 65, 233, juris) fügt sich in diese Linie ein.

    dd) Die vom Kläger angeführte jagdrechtliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1982 (BVerwG, Urt. v. 22.4.1982, 3 C 35.81, BVerwGE 65, 233, juris) steht der hier gebotenen Analogie ebenfalls nicht entgegen.

  • BVerwG, 25.04.2013 - 6 C 5.12

    Politische Partei; Gewährung staatlicher Mittel; Rücknahme; Spendenannahmeverbot;

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17
    Nach seiner Rechtsprechung liegt eine Gesetzeslücke, die von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden darf, dann vor, wenn der Anwendungsbereich der Norm wegen eines versehentlichen, mit dem Normzweck unvereinbaren Regelungsversäumnisses des Normgebers unvollständig ist und sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.4.2013, 6 C 5.12, BVerwGE 146, 224, juris, Rn. 33; Urt. v. 31.1.2017, 6 C 2.16, BVerwGE 157, 249, juris, Rn. 29).

    Es lässt sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.4.2013, 6 C 5.12, BVerwGE 146, 224 juris Rn. 33; Urt. v. 31.1.2017, a. a. O., Rn. 29).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2006 - 11 S 35.06

    Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins im Wege des einstweiligen Rechtschutzes;

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17
    Hierfür habe sich die Beklagte von einem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2006 (OVG 11 S 35.06) leiten lassen, das dort in einem entsprechenden Fall die Aussetzung des Verfahrens in analoger Anwendung von § 17 Abs. 5 Satz 1 BJagdG für rechtmäßig gehalten habe.

    Dem entspricht es, dass es bisher kaum Rechtsprechung und keine obergerichtliche Hauptverfahrensentscheidung zu dem hier streitgegenständlichen Problem gibt (vgl. insoweit lediglich: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.7.2006, OVG 11 S 35.06, juris Rn. 6: eine entsprechende Anwendung von § 17 Abs. 5 Satz 1 BJagdG sei in Betracht zu ziehen; OVG Bautzen, Beschl. v. 21.3.2017, 3 B 37/17, juris Rn. 7, und VG Hannover, Urt. v. 29.12.2016, 11 A 3482/16, juris Rn. 23, die im jagdrechtlichen Verfahren die Bestimmung des § 5 Abs. 4 WaffG unmittelbar bzw. entsprechend anwenden).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17
    Der Kläger hatte zum bei der vorliegenden Fortsetzungsfeststellungsklage maßgeblichen Zeitpunkt der Erledigung seines Verpflichtungsbegehrens (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.1985, 3 C 25.84, BVerwGE 72, 38, juris Rn. 42), hier also der am 29. September 2015 erfolgten Verlängerung des Jagdscheins durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim, keinen Anspruch auf Verlängerung des Jagdscheins seitens der Beklagten.

    Zu dem bei der hier anhängigen Fortsetzungsfeststellungsklage maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich dem Zeitpunkt der Erledigung des ursprünglichen Verpflichtungsbegehrens (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.1985, 3 C 25.84, juris Rn. 42), hier also der Verlängerung des Jagdscheins durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim am 29. September 2015, waren diese Voraussetzungen erfüllt.

  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17
    Voraussetzung dafür ist die hinreichend konkrete Wahrscheinlichkeit, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen auf einen gleichartigen Antrag des Klägers ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.2006, 4 C 12.04, juris Rn. 8; Beschl. v. 26.4.1993, 4 B 31.93, juris Rn. 26 f.; Urt. v. 24.2.1983, 3 C 56.80, DVBl. 1983, 850, juris Rn. 15; Kopp/Schenke, a. a. O., § 113, Rn. 141).

    Ist es dagegen ungewiss, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse eintreten wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes, kann das Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr hergeleitet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.2006, a. a. O.; Urt. v. 25.11.1986, 1 C 10.86, juris Rn. 11; Wolff in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 113 Rn. 271).

  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77

    Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17
    Angesichts dessen ist die Eingriffswirkung der Aussetzung eher zu vergleichen mit der entsprechenden Anwendung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO (unaufschiebbare Anordnungen und Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten) auf Verkehrszeichen (mit der Folge des Verlustes der aufschiebenden Wirkung dagegen gerichteter Rechtsmittel), die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.11.1977, VII B 135.77, NJW 1978, 656, juris Rn. 4) und ganz herrschender Lehre (vgl. etwa W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 64) geboten ist.
  • BVerwG, 03.04.1996 - 6 C 5.94

    Hochschulrecht: Klage des Staates gegen Mitglied des studentischen Sprecherrats

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2005 - 20 B 155/05

    Verfassungsmäßigkeit einer Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins;

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

  • BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93

    Unterbringung psychisch Kranker in den neuen Bundesländern

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11

    Zuverlässigkeit; Eignung; Regelüberprüfung; Dreijahreszeitraum; Unterschreitung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 16 A 2367/11

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder

  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 13.15

    Disziplinarmaßnahme; Dienstvergehen; schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

  • Drs-Bund, 16.06.1972 - BT-Drs VI/3566
  • VG Hannover, 29.12.2016 - 11 A 3482/16
  • OVG Sachsen, 21.03.2017 - 3 B 37/17

    Rücknahme, Einziehung, Jagdschein, ; Unzuverlässigkeit, Aussetzung des

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 48.82

    Kompetenzübertragung - Erhebung der Lohnsummensteuer - Sachliche Zuständigkeit

  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 10.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.02.1983 - 3 C 56.80

    Nachträglicher Erlass des abgelehnten Verwaltungsaktes durch die Behörde -

  • VG Münster, 30.03.2023 - 1 L 285/23

    Anordnungsanspruch, Anordnungsgrund , Anser Brisson Art Ausnahmefall Aussetzung,

    vgl. Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 34 zu der waffenrechtlichen Parallelnorm; in diesem Sinne wohl auch Tausch, in: Schuck, BJagdG, 2. Aufl. 2015, § 17 Rn. 163; siehe noch Hamburgisches OVG, Urteil vom 21. August 2018 - 5 Bf 25/17 -, juris, Rn. 120 ff. m.w.N., das die Frage selbst aber wohl offen lässt.

    Dafür Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 34; Tausch, in: Schuck, BJagdG, 2. Aufl. 2015, § 17 Rn. 163; gegen eine Einbeziehung in die (allgemeinen) Ermessenserwägungen Hamburgisches OVG, Urteil vom 21. August 2018 - 5 Bf 25/17 -, juris, Rn. 128.

  • VG Münster, 30.03.2023 - 1L285/23

    Anordnungsanspruch, Anordnungsgrund, Anser Brisson, Art, Ausnahmefall,

    vgl. Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 34 zu der waffenrechtlichen Parallelnorm; in diesem Sinne wohl auch Tausch, in: Schuck, BJagdG, 2. Aufl. 2015, § 17 Rn. 163; siehe noch Hamburgisches OVG, Urteil vom 21. August 2018 - 5 Bf 25/17 -, juris, Rn. 120 ff. m.w.N., das die Frage selbst aber wohl offen lässt.

    Dafür Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 34; Tausch, in: Schuck, BJagdG, 2. Aufl. 2015, § 17 Rn. 163; gegen eine Einbeziehung in die (allgemeinen) Ermessenserwägungen Hamburgisches OVG, Urteil vom 21. August 2018 - 5 Bf 25/17 -, juris, Rn. 128.

  • OVG Bremen, 29.11.2023 - 1 LA 182/22

    Versagung der Neuerteilung eines Jagdscheins wegen wiederholter Verstöße gegen

    Ein solcher Schluss folgt auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des OVG Hamburg vom 21. August 2018 (Az.: 5 Bf 25/17).
  • VG Karlsruhe, 09.09.2022 - 14 K 1224/21

    Kürzung von Ausgleichszahlungen - sog. Freihaltepauschalen - gemäß § 21 Abs. 1a

    Handele es sich dagegen um Belastungen mit geringer Eingriffsintensität, insbesondere um reine Verfahrensregelungen, seien Analogien im Verwaltungsrecht nicht schon vom Ansatz her ausgeschlossen (hierzu verweist sie auf das Urteil vom 21.08.2018 - 5 Bf 25/17 -).
  • VG Düsseldorf, 18.01.2021 - 22 K 4310/20
    Ausreichend ist insoweit, dass sich der Verdacht auf ein vorsätzliches Vergehen bezieht, das mit einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen hätte sanktioniert werden können, vgl. HambOVG, Urteil vom 21. August 2018 - 5 Bf 25/17 -, Rn. 115, juris.
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