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   OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06   

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OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06 (https://dejure.org/2006,1492)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22.11.2006 - 3 Bs 257/06 (https://dejure.org/2006,1492)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22. November 2006 - 3 Bs 257/06 (https://dejure.org/2006,1492)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtanerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins; Möglichkeit des Gebrauchmachens von einer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland; Gebrauchmachen von einer nach dem Ablauf einer Sperrfrist für die Wiedererteilung ...

  • blutalkohol PDF, S. 437

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland

  • archive.org
  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Richtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 (ABl. Nr. L 237/1) - Führerscheinr... ichtlinie - Art. 1; ; Richtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 (ABl. Nr. L 237/1) - Führerscheinrichtlinie - Art. 7; ; Richtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 (ABl. Nr. L 237/1) - Führerscheinrichtlinie - Art. 8; ; StVG § 3; ; FeV § 28; ; FeV § 46; ; IntKfzV § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1160
  • NZV 2007, 267
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06
    Art. 1 Abs. 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 4 der Führerscheinrichtlinie stehen in der Auslegung, die diese Vorschriften durch den Europäischen Gerichtshof (Urt. v. 29.4.2004, Rechtssache C-476/01 - Kapper - , NJW 2004, 1725; Beschl. v. 6.4.2006, Rechtssache C- 227/05 - Halbritter -, NJW 2006, 2173) gefunden hat, der Anwendung von § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV entgegen, wenn der ausstellende Mitgliedstaat die EU-Fahrerlaubnis nach dem Ablauf der Sperrfrist für die Wiedererteilung einer entzogenen nationalen Fahrerlaubnis erteilt hat.

    Der Senat stützt insoweit seine Auffassung auf die beiden Vorabentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Kapper (Urt. v. 29.4.2004, NJW 2004, 1725 ff.) und Halbritter (Beschl. v. 6.4.2006, NJW 2006, 2173 ff.).

    Falls der Ausstellungsmitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, könnte der andere Mitgliedstaat gegen diesen Staat gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 227 EG einleiten (so EuGH, Urt. v. 29.4.2004, a.a.O., 1727 unter Rdnr. 48).

    Der Europäische Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass die Führerscheinrichtlinie dem Ausstellungsmitgliedstaat eine ausschließliche Zuständigkeit verleiht, sich zu vergewissern, dass die Führerscheine unter Beachtung der in Art. 7 Abs. 1 lit. b vorgesehenen Wohnsitzvoraussetzung ausgestellt werden, so dass es allein Sache dieses Mitgliedstaats ist, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber diese Voraussetzung nicht erfüllt haben (EuGH, Urt. v. 29.4.2004, a.a.O., 1727 unter Rdnr. 48).

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06
    Art. 1 Abs. 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 4 der Führerscheinrichtlinie stehen in der Auslegung, die diese Vorschriften durch den Europäischen Gerichtshof (Urt. v. 29.4.2004, Rechtssache C-476/01 - Kapper - , NJW 2004, 1725; Beschl. v. 6.4.2006, Rechtssache C- 227/05 - Halbritter -, NJW 2006, 2173) gefunden hat, der Anwendung von § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV entgegen, wenn der ausstellende Mitgliedstaat die EU-Fahrerlaubnis nach dem Ablauf der Sperrfrist für die Wiedererteilung einer entzogenen nationalen Fahrerlaubnis erteilt hat.

    Der Senat stützt insoweit seine Auffassung auf die beiden Vorabentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Kapper (Urt. v. 29.4.2004, NJW 2004, 1725 ff.) und Halbritter (Beschl. v. 6.4.2006, NJW 2006, 2173 ff.).

    Der Europäische Gerichtshof (Beschl. v. 6.4.2006, a.a.O., 2174 unter Rdnr. 29) hat zur Verwirklichung der Grundfreiheiten vorbehaltlos klargestellt, dass die Mitgliedstaaten vom Inhaber eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht verlangen können, dass er die Bedingungen erfüllt, die ihr nationales Recht für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach ihrem Entzug aufstellt.

  • OVG Hamburg, 30.01.2002 - 3 Bs 4/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung oder Befähigung zum Führen

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06
    Das Gemeinschaftsrecht sperrt insoweit den Rückgriff auf die Rechtsprechung des Beschwerdegerichts, wonach in Anwendung von § 46 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis auch dann entzogen werden kann, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schon im Zeitpunkt der Erteilung gefehlt hat und die aus diesem Grunde rechtswidrige Erlaubnis ohne eine Änderung der Sach- und Rechtslage mit Wirkung für die Zukunft zum Erlöschen gebracht werden soll (OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2002, NJW 2002, 2123).

    Schließlich sperrt das Gemeinschaftsrecht auch den Rückgriff auf die Rechtsprechung des Senats, wonach in Anwendung von § 46 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis auch dann entzogen werden kann, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schon im Zeitpunkt der Erteilung gefehlt hat und die aus diesem Grunde rechtswidrige Erlaubnis ohne eine Änderung der Sach- und Rechtslage mit Wirkung für die Zukunft zum Erlöschen gebracht werden soll (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2002, NJW 2002, 2123 ff.).

  • EuGH, 10.09.1996 - C-11/95

    Kommission / Belgien

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ist ein Mitgliedstaat außerdem nicht berechtigt, einseitig Korrektur- oder Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, um einer möglichen Missachtung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften durch einen anderen Mitgliedstaat entgegenzuwirken (EuGH, Urt. v. 10.9.1996, EuZW 1996, 718, 720 unter Rdnr. 37 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06

    EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06
    Der Senat hat keine Zweifel daran (anders OVG Münster, Beschl. v. 13.9.2006 - 16 B 989/06 - Juris), dass die oben unter 2 a) dargestellte Auslegung des Art. 1 Abs. 2 i.V. mit Art. 8 Abs. 4 der Führerscheinrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof nicht nur in den Fällen der Anerkennung der Gültigkeit oder der Umschreibung Platz greift, sondern auch bei der Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. der Aberkennung des Rechts, von dieser im Inland Gebrauch zu machen.
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06
    Das Gemeinschaftsrecht ist insoweit gegenüber den entgegenstehenden Bestimmungen der FahrerlaubnisVerordnung vorrangig anzuwenden (näher zum Grundsatz des Anwendungsvorrangs EuGH, Urt. v. 9.3.1978, NJW 1978, 1741).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06
    Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedstaaten sind aber die letztinstanzlichen Gerichte i.S. des Art. 234 Abs. 3 EG gehalten, das Gemeinschaftsrecht in der vom Europäischen Gerichtshof gegebenen Auslegung anzuwenden, wenn sie den Europäischen Gerichtshof nicht selbst anrufen (BGH, Urt. v. 21.4.1994 - BGHZ 125, 382, 388 f. im Anschluss an EuGH, Urt. v. 6.10.1982, NJW 1983, 1257 f.; BGH, Urt. v. 10.4.1997, EuZW 1997, 476, 479).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06
    Insoweit wird allerdings die Auffassung vertreten, dass die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs dem Rechtsschutzsuchenden keinen Vorteil brächte, wenn die Aberkennung des Rechts, von der ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, sich unabhängig von der behördlich verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis bereits unmittelbar aus § 28 Abs. 4 FeV, der die grundsätzlich nach § 28 Abs. 1 Satz 1 FeV bestehende Berechtigung einschränke, ergäbe (in diesem Sinne OVG Greifswald, Beschl. v. 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, Juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 21.7.2006, zfs 2006, 596; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005, NJW 2006, 1158, 1159).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06

    EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen;

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06
    Insoweit wird allerdings die Auffassung vertreten, dass die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs dem Rechtsschutzsuchenden keinen Vorteil brächte, wenn die Aberkennung des Rechts, von der ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, sich unabhängig von der behördlich verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis bereits unmittelbar aus § 28 Abs. 4 FeV, der die grundsätzlich nach § 28 Abs. 1 Satz 1 FeV bestehende Berechtigung einschränke, ergäbe (in diesem Sinne OVG Greifswald, Beschl. v. 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, Juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 21.7.2006, zfs 2006, 596; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005, NJW 2006, 1158, 1159).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06

    Fahrerlaubnis - Missbrauch gemeinschaftsrechtlicher Möglichkeiten

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06
    Insoweit wird allerdings die Auffassung vertreten, dass die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs dem Rechtsschutzsuchenden keinen Vorteil brächte, wenn die Aberkennung des Rechts, von der ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, sich unabhängig von der behördlich verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis bereits unmittelbar aus § 28 Abs. 4 FeV, der die grundsätzlich nach § 28 Abs. 1 Satz 1 FeV bestehende Berechtigung einschränke, ergäbe (in diesem Sinne OVG Greifswald, Beschl. v. 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, Juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 21.7.2006, zfs 2006, 596; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005, NJW 2006, 1158, 1159).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 31/92

    "Rolling Stones"; Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des EuGH

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 65/92

    "Sermion II"; Markenrechtliche Zulässigkeit des Weitervertriebs von im Wege des

  • VG Stuttgart, 11.04.2007 - 10 K 1553/06

    Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis - hier: Tschechische

    Denn durch die Entziehung der Fahrerlaubnis, auch und gerade wenn sie darauf beruht, dass ein nach deutschem Recht angefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten nicht beigebracht worden ist, würde das gleiche Ziel erreicht wie durch die "Nichtanerkennung der Gültigkeit", deren Rechtmäßigkeit der Europäische Gerichtshof dezidiert ablehnt, weil dadurch der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine "geradezu negiert" würde (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 3 Bs 257/06 -).

    Insoweit fehlt es an dem nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen i.S.v. § 46 Abs. 3 FeV (vgl. OVG Schwerin, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 M 46/06 - OVG Hamburg, Beschluss vom 22.11.2006, a.a.O.).

    Es ist für sich nicht missbräuchlich, wenn ein Fahrerlaubnisbewerber es sich zunutze macht, dass in anderen Staaten der EU-Gemeinschaft wegen des geringen Grades der Harmonisierung die (Wieder-)Erteilung einer Fahrerlaubnis unter leichteren Bedingungen möglich ist als in seinem Heimatstaat, insbesondere ohne das Erfordernis, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22.11.2006 a.a.O.; OVG Schwerin, Beschluss vom 29.08.2006 a.a.O.; Otte/Kühner, NZV 2004, 321, 324).

  • VG Stuttgart, 21.03.2007 - 3 K 2703/06

    Missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht; Wohnsitzerfordernis und MPU

    Für die Kammer ist nicht zweifelhaft, dass sich die oben dargestellte Auslegung des Art. 1 Abs. 2 i. V. m. Art. 8 Abs. 4 der Führerscheinrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof nicht nur auf die Fälle der Anerkennung der Gültigkeit oder der Umschreibung einer Fahrerlaubnis bezieht, sondern auch auf die Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. die Aberkennung des Rechts, von dieser im Inland Gebrauch zu machen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 3 Bs 257/06 -, DAR 2007, 103; anders OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.9.2006 - 16 B 989/06 -).

    Der Einwand unzulässiger Rechtsausübung kann nicht an solche Merkmale anknüpfen, die den Anerkennungsgrundsatz wesentlich ausmachen, weil sie die Unterschiedlichkeit der Ausstellungsbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten und deren Verantwortung für eine rechtmäßige Erteilung der Fahrerlaubnis betreffen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22.11.2006, a.a.O).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07

    Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam

    Diesbezüglich bedarf es auch nicht etwa gemäß Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag einer neuerlichen Vorlage an den EuGH (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Juni 2006, BA 2006, S. 432, OVG Weimar, Beschluss vom 28. Juni 2006, DAR 2006, S. 583, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. August 2006, BA 2006, S. 501, OVG Brandenburg, Beschluss vom 8. September 2006, BA 2007, S. 193 sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. September 2006, BA 2006, S. 507; a.A.: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006, NJW 2007, S. 1160).
  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Da die letztgenannte Bestimmung - ebenso wie § 28 Abs. 5 FeV - zutreffender Ansicht nach (vgl. jüngst HambOVG vom 22.11.2006 DAR 2007, 103 ) wegen Unvereinbarkeit mit der Richtlinie 91/439/EWG derzeit unanwendbar ist, würde es sich als ein "Anwenden" des Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG (d.h. als ein Nutzbarmachen im Verhältnis zu den Gemeinschaftsbürgern) darstellen, wollte man Vorschriften wie § 28 Abs. 4 Nr. 3 und § 28 Abs. 5 FeV nunmehr mit der Begründung als wieder vollziehbar ansehen, Art. 11 Abs. 4 Satz 2 dieser Richtlinie sei bereits seit dem 19. Januar 2007 gültiges Gemeinschaftsrecht.
  • VGH Hessen, 19.02.2007 - 2 TG 13/07

    Entziehung eines EU-Führerscheins wegen Unterlaufens des Entzugs einer deutschen

    Die Beantwortung der Frage, inwieweit die Behörde eines Mitgliedstaates auch in Fällen von Rechtsmissbrauch (vgl. dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 30.08.2006 - 1 M 59/06 -, Hamburgisches OVG, B. v. 22.11.2006, DAR 2007, 103) unter dem Gesichtspunkt der in der Richtlinie 91/439/EWG ausdrücklich hervorgehobenen Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr ohne Anwendung der Regelungen des Art. 8 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 der Richtlinie verpflichtet ist, den in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein anzuerkennen, dürfte auch nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 28. September 2006( - C-340/05 - Kremer, DAR 2007, 77) noch offen sein.
  • LG Potsdam, 24.08.2007 - 21 Qs 95/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauch einer rechtsmissbräuchlich erlangten

    Für eine Umgehungsabsicht spricht vor allem, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass der Bewerber aufgrund erwiesener gravierender Eignungsmängel eine Fahrerlaubnis nach Maßgabe des Herkunftslandes hätte (wieder)erlangen können oder wenn positiv feststeht, dass der Bewerber die ausländische Fahrerlaubnisbehörde über seine erwiesenen Eignungsmängel positiv getäuscht oder diese der ausländischen Fahrerlaubnisbehörde zumindest nicht offenbart hat (so OVG Koblenz, NJW 2007, 2650 ff. unter Abkehr der bis dahin vertreten Rechtsauffassung; OVG Greifswald, VRS 111, 396 = NJW 2007, 1154; VG Münster, BA 2007, 62; VGH Mannheim, NJW 2007, 99; OVG Münster, DAR 2006, 43; NJOZ 2006, 3751; OVG Lüneburg, DAR 2005, 704; OVG Berlin-Brandenburg, BA 2007, 193; a.A.: OVG Hamburg, NJW 2007, 1160; OVG Rheinland-Pfalz, NZV 2006, 605; Schünemann/Schünemann, a.a.O.).
  • VG Düsseldorf, 02.10.2007 - 6 K 1202/07

    Entziehung einer Fahrerlaubnis bzw. Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer

    Der gegenteiligen Auffassung, dass auch bei erkennbar missbräuchlicher Ausnutzung europarechtlicher Vorschriften der EU-Führerschein ohne weitere Prüfung anzuerkennen ist, so OVG Koblenz, Beschluss vom 15. August 2005 - 7 B 1102/05 - OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 3 Bs 257/06 -, juris; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. August 2006 - 1 M 59/06 -, juris; VG Karlruhe, Urteil vom 22. Januar 2007 - 1 K 1435/06 -, VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 11 CS 06.1644 -, DAR 2007, Seite 535, folgt die Kammer nicht.
  • VG Düsseldorf, 15.03.2007 - 6 K 3754/06
    Der gegenteiligen Auffassung, auf die der Kläger sich beruft, dass auch bei erkennbar missbräuchlicher Ausnutzung europarechtlicher Vorschriften der EU- Führerschein ohne weitere Prüfung anzuerkennen ist, so OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 3 Bs 257/06 -, juris; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. August 2006 - 1 M 59/06 -, juris; VG Karlruhe, Urteil vom 22. Januar 2007 - 1 K 1435/06 -, folgt die Kammer nicht.
  • OVG Sachsen, 13.02.2007 - 3 BS 86/06

    EU-Führerscheinrichtlinie, Anerkennungsgrundsatz, EU-Fahrerlaubnis, Entziehung,

    v. 22.11.2006 - 3 Bs 257/06 - zitiert nach JURIS; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 13.7.2006 - 1 M 73/06 - zitiert nach JURIS; OVG Schl.-H., Beschl. v. 20.6.2006 - 4 MB 44/06; offen: OVG Bremen, Beschl. v. 16.10.2006 - 1 B 310/06 - zitiert nach JURIS; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 11.9.2006, ZfSch 2006, 713: offen lassend, ob an der vom Antragsteller herangezogenen Entscheidung des OVG Rh.-Pf. v. 15.8.2005, DAR 2005, 3228 festgehalten wird).
  • VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen rechtsmissbräuchlichen Erwerbs

    Diesbezüglich bedarf es auch nicht etwa gemäß Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag einer neuerlichen Vorlage an den EuGH (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Juni 2006, BA 2006, S. 432, OVG Weimar, Beschluss vom 28. Juni 2006, DAR 2006, S. 583, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. August 2006, BA 2006, S. 501, OVG Brandenburg, Beschluss vom 8. September 2006, BA 2007, S. 193 sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. September 2006, BA 2006, S. 507; a.A.: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006, NJW 2007, S. 1160).
  • VGH Bayern, 24.01.2008 - 11 ZB 07.524

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Begründung eines solchen

  • VGH Bayern, 16.01.2008 - 11 ZB 06.3136

    Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Nichtigkeit eines solchen

  • OLG Köln, 24.01.2011 - 17 W 11/11

    Erstattungsfähigkeit der Terminsgebühr

  • VG Gelsenkirchen, 13.06.2007 - 7 L 536/07

    Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis; Aberkennung des Rechts der

  • VG Freiburg, 06.06.2007 - 4 K 1010/07

    Gegenseitige Anerkennung eines EU-Führerscheins, den der alkoholabhängige Inhaber

  • OVG Sachsen, 05.02.2008 - 3 BS 88/06
  • VG Gelsenkirchen, 01.02.2008 - 7 L 31/08

    EU-Fahrerlaubnis

  • VG Gelsenkirchen, 01.02.2008 - 7 L 28/08

    EU-Fahrerlaubnis

  • VG Gelsenkirchen, 31.01.2008 - 7 L 1328/07

    Fahrerlaubnis, EU, EU-Fahrerlaubnis, Drogen, MPU; Zwangsgeld

  • VG Gelsenkirchen, 22.01.2008 - 7 L 27/08

    EU-Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Führerscheintourismus, MPU

  • VG Gelsenkirchen, 24.06.2008 - 7 L 521/08

    EU-Fahrerlaubnis

  • VG Gelsenkirchen, 04.04.2008 - 7 L 305/08

    EU-Fahrerlaubnis

  • VG Gelsenkirchen, 01.08.2007 - 7 L 652/07

    EU-Fahrerlaubnis, Rechtsmissbrauch, Tilgung, Gutachtenaufforderung

  • AG Borna, 07.10.2010 - 6 OWi 501 Js 9197/10

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung bei Auszug des Empfängers aus der Wohnung

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