Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4452
OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07 (https://dejure.org/2007,4452)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2007 - 2 Bs 188/07 (https://dejure.org/2007,4452)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2007 - 2 Bs 188/07 (https://dejure.org/2007,4452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Verletzung des Rücksichtsnahmegebots auch im Falle der Einhaltung der bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandflächen; Nachbarschützender Charakter einer Festsetzung eines Bebauungsplans; Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer ...

  • Judicialis

    HBauO § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2008, 283
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Hamburg, 17.01.2002 - 2 Bf 359/98

    Nachbarschützende Vorschriften des Abstandsflächenrechts; Anfechtung der

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
    Vielmehr bedarf es dafür einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, aus der sich ergibt, dass eine solche selbstständige verfahrensrechtliche Rechtsposition vermittelt werden soll (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, NordÖR 2002, 454, 455 m.w.N.).

    Ob darüber hinaus einer Festsetzung nachbarschützender Charakter zukommt, muss im Einzelfall für die jeweilige Ausweisung durch Auslegung ermittelt werden (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, a.a.O. S. 455 m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eröffnen Ausweisungen über das Maß der baulichen Nutzung, um die es hier geht, grundsätzlich keine nachbarlichen Abwehrrechte (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.5.2007, 2 Bs 101/07; Urt. v. 17.1.2002, a.a.O., S. 455).

    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstückes bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334; OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, a.a.O., S. 457).

    Das Nebeneinander einer dreigeschossigen und einer eingeschossigen Bebauung erzeugt als solches noch keine erdrückende Wirkung (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, a.a.O., S. 457).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
    Eine Verletzung ihrer Rechte ergäbe sich auch in diesem Falle nur dann, wenn entweder die Festsetzung der Geschosszahl, von der eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht erteilt worden ist, nachbarschützend wäre oder wenn sich das Bauvorhaben gegenüber der Antragstellerin als rücksichtslos erwiese (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, BVerwGE 82, 343).

    Dafür ist hier auch dann nichts ersichtlich, wenn man - den Einwänden der Antragstellerin folgend - unterstellt, dass das genehmigte Gebäude drei Vollgeschosse aufweist, und deshalb berücksichtigt, dass bei einer Beurteilung in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO unter Berücksichtigung der Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB die Interessen des Bauherrn tendenziell ein geringeres Gewicht haben als bei der Beurteilung einer plankonformen Bebauung nach dem unmittelbaren Maßstab des § 15 Abs. 1 BauNVO (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05

    Baugrenze, Baulinie, Rücksichtsnahmegebot, Abstandsflächen, Grenzbebauung,

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
    Anderes könnte in Fällen gelten, in denen - wie hier - die Tiefe der Abstandsfläche nach altem Recht 1 H betragen hätte und damit die Absenkung auf 0, 4 H auch in tatsächlicher Hinsicht wesentlich deutlichere Veränderungen mit sich bringen dürfte (vgl. auch OVG Bautzen, Beschl. v. 20.10.2005, BauR 2006, 1104).

    Ein unmittelbar durch eine faktische Baugrenze vermittelter Nachbarschutz kommt nicht in Betracht (vgl. auch OVG Bautzen, Beschl. v. 20.10.2005, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 27.10.2005 - 2 Bf 320/03
    Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
    Abwehransprüche sind insoweit nur dann gegeben, wenn die Wertminderung die Folge einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots ist, d.h. die Folge der dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstücks, oder der Verletzung einer anderen nachbarschützenden Norm (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997, NVwZ-RR 1998, 540; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.10.2005, 2 Bf 320/03 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
    aa) Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtsmöglichkeiten scheidet in der Regel aus, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen eingehalten werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999, NVwZ 1999, 879; OVG Hamburg, Beschl. v. 6.6.2007, 2 Bs 97/07 sowie st. Rspr.).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
    Der Anspruch auf Wahrung des Gebietscharakters, welchen die Antragstellerin vor Augen haben mag und dessen erfolgreiche Geltendmachung eine tatsächliche Beeinträchtigung nicht voraussetzt, bezieht sich lediglich auf die Art der baulichen Nutzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstückes bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334; OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, a.a.O., S. 457).
  • OVG Hamburg, 16.08.2021 - 2 Bs 182/21

    Wohnungsbauvorhaben in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt;

    Zwar genoss das Grundstück des Antragstellers zu 1., solange das unmittelbar südlich gelegene Vorhabengrundstück unbebaut war, eine besonders vorteilhafte, weil nahezu gänzlich uneingeschränkte Belichtungssituation.Allerdings gilt grundsätzlich, dass das Rücksichtnahmegebot keine bestimmte Dauer oder "Qualität" der natürlichen Belichtung oder die unveränderte Beibehaltung einer insoweit zuvor gegebenen Situation gewährleistet (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, NordÖR 2008, 73, juris Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 28.07.2009 - 2 Bs 67/09

    Hofgemeinschaft; Bebauung des Nachbargrundstücks, Rücksichtnahmegebot

    Denn sie rügt mit Recht, das Verwaltungsgericht sei im Rahmen seiner Erwägungen zur Verletzung subjektiver Rechte der Antragstellerin unzutreffend von der Annahme ausgegangen, die der Beigeladenen für ihr Bauvorhaben erteilten Befreiungen seien mit den Grundzügen der Planung des Bebauungsplans Hamburg-Altstadt 7 (Gesetz vom 18. Juni 1963, HmbGVBl. S. 85) vereinbar, und das Gericht habe nicht berücksichtigt, dass bei einer objektiv rechtswidrig erteilten Befreiung im Rahmen des Rücksichtnahmegebots den Interessen des durch die Neubebauung beeinträchtigten Grundstücksnachbarn ein größeres Gewicht als bei einer den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechenden Bebauung zukomme (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, BVerwGE 82, 343 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, 74).

    b) Die Festsetzungen und Vorschriften über das Maß der zulässigen Bebauung gemäß §§ 17 bis 20 BauNVO 1962, hinsichtlich derer die Antragsgegnerin Befreiungen erheblichen Umfangs erteilt hat, vermitteln Nachbarn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 23.6.1995, BRS 57 Nr. 209; Beschl. v. 19.10.1995, BRS 57 Nr. 219), der das Beschwerdegericht folgt (zuletzt Urt. v. 14.7.2008, 2 Bf 277/03, in juris; Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73), selbst keine subjektiven Rechte.

    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, billigerweise unzumutbar erscheint (vgl. BVerwG , Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73 f. m.w.N.).

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Interessen des Bauherrn im Rahmen der Abwägung unter Berücksichtigung der Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB tendenziell ein geringeres Gewicht haben als bei der Beurteilung einer plankonformen Bebauung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, 74).

    Die Verschattung der grenzständigen Fassade des Gebäudes der Antragstellerin durch den straßenparallelen Teil des Neubaus überschreitet nicht das in einem dicht bebauten Innenstadtbereich hinzunehmende Maß (vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, 74).

    Auf darauf beruhende Nachteile einer Neubebauung des Nachbargrundstücks kann sie sich deshalb nunmehr nicht berufen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, 75).

  • VG Hamburg, 06.01.2014 - 9 E 2814/13

    Zur baurechtlichen Zulässigkeit eines Ikea-Einrichtungshauses im

    Ob darüber hinaus einer Festsetzung nachbarschützender Charakter zukommt, muss im Einzelfall für die jeweilige Ausweisung durch Auslegung ermittelt werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 6 f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts eröffnen Ausweisungen über das Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich keine nachbarlichen Abwehrrechte (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, a.a.O., Rn. 7, m.w.N.).

    Dies gilt jedenfalls wegen einer möglichen Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtsmöglichkeiten (OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 8).

    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat offengelassen, ob für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer erdrückenden Wirkung in der Regel kein Raum ist, wenn die notwendige Abstandsfläche eingehalten wird (OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 11).

    Dabei erzeugt selbst das Nebeneinander einer dreigeschossigen und einer eingeschossigen Bebauung als solches noch keine erdrückende Wirkung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 12).

    Soweit eine beengende Wirkung darauf zurückzuführen ist, dass das Gebäude der Antragstellerin selbst nur einen geringen Abstand zur Grundstücksgrenze auf ihrem Grundstück einhält, hat sie keinen Anspruch darauf, dass die Beigeladene bei der Gestaltung der Bebauung ihres Grundstücks die Nachteile ausgleicht, die dem Grundstück der Antragstellerin aufgrund der grenznahen Bebauung anhaften (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 24.06.2014 - 9 K 1839/11

    Geltungsdauer eines Bauvorbescheids bei Einlegung eines Nachbarrechtsbehelfs

    Dies gilt selbst für den Fall, dass eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich gewesen wäre, aber nicht erteilt wurde (OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 5).

    Denn Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung prägen das nachbarliche Austauschverhältnis nicht in gleicher Weise wie Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung (BVerwG, Urt. v. 23.6.1995, 4 B 52.95, juris, Rn. 3 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 6).

    Nachbarschützende Wirkung kommt solchen Festsetzungen nur zu, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen dahingehenden Willen des Plangebers gibt (OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, a.a.O.).

    Ein Nachbar kann lediglich solche Nutzungsstörungen abwehren, die ihm gegenüber billigerweise unzumutbar und damit als rücksichtslos zu werten sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris Rn. 7).

    Dies gilt jedenfalls wegen einer möglichen Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtsmöglichkeiten (OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 8).

    (2) Dass das Bauvorhaben auf die Grundstücke der Kläger in rücksichtsloser Weise erdrückend gewirkt hätte, ist bereits aufgrund der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen zweifelhaft (vgl. offenlassend: OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 11).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11

    Baunachbarstreit - Abstandfläche bei Abgrabung der Geländeoberfläche

    In bebauten innerörtlichen Bereichen - wie hier - gehört es zur Normalität, dass von benachbarten Grundstücken bzw. Gebäuden aus Einsicht in das eigene Grundstück und in Gebäude genommen werden kann (vgl. SächsOVG, Urt. v. 31.05.2011 - 1 A 296/06 -, Juris; HambOVG, Beschl. v. 26.09.2007 - 2 Bs 188/07 -, ZfBR 2008, 73).
  • VG Hamburg, 18.12.2015 - 9 E 5465/15

    Baugenehmigung ohne Bauantrag: Keine nachbarschützende Wirkung!

    Dabei muss im Einzelfall für die jeweilige Ausweisung durch Auslegung ermittelt werden, ob dieser eine nachbarschützende Wirkung zukommt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 26.09.2007 - 2 BS 188/07, Rz. 7; Beschluss v. 22.05.2007 - 2 Bs 101/07, n.v.).

    Ein Wille des Plangebers, vom Grundsatz, dass Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung keine nachbarschützende Wirkung haben (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 26.09.2007, a.a.O., Rz. 7) abzuweichen, lässt sich in Bezug auf die Festsetzung zur Anzahl der Vollgeschosse nicht feststellen.

    Ob überhaupt eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer erdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens bei der - wie vorliegend gegebenen - Einhaltung der bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsfläche in Betracht kommt, hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bislang offengelassen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 26.09.2007 - 2 Bs 188/07, Rz. 11).

    Dabei erzeugt etwa das Nebeneinander einer dreigeschossigen und einer eingeschossigen Bebauung als solches noch keine erdrückende Wirkung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 26.09.2007 - 2 Bs 188/07, Rz. 12).

    Dies gilt insbesondere, weil das Vorhaben nicht nur - wie zuvor dargelegt - die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen auf eigenem Grund gegenüber dem Grundstück der Antragsteller einhält (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 26.09.2007 - 2 Bs 188/07, Rz. 8), sondern auch, weil zwischen den Gebäuden Abstände zwischen etwa 16 m und 26 m bestehen und die Gebäude versetzt zueinander in der jeweiligen Tiefe des Grundstücks liegen.

  • OVG Hamburg, 09.05.2016 - 2 Bs 38/16

    Errichtung einer Einrichtung zur Folgeunterbringung von Flüchtlingen und

    Ob darüber hinaus eine Festsetzung nachbarschützenden Charakter hat, muss im Einzelfall für die jeweilige Ausweisung durch Auslegung ermittelt werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73; Urt. v. 17.1.2002, NordÖR 2002, 454, 455).

    Von der Rücksichtslosigkeit eines Vorhabens kann nur dann die Rede sein, wenn die mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bzw. Sondereigentums bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigungen und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334, 339 und Beschl. v. 10.1.2013, BauR 2013, 934, 935; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73 f. und v. 4.2.2009, 2 Bs 242/08, juris, Rn. 10).

  • VG Hamburg, 29.09.2021 - 7 K 680/18

    Teilweise erfolgreiche Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen

    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, 4 C 96/79, juris Rn. 26; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.2.2009, 2 Bs 242/08, juris Rn. 10; Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 30.07.2015 - 2 Bs 141/15

    Zum Begriff des Wohngebäudes iSd BauNVO

    Von rücksichtslosen Störungen kann erst dann die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstückes bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334; OVG Hamburg, Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12, juris, Rn. 33; Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73 f., m.w.N.).

    Dies ist grundsätzlich dann nicht der Fall, wenn das Bauvorhaben die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften des § 6 Abs. 5 HBauO einhält (OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, a.a.O.), wie dies nach den genehmigten Bauvorlagen der Fall ist.

    Einsichtsmöglichkeiten auf ein Nachbargrundstück sind bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen in der Regel zumutbar und begründen keinen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot (st.Rspr., OVG Hamburg, Beschl. v. 20.11.2014, 2 Bs 209/14; Beschl. v. 26.9.2007, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 11.08.2016 - 9 E 2713/16

    Gebietserhaltungsanspruch - Grundsatz von Treu und Glauben

    Ob darüber hinaus einer Festsetzung nachbarschützender Charakter zukommt, muss im Einzelfall für die jeweilige Ausweisung durch Auslegung ermittelt werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 6 f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts eröffnen Ausweisungen über das Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich keine nachbarlichen Abwehrrechte (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, a.a.O., Rn. 7, m.w.N.).

    Dies gilt jedenfalls wegen einer möglichen Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtsmöglichkeiten (OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 8).

    Zwar hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht offengelassen, ob für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer erdrückenden Wirkung in der Regel kein Raum ist, wenn die notwendige Abstandsfläche eingehalten wird (OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 11).

  • VG Hamburg, 22.05.2012 - 11 K 3222/10

    Aufhebung einer Baugenehmigung auf den Widerspruch eines Nachbarn

  • OVG Hamburg, 06.05.2015 - 2 Bf 2/12

    Nachbarklage gegen die Nutzung des Obergeschosses eines Bürogebäudes als Bordell

  • VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14

    Abstandsflächen; grenzständige Bebauung; notwendige Fenster; Rücksichtnahmegebot

  • VG Hamburg, 12.12.2013 - 9 K 2327/13

    Zur Zulässigkeit einer Einrichtung der Sterbebegleitung (Hospiz) in einem

  • VG Hamburg, 24.09.2018 - 6 K 4519/13

    Ermittlung eines seitlichen Grenzabstands

  • VG Schleswig, 08.05.2014 - 8 A 197/12

    Nachbarklage gegen Anlagen auf Grundstücksgrenze

  • OVG Hamburg, 27.03.2017 - 2 Bs 51/17

    Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Bebauung der nicht überbaubaren

  • OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03

    Zustimmung des Nachbarn bei einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • VG Hamburg, 12.11.2015 - 7 K 2387/12

    Schutz gegen Überbauten des Nachbarn: Zivilrechtliche Sonderregelung!

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2007 - 1 LB 5/07

    Wirksamkeit eines Verweises auf den Zivilrechtsweg im Rahmen eines

  • OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20

    Materielle Planreife; Kerngebiet; zulässige Wohnnutzung;

  • VG Hamburg, 30.01.2012 - 7 K 2259/10

    Nachbarliche Belange; materielle Präklusion; Anforderungen an das eine Präklusion

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08

    Annahme der "erdrückenden Wirkung" eines Nachbargebäudes bei gleicher oder nicht

  • OVG Hamburg, 19.05.2015 - 2 Bs 255/14

    Vorläufiger Rechtsschutz - zur Frage der Einhaltung eines Grenzabstandes zum

  • OVG Hamburg, 13.08.2009 - 2 Bs 102/09

    Bordell in der Angerburger Straße (Hamburg-Wandsbek) darf vorläufig nicht gebaut

  • OVG Hamburg, 15.04.2009 - 2 Bs 40/09

    Keine nachbarschützende Wirkung einer Verordnung zur Erhaltung baulicher Anlagen

  • VG Hamburg, 08.06.2018 - 7 E 2558/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung

  • OVG Hamburg, 02.02.2011 - 2 Bf 90/07

    Nachbarstreit um eine Baugenehmigung für den Neubau eines Schnellrestaurants mit

  • OVG Niedersachsen, 26.07.2017 - 1 KN 171/16

    Ausgleichsmaßnahme; Flüchtling; Milieuschutz; Normenkontrolle; Antragsbefugnis;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2011 - 2 M 162/11

    Anfechtung einer Baugenehmigung; Nachbarschutz

  • VG Hamburg, 13.11.2015 - 9 E 2858/15

    Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen durch Großgarage eines Krankenhauses

  • OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch die von einer Wärmepumpe

  • OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12

    Nachbarklage gegen baurechtlichen Vorbescheid; Festsetzung geschlossener Bauweise

  • OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15

    Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines

  • OVG Hamburg, 16.08.2011 - 2 Bs 132/11

    Pflicht zur Einhaltung einer im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze; bei

  • OVG Hamburg, 27.07.2015 - 2 Bs 127/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für den

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.2010 - 1 MB 16/10

    Rücksichtnahmegebot bei Anbau

  • OVG Hamburg, 17.09.2012 - 2 Bs 169/12

    Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen für Generalkonsulat

  • OVG Hamburg, 07.09.2012 - 2 Bs 165/12

    Festsetzung der geschlossenen Bauweise in einem hamburgischen Baustufenplan

  • OVG Hamburg, 05.09.2008 - 2 Bs 65/08

    Zustimmung des Nachbarn bei baulicher Änderung

  • VG München, 17.05.2021 - M 8 K 19.6030

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Wohn- und Geschäftshaus im innerstädtischen

  • VG Regensburg, 24.11.2016 - RO 2 K 14.832

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen und

  • VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 9 K 21.01966

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung und fehlender Drittschutz gegen Maß der

  • OVG Hamburg, 11.07.2017 - 2 Bs 114/17

    Kostenerstattung für den Beigeladenen

  • VG Hamburg, 30.06.2010 - 11 E 1339/10

    Drittschutz; Rücksichtnahmegebot; Prüfungsumfang vereinfachtes

  • VG Hamburg, 17.04.2008 - 6 K 4218/06

    Klage gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer mongolischen Jurte im

  • VG Aachen, 07.11.2018 - 3 L 957/18

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Gesamtschule in Würselen wieder

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2011 - 1 ME 57/11

    Nachbarschutz im Falle eines Dachausbaus zu einer weiteren Wohneinheit mit

  • VG Hamburg, 16.04.2013 - 11 K 168/11

    Nachbarklage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung unter teilweiser Befreiung;

  • VG München, 28.03.2022 - M 8 K 20.3855

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung: Rücksichtnahmegebot in

  • VG Schleswig, 16.06.2014 - 8 A 39/13

    Abstandsflächenrechtliche Privilegierung einer Außentreppe - Anforderungen an

  • VG Hamburg, 16.11.2010 - 11 K 3202/09

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Gemeindehaus und Betreutes Wohnen

  • VG München, 27.03.2023 - M 8 SN 23.1010

    Nachbareilantrag, Abstandsflächen, Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme

  • OVG Hamburg, 07.06.2021 - 2 Bs 84/21

    Anforderungen an die Darlegung eines erstinstanzlichen Verfahrensmangels;

  • VG Hamburg, 22.08.2018 - 7 K 342/18

    Abstandsflächen; Lüftungsbauwerke für Tiefgaragen; Teilbarkeit der Baugenehmigung

  • VG Hamburg, 06.11.2015 - 7 E 5650/15

    Ablehnung eines Eilantrags von Anwohnern gegen eine sog. Folgeeinrichtung für

  • VG München, 12.07.2010 - M 8 SN 10.2346

    Nachbarklage eines Sondereigentümers; Grenzanbau; Rücksichtnahmegebot;

  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Baugenehmigung einer Kindertagesstätte - soweit

  • OVG Hamburg, 26.04.2013 - 5 E 9/11

    Errichtung einer Fußgängerbrücke über eine Autobahn

  • VG Hamburg, 08.03.2021 - 9 E 4562/20

    Baugenehmigung: Nachtragsgenehmigung bei einer bereits angeordneten

  • VG München, 14.11.2022 - M 8 K 21.2246

    Vorbescheid für Neubau eines Mehrfamilienhauses

  • VG München, 14.06.2021 - M 8 K 19.2266

    Klage auf Erteilung eines Vorbescheides für Aufstockung eines Gebäudes

  • VG Hamburg, 15.07.2020 - 7 K 1856/18

    Erfolglose Klage gegen eine Baugenehmigung zur Aufstockung eines Hochbunkers

  • VG Halle, 25.02.2019 - 2 A 766/16
  • VG Mainz, 11.06.2010 - 3 L 547/10

    Baunachbarrecht; Frage der drittschützenden Wirkung von Festsetzungen im

  • VG Hannover, 23.07.2021 - 12 B 3844/21

    Einsichtsmöglichkeiten; Erdrückende Wirkung; Rücksichtnahmegebot; Verschattung

  • VG Regensburg, 24.11.2020 - RN 6 K 20.92

    Erfolglose Klage gegen Nachbarn erteilte Baugenehmigung

  • VG Hamburg, 12.07.2019 - 9 E 1603/19

    Kein Nachbarschutz Dritter durch Baugrenzen oder private Grünflächen

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2010 - 1 MB 11/10

    Funktion von Baugrenzen und Baulinien in beplanten und unbeplanten Gebieten;

  • VG Regensburg, 17.01.2023 - RN 6 K 22.749

    Bebauungsplan, Vorbescheid, Festsetzungen, Bescheid, Nachbarschutz, Gemeinde,

  • VG Regensburg, 17.01.2023 - RN 6 K 21.1497

    Nachbarklage gegen Errichtung eines Familienhauses

  • VG Würzburg, 07.12.2021 - W 4 S 21.1250

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Teilaufstockung eines Wohnhauses

  • VG Regensburg, 19.05.2020 - RN 6 K 19.1137

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus

  • OVG Hamburg, 23.02.2016 - 2 Bs 6/16
  • VG München, 10.07.2023 - M 8 K 22.5170

    Nachbarklage, Gebot der Rücksichtnahme (Verletzung verneint)

  • VG Hamburg, 09.07.2020 - 9 E 1353/20

    Unzulässige Rechtsausübung einer Drittanfechtung bei unzulässiger Gebietsnutzung

  • VG Hamburg, 07.01.2010 - 11 E 3588/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Orangerie

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht