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   OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 19/08   

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https://dejure.org/2008,6551
OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 19/08 (https://dejure.org/2008,6551)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2008 - 1 Bf 19/08 (https://dejure.org/2008,6551)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2008 - 1 Bf 19/08 (https://dejure.org/2008,6551)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einstellung schwerbehinderter Beamter

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Aufnahme einer Schwerbehinderten in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die körperliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis bei schwerbehinderten Bewerbern; Verkürzung des Prognosezeitraums auf 10 Jahre i.R.d. Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für Schwerbehinderte

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 3 S. 2; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; HmbBG § 6; ; HmbLVO § 13; ; SGB IX § 128

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1592 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 19/08
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in seiner Vorabentscheidung vom 11. Juli 2006 (C-13/05, Sammlung der Rechtsprechung 2000, S. 1 - 06467) den Begriff der Behinderung so verstanden, dass er eine Einschränkung erfasst, die insbesondere auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurück zu führen ist und die ein Hindernis für die Teilhabe des Betreffenden am Berufsleben bildet.
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 19/08
    Danach ist der Beklagten hinsichtlich der Frage der gesundheitlichen Eignung des zukünftigen Beamten eine Beurteilungsermächtigung eingeräumt, sodass die Prognose wie andere Akte wertender Erkenntnis verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbar ist (BVerwG, Urt. v. 25.2.1993, BVerwGE 92, 147, 149).
  • BSG, 06.08.2014 - B 11 AL 5/14 R

    Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen auch für beruflichen Aufstieg

    Die Wahrscheinlichkeit einer einmaligen, längeren Ausfallzeit steht einer positiven Prognose nicht entgegen (vgl auch Hamburgisches OVG Urteil vom 26.9.2008 - 1 Bf 19/08, bestätigt durch BVerwG Beschluss vom 23.4.2009 - 2 B 79/08 - veröffentlicht bei Juris).
  • LSG Hamburg, 30.10.2013 - L 2 AL 66/12

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung - Erlangung eines geeigneten

    So sei bei ihnen ausreichend, dass für die Dauer eines Prognosezeitraums von etwa zehn Jahren eine höhere Wahrscheinlichkeit als 50 % dafür spreche, dass der Beamte dienstfähig bleibe und in diesem Zeitraum krankheitsbedingte Fehlzeiten von nicht mehr als zwei Monaten pro Jahr aufträten (Hinweis auf Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (OVG), Urteil vom 26. September 2008 - 1 Bf 19/08, Behindertenrecht 2010, 23).

    Dieser Wettbewerbsnachteil könnte jedoch durch die Gleichstellung in dem Sinne jedenfalls zum Teil ausgeglichen werden, dass die Einstellungschancen der Klägerin stiegen, weil von schwerbehinderten Menschen oder ihnen gleichgestellten nach § 9 Abs. 5 Satz 3 der Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten (HmbLVO) vom 22. Dezember 2009 (HmbGVBl. 2009, 511) (entspricht § 13 Abs. 1 Satz 1 HmbLVO vorheriger Fassung) bei der Einstellung nur das Mindestmaß körperlicher Eignung für die Wahrnehmung der Laufbahnaufgaben verlangt werden darf, was vom Hamburgischen OVG mit dem Urteil vom 26. September 2008 (1 Bf 19/08, aaO) dahingehend konkretisiert wurde, dass die körperliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis bei schwerbehinderten Bewerbern oder ihnen gleichgestellten Personen verlange, dass für etwa 10 Jahre eine höhere Wahrscheinlichkeit als 50 % dafür spreche, dass der Beamte dienstfähig bleibe und in diesem Zeitraum keine krankheitsbedingten Fehlzeiten von mehr als etwa zwei Monaten pro Jahr auftreten würden, wobei die Wahrscheinlichkeit einer einmaligen, etwas längeren Ausfallzeit einer positiven Prognose nicht entgegenstehe (bestätigt vom BVerwG, Beschluss vom 23. April 2009 2 B 79/08, aaO; einen abgemilderten Prognosemaßstab ebenfalls bejahend: VG Bayreuth, Urteil vom 29. Mai 2009 - B 5 K 08.173, juris).

  • VG Düsseldorf, 22.01.2013 - 2 K 2198/11

    Kein Anspruch auf Übernahme einer Lehrerin in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei

    vgl. etwa das dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 2009 vorgehende Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. September 2008 - 1 Bf 19/08 -, RiA 2009, 87.
  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 3956/11

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

    vgl. etwa das dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 2009 vorgehende Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. September 2008 - 1 Bf 19/08 -, RiA 2009, 87.
  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 8446/10

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

    vgl. etwa das dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 2009 vorgehende Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. September 2008 - 1 Bf 19/08 -, RiA 2009, 87.
  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 6976/11

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

    vgl. etwa das dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 2009 vorgehende Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. September 2008 - 1 Bf 19/08 -, RiA 2009, 87.
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