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   OVG Hamburg, 27.02.2006 - 2 Bs 280/05   

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https://dejure.org/2006,23404
OVG Hamburg, 27.02.2006 - 2 Bs 280/05 (https://dejure.org/2006,23404)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2006 - 2 Bs 280/05 (https://dejure.org/2006,23404)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2006 - 2 Bs 280/05 (https://dejure.org/2006,23404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • hamburg.de PDF

    Vorläufig keine Verlegung des Hakengrabens wegen der geplanten Umgehungsstraße Finkenwerder

  • Judicialis

    BauGB § 214 Abs. 3 Satz 2

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Vorläufig keine Verlegung des Hakengrabens wegen der geplanten Umgehungsstraße Finkenwerder

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98

    Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.02.2006 - 2 Bs 280/05
    Sollte demgegenüber die massive Bauweise einer Straßenbrücke über die Alte Süderelbe das entscheidende Argument für den Ausschluss der Bezirkstrasse gewesen sein, so betrifft auch dieser Fehler nicht die "innere Seite" des Abwägungsvorganges, sondern er ist seiner "äußeren Seite" zuzurechnen (BVerwG, Urteil vom 21.8.1981, BVerwGE 64, 33, 38 ff.; BVerwG, Beschluss vom 7.11.1997, NVwZ 1998 S. 956 ff. und BVerwG, Beschluss vom 26.8.1998, NVwZ 1999 S. 535 ff.).

    Der aufgezeigte offensichtliche Mangel ist auch in diesem Fall von Einfluss auf das Abwägungsergebnis im Sinne des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB gewesen, da auch dann nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (BVerwG, Urteil vom 21.8.1981, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 20.1.1992, NVwZ 1992 S. 663 f.; BVerwG, Beschluss vom 26.8.1998, NVwZ 1999 S. 535 ff.; BVerwG, Beschluss vom 9.10.2003, BauR 2004 S. 1130 f.).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.02.2006 - 2 Bs 280/05
    Sollte demgegenüber die massive Bauweise einer Straßenbrücke über die Alte Süderelbe das entscheidende Argument für den Ausschluss der Bezirkstrasse gewesen sein, so betrifft auch dieser Fehler nicht die "innere Seite" des Abwägungsvorganges, sondern er ist seiner "äußeren Seite" zuzurechnen (BVerwG, Urteil vom 21.8.1981, BVerwGE 64, 33, 38 ff.; BVerwG, Beschluss vom 7.11.1997, NVwZ 1998 S. 956 ff. und BVerwG, Beschluss vom 26.8.1998, NVwZ 1999 S. 535 ff.).

    Der aufgezeigte offensichtliche Mangel ist auch in diesem Fall von Einfluss auf das Abwägungsergebnis im Sinne des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB gewesen, da auch dann nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (BVerwG, Urteil vom 21.8.1981, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 20.1.1992, NVwZ 1992 S. 663 f.; BVerwG, Beschluss vom 26.8.1998, NVwZ 1999 S. 535 ff.; BVerwG, Beschluss vom 9.10.2003, BauR 2004 S. 1130 f.).

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.02.2006 - 2 Bs 280/05
    Der aufgezeigte offensichtliche Mangel ist auch in diesem Fall von Einfluss auf das Abwägungsergebnis im Sinne des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB gewesen, da auch dann nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (BVerwG, Urteil vom 21.8.1981, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 20.1.1992, NVwZ 1992 S. 663 f.; BVerwG, Beschluss vom 26.8.1998, NVwZ 1999 S. 535 ff.; BVerwG, Beschluss vom 9.10.2003, BauR 2004 S. 1130 f.).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.02.2006 - 2 Bs 280/05
    Der aufgezeigte offensichtliche Mangel ist auch in diesem Fall von Einfluss auf das Abwägungsergebnis im Sinne des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB gewesen, da auch dann nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (BVerwG, Urteil vom 21.8.1981, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 20.1.1992, NVwZ 1992 S. 663 f.; BVerwG, Beschluss vom 26.8.1998, NVwZ 1999 S. 535 ff.; BVerwG, Beschluss vom 9.10.2003, BauR 2004 S. 1130 f.).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.02.2006 - 2 Bs 280/05
    Nach einer ersten Bewertung können Varianten aus der weiteren Betrachtung ausgeschieden werden, die sich als wenig realistisch erweisen (BVerwG, Beschluss vom 26.6.1992, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 91 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 331, 345 sowie BVerwG, Urteil vom 9.6.2004, NVwZ 2004 S. 1486, 1491 f.).
  • VG Hamburg, 15.11.2012 - 15 K 3417/09

    Planfeststellungsbeschluss: Verstetigung des Wasserstands in der Alten Süderelbe

    Die Beschwerde der Beklagten hiergegen wurde vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht durch Beschluss vom 27. Februar 2006 (2 Bs 280/05) mit der Begründung zurückgewiesen, die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegende Trassenentscheidung zur Umgehungsstraße sei nach dem derzeitigen Sachstand rechtlich fehlerhaft.

    Die Eilentscheidungen des VG Hamburg (Beschluss vom 29.8.2005, 3 E 1828/05) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 27.2.2006, 2 Bs 280/05) in diesem Zusammenhang betrafen zum einen ohnehin nur die sofortige Vollziehbarkeit der Teile des Beschlusses, die für den Bau der Umgehungsstraße Finkenwerder erforderlich waren, insbesondere die Verlegung des Hakengrabens.

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