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   OVG Hamburg, 27.04.2015 - 3 AS 14/15   

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https://dejure.org/2015,10594
OVG Hamburg, 27.04.2015 - 3 AS 14/15 (https://dejure.org/2015,10594)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.2015 - 3 AS 14/15 (https://dejure.org/2015,10594)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 2015 - 3 AS 14/15 (https://dejure.org/2015,10594)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 24 Abs 1 Nr 2 VwGO, § 33 Abs 1 VwGO
    Entpflichtung eines ehrenamtlichen Richters wegen gröblicher Verletzung seiner Amtspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entpflichtung eines ehrenamtlichen Richters von seinem Amt wegen gröblicher Verletzung seiner Amtspflicht; Fernbleiben von mündlichen Verhandlungen ohne ausreichende Entschuldigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entpflichtung eines ehrenamtlichen Richters von seinem Amt wegen gröblicher Verletzung seiner Amtspflicht; Fernbleiben von mündlichen Verhandlungen ohne ausreichende Entschuldigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der terminsäumige ehrenamtliche Richter

Verfahrensgang

  • VG Hamburg - 1220/3.6
  • OVG Hamburg, 27.04.2015 - 3 AS 14/15

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 639
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1986 - 16 E 14/86
    Auszug aus OVG Hamburg, 27.04.2015 - 3 AS 14/15
    Erst wenn ihm auf diese Weise einmal vergeblich die Bedeutung seiner Amtspflichten, insbesondere die Pflicht zur Teilnahme an einer Sitzung, um den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zu wahren, vor Augen geführt worden ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v.11.6.1986, NVwZ 1987, 233), ist auch die subjektive Komponente des Begriffes "gröblich verletzt" erfüllt.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2023 - 1 S 886/23

    Entbindung eines ehrenamtlichen Richters

    Liegt eine gröbliche Amtspflichtverletzung vor, bedarf es vor einer Entbindung keiner Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 33 Abs. 1 Satz 1 VwGO, wenn ernstlich nicht zu erwarten ist, dass dies den ehrenamtlichen Richter zu einem amtspflichtgemäßen Verhalten anhalten würde (OVG LSA, Beschl. v. 10.10.2011, a.a.O. Rn. 8 m.w.N.; OVG Bln., Beschl. v. 31.08.1978 - II L 13/78 - NJW 1979, 1175; a.A. HambOVG, Beschl. v. 27.04.2015 - 3 AS 14/15 - juris Rn. 3; OVG Bln., Beschl. v. 14.11.1978 - IV E 11.78 - juris Rn. 5).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2023 - L 5 SF 164/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 20. März 2020 zu ändern und seine Vergütung für das Berufungsverfahren zum Az. L 3 AS 14/15 auf 1.547,00 EUR festzusetzen.
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