Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 27.06.2013 - 1 Bf 108/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20775
OVG Hamburg, 27.06.2013 - 1 Bf 108/12 (https://dejure.org/2013,20775)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.06.2013 - 1 Bf 108/12 (https://dejure.org/2013,20775)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 1 Bf 108/12 (https://dejure.org/2013,20775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,20775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 15 AGG, § 82 SGB 9
    Entschädigungshöhe bei Diskriminierung eines schwerbehinderten Beförderungsbewerbers

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigungshöhe bei Diskriminierung eines schwerbehinderten Beförderungsbewerbers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessen der Entschädigung für den immateriellen Schaden eines entgegen § 82 SGB IX nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladenen schwerbehinderten Beförderungsbewerbers an der Orientierungsgröße einer Monatsbesoldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessen der Entschädigung für den immateriellen Schaden eines entgegen § 82 SGB IX nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladenen schwerbehinderten Beförderungsbewerbers an der Orientierungsgröße einer Monatsbesoldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 911
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2013 - 1 Bf 108/12
    Die Beklagte hat objektiv gegen das Benachteiligungsverbot aus § 7 Abs. 1 AGG verstoßen, indem sie den schwerbehinderten Kläger im Bewerbungsverfahren mit der Stellennummer 25856 entgegen der Verpflichtung aus § 82 Satz 2 und 3 SGB IX nicht zu einem Vorstellungsgespräch geladen hat, obwohl er die nach dem Anforderungsprofil geforderten fachlichen Qualifikationen erfüllte; der schwerbehinderte Kläger ist damit wegen seiner Behinderung im Bewerbungsverfahren im Sinne von §§ 1, 7 AGG benachteiligt worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.3.2011, BVerwGE 139, 135, juris Rn. 15):.

    Andernfalls würde der durch besondere verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu gewährende Schutz vor einer Benachteiligung weitgehend leerlaufen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.3.2011, a.a.O., juris Rn. 26 f.).

    Mit Rücksicht auf die Gewährleistung eines tatsächlichen und wirksamen Rechtsschutzes vor Benachteiligungen in Beschäftigung und Beruf ist an einen derartigen Anspruchsausschluss ein strenger Maßstab anzulegen (BVerwG, Urt. v. 3.3.2011, a.a.O., juris Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10

    Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in einem

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2013 - 1 Bf 108/12
    Die Vorschrift gilt nicht nur bei Einstellungen, sondern auch bei Beförderungen (BAG, Urt. v. 17.8.2010, NJW 2011, 550, juris Rn. 61; OVG Lüneburg, Urt. v. 10.1.2012, DÖD 2012, 88; Adomeit/Mohr, AGG, 2. Aufl. 2011, § 15 Rn. 57; Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, AGG 15 Rn. 7).

    In "Regelfällen" einer Benachteiligung kann als Orientierungsgröße ein Monatsverdienst als "Regelentschädigung" herangezogen werden (vgl. Adomeit/Mohr, a.a.O., § 15 Rn. 67, 71 m. w. N.; LAG Hessen, Urt. v. 28.8.2009, 19/3 Sa 1636/08, juris; vgl. insgesamt: OVG Lüneburg, Urt. v. 10.1.2012, DÖD 2012, 88, juris Rn. 63).

    Der anzusetzende monatliche Bruttoarbeitsverdienst bemisst sich nach dem Einkommen, das dem Kläger zugestanden hätte, wenn die Beförderung eingetreten wäre (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 10.1.2012, DÖD 2012, 88, juris Rn. 68; Palandt, a.a.O., AGG § 15 Rn. 7).

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2013 - 1 Bf 108/12
    Die Vorschrift gilt nicht nur bei Einstellungen, sondern auch bei Beförderungen (BAG, Urt. v. 17.8.2010, NJW 2011, 550, juris Rn. 61; OVG Lüneburg, Urt. v. 10.1.2012, DÖD 2012, 88; Adomeit/Mohr, AGG, 2. Aufl. 2011, § 15 Rn. 57; Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, AGG 15 Rn. 7).

    Der gesetzliche Rahmen von bis zu drei Monatsgehältern gilt auch bei Beförderungsentscheidungen; insbesondere lässt sich die Entschädigungssumme im Fall einer Beförderungsentscheidung nicht von vorneherein auf die dreifache Vergütungsdifferenz beschränken, wenn der Beschäftigte die Stelle auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht erhalten hätte (BAG, Urt. v. 17.8.2010, a.a.O., juris Rn. 61; Belling in: Ermann, BGB, 13. Auflage 2011, § 15 AGG Rn. 9; Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, AGG 15 Rn. 7).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2013 - 1 Bf 108/12
    Die Bemessung des Entschädigungsanspruchs ist Aufgabe des Gerichts (vgl. Adomeit/Mohr, a.a.O., § 15 Rn. 77; Bauer/Göpfert/Krieger, AGG, 3. Aufl. 2011, § 15 Rn. 35; BAG, Urt. v. 16.2.2012, NZA 2012, 667, juris Rn. 68 f.): Im Vordergrund steht der Ersatz des immateriellen Schadens, daneben sind bei der Bemessung der Entschädigungshöhe aber auch Aspekte der Verhaltenslenkung zu berücksichtigen.

    Die Höhe ist auch danach zu bemessen, was zur Erzielung einer abschreckenden Wirkung erforderlich ist (BAG Urt. v. 16.2.2012, a.a.O., juris Rn. 68 ff.).

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2013 - 1 Bf 108/12
    Soweit die Beklagte geltend macht, sie habe sich über die Bedeutung des Anforderungsprofils geirrt und angenommen, dass darin eine Vorerfahrung im Personalbereich bzw. Personalwesen festgelegt sei, widerlegt dies nach den oben ausgeführten Maßstäben nicht die Vermutung der Kausalität, da dieser Einwand die fachliche Eignung des Klägers berührt (vgl. auch: BAG, Urt. v. 16.9.2008, BAGE 127, 367, juris Rn. 39; EuGH, Urt. v. 17.7.2008, C-303/06, Coleman, Slg. 2008 I-05603, Rn. 52 ff., 55, 61 f.).
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08

    Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2013 - 1 Bf 108/12
    Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe sieht das Gericht als Entschädigung ein Bruttomonatsgehalt der zu besetzenden Stelle als angemessen an; von der "Regelentschädigung" ist nicht abzuweichen: Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass die aus der unterbliebenen Einladung zum Auswahlgespräch folgende Diskriminierung eine unmittelbare Benachteiligung des Klägers darstellt, welche regelmäßig schwerwiegender als eine mittelbare Diskriminierung zu werten ist (BAG, Urt. v. 18.3.2010, NJW 2010, 2970, juris Rn. 43; Bauer/Göpfert/Krieger, AGG, a.a.O., § 15 Rn. 36).
  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 62.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Untergang

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2013 - 1 Bf 108/12
    Das Rechtsmittelgericht ist dabei zu einer Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung von Amts wegen in vollem Umfang befugt (BVerwGE, Urt. v. 23.5.1962, BVerwGE 14, 171; OVG Berlin, Beschl. v. 27.6.1989, NVwZ 1990, 681).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-303/06

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT SCHÜTZT EINEN ARBEITNEHMER, DER WEGEN EINER BEHINDERUNG

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2013 - 1 Bf 108/12
    Soweit die Beklagte geltend macht, sie habe sich über die Bedeutung des Anforderungsprofils geirrt und angenommen, dass darin eine Vorerfahrung im Personalbereich bzw. Personalwesen festgelegt sei, widerlegt dies nach den oben ausgeführten Maßstäben nicht die Vermutung der Kausalität, da dieser Einwand die fachliche Eignung des Klägers berührt (vgl. auch: BAG, Urt. v. 16.9.2008, BAGE 127, 367, juris Rn. 39; EuGH, Urt. v. 17.7.2008, C-303/06, Coleman, Slg. 2008 I-05603, Rn. 52 ff., 55, 61 f.).
  • LAG Hessen, 28.08.2009 - 3 Sa 1636/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund Behinderung - keine Einladung zum

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2013 - 1 Bf 108/12
    In "Regelfällen" einer Benachteiligung kann als Orientierungsgröße ein Monatsverdienst als "Regelentschädigung" herangezogen werden (vgl. Adomeit/Mohr, a.a.O., § 15 Rn. 67, 71 m. w. N.; LAG Hessen, Urt. v. 28.8.2009, 19/3 Sa 1636/08, juris; vgl. insgesamt: OVG Lüneburg, Urt. v. 10.1.2012, DÖD 2012, 88, juris Rn. 63).
  • OVG Berlin, 27.06.1989 - 5 S 23.89
    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2013 - 1 Bf 108/12
    Das Rechtsmittelgericht ist dabei zu einer Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung von Amts wegen in vollem Umfang befugt (BVerwGE, Urt. v. 23.5.1962, BVerwGE 14, 171; OVG Berlin, Beschl. v. 27.6.1989, NVwZ 1990, 681).
  • VG Mainz, 28.01.2022 - 4 K 1036/20

    Schwerbehinderte Bewerber dürfen bei Stellenvergabe nicht benachteiligt werden

    In "Regelfällen" einer Benachteiligung kann als Orientierungsgröße ein Monatsverdienst als "Regelentschädigung" herangezogen werden ( vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 27. Juni 2013 - 1 Bf 108/12 -, juris Rn. 54, m.w.N. ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht