Rechtsprechung
OVG Hamburg, 27.10.1999 - 3 Bs 324/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AuslG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
D (A), Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Eigenständiges Aufenthaltsrecht, außergewöhnliche Härte, Misshandlungen, Häusliche Gewalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung eines Aufenthaltsrechts; Voraussetzungen eines eigenständigen Aufenthaltsrechtes nach Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft; Kriterien für die Annahme einer außergewöhnlichen Härte; Anforderungen an ein beachtliches ...
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- OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 11 B 10100/99
Ehegatten; Mißhandlung; Eheliche Lebensgemeinschaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97
Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Vermeidung einer …
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- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1998 - 10 B 12554/98
Ehegatte; Eheliche Lebensgemeinschaft; Mißhandlung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 10.07.1997 - 2 BvR 1291/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an di Gewährung rechtlichen Gehörs im Rahmen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Hamburg, 16.04.1999 - 3 Bs 84/99 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Hamburg, 13.02.1998 - 5 Bs 8/98 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2002 - 10 S 2485/01
Streit um Umgangsrecht vom Ausland aus; besondere Härte i.S.d. AuslG 1990 § 19 …
Eine solche außergewöhnliche Härte wäre nur dann anzunehmen gewesen, wenn im konkreten Fall besondere Umstände vorgelegen hätten, aus denen sich ergab, dass die Beendigung des Aufenthalts des Klägers im Bundesgebiet schlechthin unvertretbar gewesen wäre (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG a.F. sowie BVerwG, Beschl. v. 30. September 1998, InfAuslR 1999, 72 = Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 5; OVG Hamburg, Beschl. v. 27. Oktober 1999, InfAuslR 2000, 184 = AuAS 2000, 51; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 3. Februar 1999, NVwZ-RR 1999, 470 = InfAuslR 1999, 233).