Rechtsprechung
OVG Hamburg, 29.05.2007 - 1 Bs 334/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Allgemeiner Anspruch auf Auskunftserteilung; Ausschluss von Akteneinsicht aus einem laufenden Verfahren; Ausschluss von Akteneinsicht durch ein laufendes beihilferechtliches Prüfungsverfahren der Europäischen Kommission; Veräußerung einer Pflegen und Wohnen GmbH als ...
- Judicialis
HmbJFG § 1 Abs. 3; ; EG Vertrag Art. 88 Abs. 1; ; VO(EG) Nr. 659/1999 Art. 20 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 09.11.2006 - 9 E 3004/06
- OVG Hamburg, 29.05.2007 - 1 Bs 334/06
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 9
- DVBl 2007, 981 (Ls.)
- DÖV 2008, 428
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1991 - 7 A 10880/91
Einsichtnahme in Verwaltungsakten; Abschluß des Verwaltungsverfahrens; …
Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2007 - 1 Bs 334/06
Es kann dahinstehen, ob der geltend gemachte Auskunftsanspruch als minus des im Ermessen der Behörde stehenden allgemeinen Akteneinsichtsrechts anzusehen ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.12.1982, NJW 1983 S. 2405) oder sich der Auskunftsanspruch angesichts des strukturierten Bieterverfahrens, an dem die Antragstellerin teilgenommen hat, sich aus dem allgemeinen Rechtssatz von Treu und Glauben herleiten lässt (vgl. hierzu OVG Koblenz, Urt. v. 2.10.1991, NVwZ 1992 S. 384). - OVG Hamburg, 30.12.1982 - Bs III 1141/82
Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2007 - 1 Bs 334/06
Es kann dahinstehen, ob der geltend gemachte Auskunftsanspruch als minus des im Ermessen der Behörde stehenden allgemeinen Akteneinsichtsrechts anzusehen ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.12.1982, NJW 1983 S. 2405) oder sich der Auskunftsanspruch angesichts des strukturierten Bieterverfahrens, an dem die Antragstellerin teilgenommen hat, sich aus dem allgemeinen Rechtssatz von Treu und Glauben herleiten lässt (…vgl. hierzu OVG Koblenz, Urt. v. 2.10.1991, NVwZ 1992 S. 384).
- VG Hamburg, 01.11.2012 - 10 E 2889/12 Wegen der begehrten Vorwegnahme der Hauptsache kommt eine Reduzierung dieses Wertes nicht in Betracht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.5.2007, 1 Bs 334/06, Juris-Rn 25).