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   OVG Hamburg, 30.03.1999 - Bf VI 25/96   

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https://dejure.org/1999,6944
OVG Hamburg, 30.03.1999 - Bf VI 25/96 (https://dejure.org/1999,6944)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30.03.1999 - Bf VI 25/96 (https://dejure.org/1999,6944)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30. März 1999 - Bf VI 25/96 (https://dejure.org/1999,6944)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsrechtlicher Grundsatz zur Berücksichtigung des Kindeswohls im Rahmen ausländerrechtlicher Entscheidungen über den Aufenthalt eines unbegleiteten Minderjährigen; Innerstaatliche unmittelbare Anwendbarkeit der Vorschriften der UN-Kinderkonvention in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 116
  • DVBl 2000, 436 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 02.12.2010 - 2 UF 172/10

    Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Bestellung eines Rechtsanwalts als

    Bislang bestand weitgehende Einigkeit darüber, dass die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nicht unmittelbar anwendbar war (OVG Hamburg, Urteil vom 30.03.1999 - Bf VI 25/96 - zitiert nach juris, Rn. 46 m. w. N.; Zimmermann, IPrax 1996, 167, 172f.).
  • OLG Hamm, 13.02.2012 - 6 WF 13/12

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für einen minderjährigen Asylsuchenden

    "Bislang bestand weitgehende Einigkeit darüber, dass die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nicht unmittelbar anwendbar war (OVG Hamburg - Urteil vom 30.3.1999 - Bf VI 25/96 - zitiert nach juris, Rn.46 m. w. N.; Zimmermann, IPrax 1996, 167, 172f.).
  • VG München, 02.03.2000 - M 17 K 98.3623

    Heilung des Mangels der unterbliebenen Anhörung durch Nachholung in Eilverfahren

    Die Vorschriften der UN-Kinderschutzkonvention finden nämlich in der Bundesrepublik Deutschland keine unmittelbare Anwendung und gewähren zudem keine ausländerrechtlichen Individualrechte (vgl. OVG Hamburg, Urt. vom 30.3.1999, InfAuslR 1999, 536, 538 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - 18 B 1209/06

    Aufenthaltserlaubnis Abschiebungsschutz Haager Minderjährigenschutzabkommen

    OVG NRW, Beschlüsse vom 14.10.2005 - 18 A 3487/04 -, vom 4.7.2003 - 18 B 953/03 -, vom 29.8.2002 - 17 B 27/01 - und vom 10.11.1998 - 18 A 66/96 - ebenso mit eingehender Begründung Hamb. OVG, Urteil vom 30.3.1999 - OVG Bf VI 25/96 -, InfAuslR 1999, 536.
  • OVG Sachsen, 02.08.2022 - 3 B 124/22

    Einstweilige Anordnung; Duldung; erforderliches Visum; allgemeine

    Allerdings dürfte sich schon aus der voraussichtlichen Dauer der zu erteilenden Duldung ein Anspruch darauf ergeben, die maßgeblichen Duldungsgründe in die Duldungsverfügung aufzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 29. Juli 2022 - 3 B 186/22 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; OVG Hamburg, Urt. v. 30. März - Bf VI 25/96 -, juris Rn. 56 ff. m. w. N.; hierzu Funke-Kaiser, a. a. O. Rn. 376).
  • OVG Sachsen, 28.03.2023 - 3 B 234/22

    Einstweilige Duldung; Aufenthaltserlaubnis; Visumerfordernis; Einreisetypizität;

    Allerdings dürfte sich schon aus der voraussichtlichen Dauer der zu erteilenden Duldung ein Anspruch darauf ergeben, die maßgeblichen Duldungsgründe in die Duldungsverfügung aufzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 2. August 2022 a. a. O. Rn. 27 m. w. N.; OVG Hamburg, Urt. v. 30. März 1999 - Bf VI 25/96 -, juris Rn. 56 ff. m. w. N.; hierzu Funke-Kaiser, a. a. O. Rn. 376).
  • VG Freiburg, 20.08.2003 - A 1 K 10815/03

    Rechtsmäßigkeitsmerkmale einer Abschiebungsandrohung

    Abschiebungsschutz auf der Grundlage des Haager Minderjährigenschutzabkommens oder der UN-Kinderkonvention dürfte hingegen ausscheiden (vgl. dazu OVG Hamburg, Urt. v. 30.03.1999, InfAuslR 1999, 536).
  • OVG Sachsen, 29.07.2022 - 3 B 186/22

    Duldung; Duldungsgrund; Regelung; Anordnungsansprüche

    Allerdings dürfte sich schon aus der voraussichtlichen Dauer der zu erteilenden Duldung ein Anspruch darauf ergeben, die maßgeblichen Duldungsgründe in die Duldungsverfügung aufzunehmen (OVG Hamburg, Urt. v. 30. März 1999 - Bf VI 25/96 -, juris Rn. 56 ff. m. w. N.; hierzu Funke-Kaiser, a. a. O. Rn. 376).
  • VG Braunschweig, 16.05.2012 - 8 A 130/10
    Bislang bestand weitestgehende Einigkeit darüber, dass die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nicht unmittelbar anwendbar war (OVG Hamburg, Urteil vom 30.03.1999 - Bf VI 25/96 ), da sie nach dem Inhalt des von der Bundesrepublik bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen erklärten Vorbehalts (BGBl. 1992 11, 990) innerstaatlich keine unmittelbare Anwendung finden, sondern lediglich völkerrechtliche Staatenverpflichtungen begründen sollte (Ziffer I. Satz 4 des Vorbehalts) und die UN-Kinderrechtskonvention nicht dahin ausgelegt werden kann, dass sie das Recht der Bundesrepublik Deutschland beschränkt, Gesetze und Verordnungen über die Einreise von Ausländern und die Bedingungen ihres Aufenthalts zu erlassen oder Unterschiede zwischen Inländern und Ausländem zu machen (Ziffer IV. des Vorbehalts).
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