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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 L 434/04   

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https://dejure.org/2009,34317
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 L 434/04 (https://dejure.org/2009,34317)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.09.2009 - 2 L 434/04 (https://dejure.org/2009,34317)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. September 2009 - 2 L 434/04 (https://dejure.org/2009,34317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Jagdrechtliche Angliederung von Flurstücken an Eigenjagdbezirk

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.03.1990 - 3 C 34.87

    Jagdrecht - Jagdbereich - Hegerisch-jagdlicher Flächenwert

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 L 434/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der erkennende Senat folgt, ist für die Anwendung des Begriffs der ähnlichen Fläche i.S. des § 5 Abs. 2 BJagdG zunächst maßgeblich, ob nach der äußeren Gestalt der Fläche diese Wasserläufen, Triften und Wegen ähnlich ist, d.h. in ihrer Geometrie vergleichbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.03.1990 - 3 C 34/87 -, zit. nach juris Rn. 19; Urt. v. 28.01.1980 - 3 C 113/79, zit. nach juris Rn. 30).

    Besteht eine solche geometrische Ähnlichkeit, ergibt sich im Regelfall daraus ohne Weiteres, dass die Fläche keinen besonderen hegerischen und jagdlichen Wert aufweist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.03.1990 - 3 C 34/87 -, zit. nach juris Rn. 21; Urt. v. 15.02.1985 - 3 C 17/84 -, zit. nach juris Rn. 21 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2001 - 8 A 10973/00
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 L 434/04
    Die landesrechtliche Regelung des § 2 Abs. 1 LJagdG M-V, die auf die rahmenrechtliche Vorschrift (Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG) Bezug nimmt, korporiert die bundesrechtliche Regelung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 28.02.2001 - 8 A 10973/00 - zit. nach juris Rn. 25).

    Notwendig ist eine Angliederung nicht schon dann, wenn sie aus jagdlichen Gründen zweckmäßig erscheint (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 28.02.2001 - 8 A 10973/00 -, a.a.O. Rn. 31 m.w.N..), sie muss sich vielmehr aus jagdrechtlichen Gründen als sachdienlich aufdrängen.

  • BVerwG, 27.12.1994 - 11 B 152.94

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 L 434/04
    aa) Hinsichtlich letzterer ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass sich die für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts maßgebliche Sach- und Rechtslage auch beim Vorliegen eines Dauerverwaltungsaktes - zu der die jagdrechtliche Abrundungsverfügung wegen ihrer Dauerwirkung zählt - vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung richtet (BVerwG, Beschl. v. 04.07.2006 - 5 B 90/05 -, zit. nach juris Rn. 6; BVerwG, Urt. v. 31.03.2004 - 8 C /03 - BVerwGE 120, 246; BVerwG, Beschl. v. 27.12.1994 - 11 B 152.94 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79

    Jagdrecht - Ähnliche Flächen - Eigenjagdbezirk - Gemeinschaftlicher Jagdbezirk

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 L 434/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der erkennende Senat folgt, ist für die Anwendung des Begriffs der ähnlichen Fläche i.S. des § 5 Abs. 2 BJagdG zunächst maßgeblich, ob nach der äußeren Gestalt der Fläche diese Wasserläufen, Triften und Wegen ähnlich ist, d.h. in ihrer Geometrie vergleichbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.03.1990 - 3 C 34/87 -, zit. nach juris Rn. 19; Urt. v. 28.01.1980 - 3 C 113/79, zit. nach juris Rn. 30).
  • BGH, 15.10.1998 - III ZR 10/98

    Amtspflichten der Jagdbehörde bei der Gliederung von Jagdflächen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 L 434/04
    Dementsprechend ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, dass es den Erfordernissen der Jagdpflege und -ausübung entspricht, Flächen, die infolge von Grundstücksverkäufen aus einem bestehenden Eigenjagdbezirk herausgelöst wurden bzw. solche, die aus sonstigen Gründen keinem Jagdbezirk zugehören und nicht befriedete Bezirke i.S. des § 6 BJagdG sind, zwingend einem Jagdbezirk anzugliedern sind (vgl. BGH, Urt. v. 15.10.1998, NVwZ-RR 1999, 206; Mitzschke/ Schäfer, a.a.O., § 5 Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 L 434/04
    aa) Hinsichtlich letzterer ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass sich die für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts maßgebliche Sach- und Rechtslage auch beim Vorliegen eines Dauerverwaltungsaktes - zu der die jagdrechtliche Abrundungsverfügung wegen ihrer Dauerwirkung zählt - vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung richtet (BVerwG, Beschl. v. 04.07.2006 - 5 B 90/05 -, zit. nach juris Rn. 6; BVerwG, Urt. v. 31.03.2004 - 8 C /03 - BVerwGE 120, 246; BVerwG, Beschl. v. 27.12.1994 - 11 B 152.94 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 15.02.1985 - 3 C 17.84

    Zuordnung von zu einem Eigenjagdbezirk gehörenden Grundflächen zu einem

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 L 434/04
    Besteht eine solche geometrische Ähnlichkeit, ergibt sich im Regelfall daraus ohne Weiteres, dass die Fläche keinen besonderen hegerischen und jagdlichen Wert aufweist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.03.1990 - 3 C 34/87 -, zit. nach juris Rn. 21; Urt. v. 15.02.1985 - 3 C 17/84 -, zit. nach juris Rn. 21 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 16 A 847/11

    Jagdbezirkliche Zugehörigkeit von Flächen des ehemaligen gemeinschaftlichen

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 8. August 1991 - 3 L 170/90 -, RdL 1991, 291; Bay. VGH, Urteil vom 22. April 1998 - 19 B 96.3971 -, juris, Rdnr. 52 f.(= BayVBl. 1999, 732); OVG M.-V., Urteil vom 2. September 2009 - 2 L 434/04 -, juris, Rdnr. 42; siehe auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 A 10973/00 -, juris, Rdnr. 31 (= RdL 2001, 180); aus der Literatur: Metzger, in: Lorz/ Metzger/Stöckel, Jagdrecht/Fischereirecht, 4. Aufl. 2011, § 5 Rdnr. 5; Thies/ Müller-Schallenberg, Das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen, 5. Aufl. (Stand: Juli 2013), § 5 BJG/ § 3 LJG Anm. 2.
  • VG Schwerin, 01.06.2023 - 3 A 2100/20

    Klage gegen Anpassung von Grundflächen an einen Eigenjagdbezirk gegen den Wunsch

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die zwangsweise Angliederung an einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk und die daraus folgende Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG verstößt (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 2. September 2009 - 2 L 434/04 -, BeckRS 2009, 140672 Rn. 29).
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