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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09 (https://dejure.org/2010,20237)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.01.2010 - 3 M 231/09 (https://dejure.org/2010,20237)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. Januar 2010 - 3 M 231/09 (https://dejure.org/2010,20237)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 172 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 172 Abs 3 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB
    Baurechtlicher Nachbarschutz gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzinteresse des Nachbarn entfällt bei Bestehen des Risikos einer Rechtsverletzung durch Nutzung der baulichen Anlage bei Fertigstellung des Rohbaus nicht; Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Nachbarn am vorläufigen Rechtsschutz i.R.d. Fertigstellung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Nachbarn am vorläufigen Rechtsschutz i.R.d. Fertigstellung eines Rohbaus einer baulichen Anlage bei Bewirken einer Nachbarrechtsverletzung durch Nutzung der Anlage; Annahme eines Drittschutzes bei Schutz des Ortsbildes durch eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09
    Im Übrigen enthält § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB keine drittschützenden Regelungen (vgl. BVerwG U. v. 23.05.1986 - 4 C 34/85 -, NVwZ 1987, 34; BVerwG B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 -, BRS 62 Nr. 102).

    Das genügt für sich genommen nicht in jedem Fall, um das Gebot der Rücksichtnahme zu erfüllen, auch wenn nach der Rechtsprechung des BVerwG davon ausgegangen werden kann, dass im Regelfall die Einhaltung der landesrechtlich verlangten Abstandsflächen die Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme indiziert (BVerwG B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - , BRS 62 Nr. 102).

  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09
    Doch ist die Einsichtsmöglichkeit für sich regelmäßig nicht geeignet, das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme zu verletzen (BVerwG B. v. 03.01.1983 - 4 B 224/82 -, BRS 40 Nr. 192; B. v. 24.04.1999 - 4 B 72/89).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - 3 K 25/99

    Schutz eines bestehenden Milieu durch eine Erhaltungssatzung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass eine solche Erhaltungsatzung individualisierte Belange Dritter nicht berücksichtigen will (Urteil vom 14.12.2000 - 3 K 25/99 -, NVwZ-RR 2001, 719).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09
    Wann dies der Fall ist, kann nur aufgrund einer Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtsnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist, beurteilt werden (BVerwG, U. v. 25.02.1977 - IV C 22/75 -, BVerwGE 52, 122).
  • VG Potsdam, 26.10.2000 - 5 K 2871/99
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09
    Die Nichterweislichkeit des Verwirkungstatbestandes geht zu Lasten desjenigen, der sich auf diesen Ausnahmetatbestand beruft (VG Potsdam, U. v. 26.10.2000 - 5 K 2871/99 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09
    Doch ist die Einsichtsmöglichkeit für sich regelmäßig nicht geeignet, das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme zu verletzen (BVerwG B. v. 03.01.1983 - 4 B 224/82 -, BRS 40 Nr. 192; B. v. 24.04.1999 - 4 B 72/89).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.1994 - 3 M 11/94

    Baugenehmigung; Widerspruch; Aufschiebende Wirkung; Anordnung der sofortigen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09
    Allerdings hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, mit der Fertigstellung des Rohbaus einer genehmigten baulichen Anlage entfalle das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz, wenn die Verletzung subjektiver Rechte des Nachbarn allein durch den Baukörper ausgelöst wird (so bereits B. v. 22.03.1994 - 3 M 66/93; B. v. 31.05.1994 - 3 M 11/04 -, NVwZ 1995, 400).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09
    Im Übrigen enthält § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB keine drittschützenden Regelungen (vgl. BVerwG U. v. 23.05.1986 - 4 C 34/85 -, NVwZ 1987, 34; BVerwG B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 -, BRS 62 Nr. 102).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09
    Die Antragstellerin stützt sich dabei insbesondere auf das Urteil des BVerwG vom 16.09.1993 (4 C 28/91 - BVerwGE 94, 151).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 10 B 1053/00

    Ablehnung einer Baugenehmigung mangels Einhaltung von Grenzabständen; Abbruch für

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09
    Der vorliegende Fall gibt dem Senat keine Veranlassung zur Entscheidung, ob zukünftig an dieser Rechtsprechung festgehalten wird oder gewichtigen Stimmen aus Rechtsprechung und Literatur (VGH Mannheim, B. v. 07.03.1995 - 3 S 174/95 - NVwZ-RR 1995, 488; OVG Münster, B. v. 17.10.2000 - 10 B 1053/00 - BRS 63 Nr. 198; OVG Bautzen, B. v. 09.09.1994 - 1 S 259/94 - BRS 56 Nr. 115; Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, § 80a Rdn. 67; alle zit. nach OVG Berlin-Brandenburg B. v. 23.03.2006 - 10 S 21.05 -, juris) zu folgen ist, dass erst eine weitgehende oder endgültige Fertigstellung des baulichen Vorhabens das Rechtsschutzinteresse entfallen lässt.
  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

  • OVG Saarland, 19.09.1997 - 2 V 10/97

    Erker; Untergeordneter Gebäudeteil; Nachbar; Baugenehmigung; Amtliche

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2005 - 3 M 69/05

    Voraussetzungen für eine verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Verwirkung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 3 S 174/95

    Ausschluß der Heilung von Zustellungsmängeln trotz tatsächlichen Zugangs

  • OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Widerspruch; Treu und

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2005 - 3 M 37/04

    Gestattung geringerer Abstandsflächen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - 10 S 21.05

    Rechtschutzbedürfnis eines Nachbarn bezüglich der Anordnung der aufschiebenden

  • OVG Sachsen, 09.09.1994 - 1 S 259/94

    Baulast gegen den Käufer trotz eingetragener Auflassungsvormerkung?

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2013 - 3 M 222/13

    Abstandsflächenrechtliche Einheit bei Aufschüttung und Errichtung einer

    Der Senat hat jedoch auch ausgeführt, dass etwas anderes gilt, wenn auch die Nutzung der baulichen Anlage eine Verletzung subjektiver Rechte der Nachbarn bewirkt und beispielhaft die Einsichtsmöglichkeiten in den Ruhebereich eines Hausgrundstücks benannt (vgl. zuletzt B. d. Senats v. 06.01.2010 - 3 M 231/09 - Juris Rn. 21; ebenso bereits B. v. 17.01.2005 - 3 M 37/04 -, BRS 69 Nr. 134; st. Rspr. seit B. v. 22.03.1994 - 3 M 66/93 u. B. v. 31.05.1994 - 3 M 11/04 -, NVwZ 1995, 400).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2016 - 2 M 49/16

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von 5

    Erhaltungssatzungen vermitteln deshalb generell keinen Drittschutz (vgl. OVG MV, Urt. v. 14.12.2000 - 3 K 25/99 -, juris RdNr. 18; Beschl. v. 06.01.2010 - 3 M 231/09 -, juris RdNr. 39; HambOVG, Beschl. v. 14.04.2009 - 2 Bs 40/09 -, juris RdNr. 5; Beschl. v. 18.06.2015 - 2 Bs 99/15 -, juris RdNr. 31; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 172 RdNr. 213).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2013 - 3 L 183/10

    Abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens

    Auch das OVG Greifswald habe in einer Entscheidung vom 06.01.2010 zum Az. 3 M 231/09 in einer Überschreitung der in der näheren Umgebung vorhandenen Geschosszahl keine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbarschaft gesehen und die Auffassung vertreten, dass bei einer geringfügigen Abweichung von den erforderlichen Abstandflächen ein vorläufiger Baustopp nicht in Betracht komme.

    a) Zu Unrecht beruft der Beigeladene sich darauf, der Senat habe in seinem Beschluss vom 06.01.2010 - 3 M 231/09 - einen Abwehranspruch des Nachbarn bei lediglich geringfügiger Überschreitung der Abstandflächen verneint.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2012 - 3 M 168/12

    Prüfprogramm im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren - hier: Nachbarschutz

    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass eine Baugenehmigung für ein Vorhaben erteilt wird, das nicht zu prüfenden Anforderungen nicht entspricht (Senat, Beschluss vom 06.01.2010 - 3 M 231/09 - juris).

    Die von ihm Seite 12 des Beschlusses aufgestellten Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 06.01.2010 - 3 M 231/09; Beschluss vom 21.12.2010 - 3 M 244/10; vgl. BVerwG, B. v. 11.12.2006 - 4 B 72/06 - NVwZ 2007, 336).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2014 - 3 M 133/14

    Gebot der Rücksichtnahme; Berechnung von Abstandsflächen

    Insbesondere kann eine solche Folgerung nicht daraus gezogen werden, dass umgekehrt ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme regelmäßig ausscheidet, wenn die Abstandflächen eingehalten sind (vgl. hierzu OVG Greifswald B. v. 06.01.2010 - 3 M 231/09 - Juris Rn. 36).
  • VG Schwerin, 01.09.2014 - 2 B 395/14

    Zulässigkeit eines Nachbarantrags gegen eine Baugenehmigung

    In einer solchen Konstellation des Nachbarantrags gegen eine nachträglich erteilte Baugenehmigung für ein bereits fertiggestelltes Gebäude fehlt es regelmäßig an dem Rechtsschutzbedürfnis für ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren, weil dessen Ziel, nämlich die Verhinderung vollendeter Tatsachen, nach Fertigstellung grundsätzlich nicht mehr erreicht werden kann (vgl. z.B. OVG Münster, Beschl. v. 17.10.2000 - 10 B 1053/00 -, BRS 63 Nr. 198; zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bereits im Zeitpunkt der Fertigstellung des Rohbaus, vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 06.01.2010 - 3 M 231/09 -, juris; vgl. auch VG Schwerin, Beschl. v. 06.08.2012 - 2 B 309/12 - zur Teilbarkeit einer Baugenehmigung im Fall nachträglicher Legalisierung, vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.11.2010 - 2 M 142/10 -, BRS 76 Nr. 169).

    Insbesondere steht weder die Art der baulichen Nutzung des streitgegenständlichen Gebäudes in Rede (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 11.03.2014 - 3 M 218/13) noch geht es um - durch den Abstandsflächenverstoß erweiterte - Einsichtsmöglichkeiten auf das antragstellerische Grundstück (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 06.01.2010 - 3 M 231/09 -, juris), die hier vorliegend bereits deshalb nicht in Frage kommen, weil das streitgegenständliche Gebäude ausweislich der in den Bauantragsunterlagen befindlichen "Ansicht hinten" keinerlei antragstellerseitige Fenster aufweist.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2010 - 3 M 244/10

    Genehmigung eines Vorhabens im vereinfachten Genehmigungsverfahren; Nachbarklage;

    Die vom Verwaltungsgericht seiner Würdigung zugrunde gelegten Anforderungen entsprechen indes der Rechtsprechung auch des Senats (Beschluss vom 06.01.2010 - 3 M 231/09; vgl. BVerwG, B. v. 11.12.2006 - 4 B 72/06 - NVwZ 2007, 336).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 M 34/13

    Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn für vorläufigen Rechtsschutz bei

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn durch die Nutzung des Gebäudes Einsichtsmöglichkeiten in das Grundstück des Nachbarn geschaffen werden (vgl. OVG MV, Beschl. v. 06.01.2010 - 3 M 231/09 -, Juris; BayVGH, Beschl. v. 14.06.2007, a.a.O.).
  • VG Magdeburg, 14.05.2021 - 4 B 67/21

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Einstellung der Bauarbeiten gegen öffentlichen

    Zum anderen kann eine Rechtsverletzung mit einem Eilantrag auch noch nach Fertigstellung des Rohbaus vorläufig verhindert und somit auch die Rechtsstellung des Nachbarn verbessert werden, wenn sich der Nachbar (auch) durch die Nutzung der genehmigten baulichen Anlage in seinen Rechten verletzt sieht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 CS 07.265 -, juris Rn. 16; OVG MV, Beschluss vom 06.01.2010 - 3 M 231/09 -, juris Rn. 21).
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