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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 L 364/05   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 L 364/05 (https://dejure.org/2007,38528)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.02.2007 - 3 L 364/05 (https://dejure.org/2007,38528)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 3 L 364/05 (https://dejure.org/2007,38528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sicherstellung eines PKW zur Eigentumssicherung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 4648/96

    Haftung des Eigentümers für Kosten des Abschleppens eines gestohlenen und

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 L 364/05
    Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Sicherstellung objektiv nützlich ist, wenn sie also von einem besonnenen und vernünftigen Eigentümer als sachgerecht beurteilt worden wäre (BVerwG, B. v. 03.05.1999 - 3 B 48.99 -, BayVBl 2000, 380 = NZV 2000, 514; VGH Kassel, U. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 -, NJW 1999, 3793; OVG Bautzen, U. v. 12.10.1995 - 3 S 111/95 -, …

    Im Übrigen kommt es auch hier wesentlich darauf an, dass von einem Polizeibeamten vor Ort eine präzise wertmäßige Beurteilung eines Fahrzeugs nicht erwartet werden kann; maßgebend ist, ob auch ihm ein deutliches Missverhältnis zwischen Restwert des Fahrzeuges und den zu erwartenden Sicherstellungskosten erkennbar sein musste (vgl. VGH Kassel, U. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 -, NJW 1999, 3793).

  • BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 48.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 L 364/05
    Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Sicherstellung objektiv nützlich ist, wenn sie also von einem besonnenen und vernünftigen Eigentümer als sachgerecht beurteilt worden wäre (BVerwG, B. v. 03.05.1999 - 3 B 48.99 -, BayVBl 2000, 380 = NZV 2000, 514; VGH Kassel, U. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 -, NJW 1999, 3793; OVG Bautzen, U. v. 12.10.1995 - 3 S 111/95 -, …
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.1988 - 7 A 22/88
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 L 364/05
    1996, 252; OVG Koblenz, U. v. 20.09.1988 - 7 A 22/88 -, NVwZ-RR 1989, 300).
  • BGH, 20.04.1967 - VII ZR 326/64

    Verjährung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 L 364/05
    Es ist zu berücksichtigen, dass bei einer Vorschrift wie § 61 Abs. 1 Nr. 3 SOG M-V im Einzelfall Meinungsverschiedenheiten darüber entstehen können, ob eine polizeiliche Maßnahme sich als "nützlich" oder "unerwünscht" darstellt (vgl. zu diesen Kriterien bei der vergleichbaren zivilrechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag: BGH, U. v. 20.04.1967 - VII ZR 326/64 - BGHZ 47, 370).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03

    Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 L 364/05
    Nach § 70a Abs. 1 S. 1 SOG M-V können im Wege der unmittelbaren Ausführung die Ordnungsbehörden und die Polizei eine Maßnahme selbst oder durch einen Beauftragten (unmittelbar) ausführen, wenn der nach den §§ 69 oder 70 SOG M-V Verantwortliche nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann und die Maßnahme dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Verantwortlichen entspricht (vgl. Senat, U. v. 23.02.2005 - 3 L 114/03 - NordÖR 2005, 328 = LKV 2006, 225).
  • OVG Sachsen, 12.10.1995 - 3 S 111/95

    Sicherstellung; Verwahrung; Kfz; Kostenersatzanspruch; Fristablauf

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 L 364/05
    Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Sicherstellung objektiv nützlich ist, wenn sie also von einem besonnenen und vernünftigen Eigentümer als sachgerecht beurteilt worden wäre (BVerwG, B. v. 03.05.1999 - 3 B 48.99 -, BayVBl 2000, 380 = NZV 2000, 514; VGH Kassel, U. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 -, NJW 1999, 3793; OVG Bautzen, U. v. 12.10.1995 - 3 S 111/95 -, …
  • VG München, 03.04.2013 - M 7 K 13.159
    Nachdem der Kläger nicht in der Nähe seines Fahrzeugs anzutreffen war, durfte und musste die Polizei mangels gegenteiliger Anhaltspunkte annehmen, dass er deshalb nicht in der Lage war, einen drohenden Diebstahl zu verhindern (vgl. OVG MV, U. v. 7. Februar 2007 - 3 L 364/05 - Rz 24).

    Das Fahrzeug stand mit vollständig heruntergefahrenem Beifahrerfenster gut sichtbar in innerstädtischer Lage in einer Straße mit wenig Fußgängeraufkommen (vgl. OVG MV, U. v. 7. Februar 2007 - 3 L 364/05 - Rz 24; BayVGH, aaO, Rz 32: Schadenswahrscheinlichkeit bejaht für ein Kfz Marke BMW mit nur halb geöffnetem Fenster).

  • OVG Sachsen, 20.01.2022 - 6 B 407/21

    Wiederruf einer Waffenbesitzkarte; Zuverlässigkeit; Waffenbesitz; mittelbarer

    Die Polizei wird bei der Sicherstellung einer Sache zum Schutz des Eigentümers oder rechtmäßigen Inhabers der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung der Sache ähnlich wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag im Sinne der §§ 677 ff. BGB für den Berechtigten tätig (vgl. OVG MV, Urt. v. 7. Februar 2007 - 3 L 364/05 -, juris Rn. 25).
  • VG Schwerin, 19.03.2020 - 7 A 17/19

    Verwaltungsgebührenrecht: rechtswidriger Leistungsbescheid nach Umsetzung eines

    Ob die Umsetzungsmaßnahme als Sicherstellung gemäß § 61 f. SOG M-V als unmittelbare Ausführung nach § 70a SOG M-V oder als Ersatzvornahme einer Beseitigungsmaßnahme gemäß §§ 79, 81, 89 auf Grundlage der polizeirechtlichen Generalklausel nach §§ 13, 16 SOG M-V anzusehen ist, mag offen bleiben (vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 28. November 2000 - 5 A 2625/00 -, juris, Rnr. 13; allgemein zur Kostenerstattung bei Sicherstellung eines PKW: OVG M-V, Urteil vom 7. Februar 2007 - 3 L 364/05 -, juris; bei einer Ersatzvornahme durch Abschleppen eines Kraftfahrzeugs aus dem Halteverbot: OVG M-V, Urteil vom 23. Februar 2005 - 3 L 114/03 -, juris).
  • VG München, 04.04.2012 - M 7 K 11.5259
    Die polizeiliche Sicherstellung einer Sache zum Eigentumsschutz ist in Anlehnung an die zivilrechtlichen Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag ( §§ 677 ff. BGB ) immer nur dann gerechtfertigt, wenn diese dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Eigentümers entspricht ( BVerwG vom 3.5.1999 Az. 3 B 48.99 ; BayVGH vom 6.12.1998 Az. 24 B 98.1968; vom 16.1.2001 Az. 24 B 99.1571 RdNr. 26; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 7.2.2007 Az. 3 L 364/05 RdNr. 25 -juris-).
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