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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 1 L 92/16   

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https://dejure.org/2018,16957
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 1 L 92/16 (https://dejure.org/2018,16957)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.05.2018 - 1 L 92/16 (https://dejure.org/2018,16957)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 1 L 92/16 (https://dejure.org/2018,16957)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2015 - 1 L 28/13

    Kalkulation des Kurbeitrags

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 1 L 92/16
    Erforderlich dafür ist, dass sich unmittelbar aus der Antragsbegründung sowie der angegriffenen Entscheidung selbst schlüssig Gesichtspunkte ergeben, die ohne Aufarbeitung und Durchdringung des gesamten bisherigen Prozessstoffes - vorbehaltlich späterer Erkenntnisse - eine hinreichend verlässliche Aussage dahingehend ermöglichen, das noch zuzulassende Rechtsmittel werde voraussichtlich zum Erfolg führen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 23.07.2015 - 1 L 28/13 -, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10

    Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen auf kommunale Beitragssatzung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 1 L 92/16
    Ernstliche Zweifel können schon dann vorliegen, wenn sich die Erfolgsaussichten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend überschauen lassen, die Zulassungsschrift aber dem Senat die Einsicht vermittelt, dem Rechtsmittel seien durchaus hinreichende Erfolgsaussichten zuzusprechen(vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 11.11.2014 - 1 L 55/10 -, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 1 L 105/12

    Bestandsschutz eines Badesteges in einem Nationalpark

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 1 L 92/16
    Gleiches gilt, wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvorhaben wesentlich erweitert wird (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 23.05.2012 - 1 L 94/08 -, juris Rn. 37 m.w.N. und OVG Greifswald, Beschl. v. 23.02.2016 - 1 L 105/12 -, juris Rn. 11).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2012 - 1 L 195/10

    Zu den Anforderungen an ein verwaltungsgerichtliches Zulassungsverfahren zur

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 1 L 92/16
    Dazu bedarf es einer substantiierten Darlegung, aus welchen Gründen ein von dem Verwaltungsgericht eingenommener Rechtsstandpunkt bzw. die vom Verwaltungsgericht festgestellten Tatsachen zweifelhaft geworden sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 14.09.2012 - 1 L 195/10 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 1 L 92/16
    Eine Behörde ist verpflichtet, alle ermessensrelevanten Gesichtspunkte im Sinne einer vollständigen Interessenabwägung in die Entscheidung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.06.2013 - 8 C 46/12 -, juris Rn. 43).
  • BVerwG, 17.06.2008 - 3 B 120.07

    Rechtswidrigkeit der Versagung der Verlängerung einer Erlaubnis nach dem

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 1 L 92/16
    Die Aufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter unterlassen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.06.2008 - 3 B 120/07 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2012 - 1 L 94/08

    Naturschutzrechtliche Untersagungsverfügung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 1 L 92/16
    Gleiches gilt, wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvorhaben wesentlich erweitert wird (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 23.05.2012 - 1 L 94/08 -, juris Rn. 37 m.w.N. und OVG Greifswald, Beschl. v. 23.02.2016 - 1 L 105/12 -, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 07.11.2013 - 2 BvR 1895/11

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 1 L 92/16
    Dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.11.2013 - 2 BvR 1895/11 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2023 - 2 L 99/22

    Bestandschutz aufgrund einer Wasserrechtlichen Zustimmung nach § 18 des

    Dabei kann offen bleiben, ob die Nutzung des im Jahr 1974 errichteten Bootsstegs im Sinne des § 6 LSG-VO rechtmäßig war, denn der in dieser Vorschrift geregelte, bestimmte Vorhaben u.a. von dem Erlaubnisvorbehalt des § 5 LSA-VO ausnehmende Bestandsschutz gewährleistet lediglich das Recht, eine bestimmte Nutzung - etwa eine bauliche Anlage - wie bisher aufrecht zu erhalten, rechtfertigt aber nicht die Errichtung eines Ersatzbaus anstelle des bestandsgeschützten Bauwerks (vgl. OVG MV, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 1 L 92/16 - juris Rn. 8 zum Bestandsschutz von baulichen Anlagen in einem Nationalpark).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2022 - 1 L 241/16
    Die Aufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, erforderliche förmliche Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter unterlassen hat (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 17. Juni 2008 - 3 B 120.07 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 21. Februar 2008 - 5 B 122.07 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 22. März 2006 - 4 B 15.06 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 10. Oktober 2001 - 9 BN 2.01 -, NVwZ-RR 2002, 140 - zitiert nach juris Rn. 6; Beschl. v. 23. Juni 2010 - 3 B 89.09 -, RdL 2010, 260 - zitiert nach juris Rn. 18; OVG Greifswald, Beschl. v. 8. Mai 2018 - 1 L 92/16 -, juris Rn. 18).
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