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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2004 - 1 M 112/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17107
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2004 - 1 M 112/03 (https://dejure.org/2004,17107)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.01.2004 - 1 M 112/03 (https://dejure.org/2004,17107)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Januar 2004 - 1 M 112/03 (https://dejure.org/2004,17107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte einer Gemeinde im Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb eines Flughafens; Informationspflicht der Genehmigungsbehörde; Rechtspositionen einer von dem Genehmigungsverfahren betroffenen Gemeinde; Zweck des Beteiligungsrechts der kommunalen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 38/99

    Normenkontrolle gegen Flughafen-Bebauungsplan

    Hiergegen hat die Antragstellerin Beschwerde eingelegt (OVG Greifswald, 1 M 112/03), über die noch nicht entschieden ist.

    Für den weiteren Inhalt des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten dieses und des Verfahrens 3 K 29/99 sowie der hierzu beigezogenen Verwaltungsvorgänge und auf die Verfahrensakten des Oberverwaltungsgerichts Greifswald 1 M 112/03 und die dazu beigezogenen Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Schwerin sowie Verwaltungsvorgänge Bezug genommen; sämtliche Akten sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 29/99

    Bebauungsplan, Flughafen, Normenkontrolle

    Hiergegen hat die Stadt Ostseebad R. Beschwerde eingelegt (OVG Greifswald, 1 M 112/03), über die noch nicht entschieden ist.

    Für den weiteren Inhalt des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten dieses und des Verfahrens 3 K 38/99 sowie der hierzu beigezogenen Verwaltungsvorgänge und auf die Verfahrensakten des Oberverwaltungsgerichts Greifswald 1 M 112/03 und die dazu beigezogenen Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Schwerin sowie Verwaltungsvorgänge Bezug genommen; sämtliche Akten sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • VG Darmstadt, 12.02.2007 - 5 E 102/07

    Streitwert für Anfechtung eines Sonderlandeplatzes

    2 Die Festsetzung des Streitwertes folgt aus §§ 52, 63 Abs. 2 GKG, wobei das Gericht Position 9.7.2 - Drittanfechtung einer Baugenehmigung durch eine Gemeinde - des von Richtern aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit entworfenen Streitwertkatalogs in der Fassung Juli 2004 (veröffentlicht in der NVwZ 2004, 1327) entsprechend heranzieht (wie hier: OVG Meck.-Vorp., Beschl. v. 09.01.2004 - 1 M 112/03).
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