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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2002 - 1 L 179/02   

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https://dejure.org/2002,19516
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2002 - 1 L 179/02 (https://dejure.org/2002,19516)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.12.2002 - 1 L 179/02 (https://dejure.org/2002,19516)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Dezember 2002 - 1 L 179/02 (https://dejure.org/2002,19516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Erhebung von Luftsicherheitsgebühren; Kompetenz zum Erlass nationaler Regelungen für die Ausübung von Verkehrsrechten im Bereich der Sicherheit; Begriff des Verkehrsrechtes; Bindungswirkung einer Entscheidung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2007 - 1 L 554/04

    Erhebung von Luftsicherheitsgebühren

    Die in der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts vertretene Auffassung, die Flugsicherheitsgebühr sei keine unzulässige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit entspricht im Übrigen der Ansicht des Senates (Beschluss vom 09.12.2002 - 1 L 179/02 -) und weiterer Oberverwaltungsgerichte (BayVGH, Beschluss vom 03.02.2000 - 20 ZB 99.3675 -, DÖV 2000, 387, 388; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 29.06.2006 - 3 Bf 177/01, juris).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 09. Dezember 2002 (1 L 179/02) entschieden.

    Soweit sich die Klägerin auf die Zulassungsgründe der besonderen rechtlichen Schwierigkeiten und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 VwGO) bezieht, verweist der Senat auf seine Ausführungen in der der Klägerin bekannten Entscheidung vom 09.Dezember 2002 (1 L 179/02).

  • OVG Thüringen, 14.02.2008 - 1 ZKO 537/05

    Luftverkehrsrecht; Luftverkehrsrecht; Luftsicherheitsgebühr;

    Aus den obigen Ausführungen ergibt sich zweifelsfrei, dass die Luftsicherheitsgebühr europarechtskonform ist (so auch BayVGH, Beschluss vom 3. Februar 2000 - 20 ZB 99.3675 -DÖV 2000, S. 387-389; VGH BW, Beschluss vom 21. August 2001 - 8 S 1335/01 -n. v.; HessVGH, Beschluss vom 29. Mai 2001 - 5 UZ 3124/00 - n. v.; OVG MV, Beschluss vom 9. Dezember 2002 - 1 L 179/02 - NordÖR 2003, 505-506; SächsOVG, Beschluss vom 12. September 2006 - 1 B 498/06 - n. v.).
  • OVG Hamburg, 29.06.2006 - 3 Bf 177/01

    Flugsicherheitsgebühr und Gemeinschaftsrecht

    Insoweit bestehen keine Zweifel, dass die Erhebung der von der Klägerin beanstandeten Flugsicherheitsgebühren diesen Anforderungen für die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit entspricht (im Ergebnis ebenso: VGH Mannheim, Beschluss vom 2.3.1999 - 8 S 2973/98 - VGH München, Beschluss vom 3.2.2000, NVwZ 2001 S. 346; OVG Greifswald, Beschluss vom 9.12.2002, NordÖR 2003 S. 505; VG Sigmaringen, Urteil vom 29.09.2005 - 2 K 2391/04 -, Juris).
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