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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2015 - 2 L 268/11   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2015 - 2 L 268/11 (https://dejure.org/2015,28960)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.03.2015 - 2 L 268/11 (https://dejure.org/2015,28960)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. März 2015 - 2 L 268/11 (https://dejure.org/2015,28960)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Gelsenkirchen, 18.05.2016 - 4 K 5265/13

    Zuwendung, Rückforderung

    Nach den auf den Erstattungsanspruch entsprechend anzuwendenden Regelungen der §§ 195, 199 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Mai 2008 - 5 C 25/07 - und vom 15. Juni 2006 - 2 C 10/05 - OVG Sachsen, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 - und vom 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 - OVG Thüringen, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10. März 2015 - 2 L 268/11 - jeweils juris, beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren - soweit wie hier nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist - mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (Nr. 1, hierzu unter 1.) und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (Nr. 2, hierzu unter 2.).

    vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 - und vom 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10. März 2015 - 2 L 268/11 - jeweils juris.

    Ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10. März 2015 - 2 L 268/11 -, juris.

  • VG Düsseldorf, 26.10.2016 - 20 K 8814/15

    Versorgungswerk; Zahnärztekammer; Witwenrente; Wiederverheiratung; auflösende

    Die Frage kann letztlich offen bleiben, weil eine Verjährung selbst dann nicht eingetreten ist, wenn man von dem für die Klägerin günstigsten Fall der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB ausgeht, vgl. für eine regelmäßige Verjährung der Ansprüche nach § 49 a VwVfG: Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10. März 2015 - 2 L 268/11 -, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen.
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