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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.09.2013 - 1 M 174/13   

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https://dejure.org/2013,53170
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.09.2013 - 1 M 174/13 (https://dejure.org/2013,53170)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.09.2013 - 1 M 174/13 (https://dejure.org/2013,53170)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. September 2013 - 1 M 174/13 (https://dejure.org/2013,53170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 11 Abs 1 FeV, § 11 Abs 3 FeV, § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 8 S 2 FeV, § 46 Abs 1 FeV
    Heilung einer zunächst fehlerhaften Belehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heilung einer fehlerhaften Belehrung über die weiteren Folgen einer nicht fristgerechten Beibringung eines angeordneten medizinisch psychologischen Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Belehrung; medizinisch psychologisches Gutachten

  • rechtsportal.de

    FeV § 11 Abs. 8 S. 2
    Heilung einer fehlerhaften Belehrung über die weiteren Folgen einer nicht fristgerechten Beibringung eines angeordneten medizinisch psychologischen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.09.2013 - 1 M 174/13
    Dies setzt nach § 46 Abs. 3 FeV neben begründeten Zweifeln an der Eignung des Inhabers einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges gemäß § 46 Abs. 3 FeV i. V. m. § 11 Abs. 8 FeV auch voraus, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis bei der Anordnung darauf hingewiesen wird, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung auf seine Nichteignung schließen darf, wenn er sich weigert, sich untersuchen zulassen, oder das geforderte Gutachten nicht fristgerecht beibringt ( vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Juni 2013 - 3 B 102/12 - zit. n. juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2016 - 10 B 10740/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Hinweis auf Rechtsfolgen der Nichtbeibringung eines

    Soweit die Antragsgegnerin auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 10. September 2013 - 1 M 174/13 -, juris, verweist, verkennt sie, dass diese Entscheidung einen Fall betraf, in welchem ein lediglich fehlerhafter Hinweis nach § 11 Abs. 8 Satz 2 FeV geheilt wurde.
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