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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.09.2012 - 1 O 23/12   

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https://dejure.org/2012,31800
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.09.2012 - 1 O 23/12 (https://dejure.org/2012,31800)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.09.2012 - 1 O 23/12 (https://dejure.org/2012,31800)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. September 2012 - 1 O 23/12 (https://dejure.org/2012,31800)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Thüringen, 14.11.2000 - 8 Ta 134/00

    Streitwert: mehrere Kündigungen - unterschiedlicher Lebenssachverhalt

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.09.2012 - 1 O 23/12
    Soweit die Klägerin zu 1. mit der Beschwerde lediglich eine Streitwertherabsetzung auf 4.701.014,19 EUR begehrt hat, ist der Senat hieran - wie schon die Regelung des § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG a. F. zeigt - nicht gebunden (vgl. VGH München, Beschl. v. 18.03.1998 - 6 C 97.3792 -, NVwZ-RR 1998, 788 - zitiert nach juris; ThürLAG, Beschl. v. 14.11.2000 - 8 Ta 134/2000 -, juris; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 68 GKG Rn. 17).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 1 L 69/09

    Kein Zuschuss nach der 2. BesÜV im Falle unterhälftigen Erwerbes der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.09.2012 - 1 O 23/12
    Dagegen hat die Beklagte zu 2. nach Zustellung des Urteils am 30. April 2009 unter dem 07. Mai 2009 Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt (Az. 1 L 69/09), über den noch nicht entschieden worden ist.
  • VGH Bayern, 18.03.1998 - 6 C 97.3792
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.09.2012 - 1 O 23/12
    Soweit die Klägerin zu 1. mit der Beschwerde lediglich eine Streitwertherabsetzung auf 4.701.014,19 EUR begehrt hat, ist der Senat hieran - wie schon die Regelung des § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG a. F. zeigt - nicht gebunden (vgl. VGH München, Beschl. v. 18.03.1998 - 6 C 97.3792 -, NVwZ-RR 1998, 788 - zitiert nach juris; ThürLAG, Beschl. v. 14.11.2000 - 8 Ta 134/2000 -, juris; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 68 GKG Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2018 - 11 L 9.18

    Streitwertbemessung bei Verpflichtungsklage auf Erteilung einer

    Die Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG beginnt jedoch erst zu laufen, wenn sich das gesamte Verfahren erledigt hat (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 48. Auflage 2018, § 63 GKG, Rn. 54; Laube in Dörndorfer/Neie/Petzold/Wendtland, BeckOK Kostenrecht, Stand 15. Februar 2018, § 68 GKG, Rn. 109, jeweils m.w.N.; a.A. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11. September 2012 - 1 O 23/12 -, juris, Rn. 35 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.08.2020 - 3 O 579/20

    Anfechtung einer Baugenehmigung; Streitwertbeschwerde; Antragsfrist

    Wird die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt, tritt die anderweitige Erledigung des Verfahrens gemäß den genannten Normen nach einer Meinung in der Rechtsprechung ein, sobald die letzte Erledigungserklärung bei Gericht eingeht (VGK Kassel, Beschl. v. 18. Mai 2017 - 6 E 355/17 -, juris Rn. 5 ff.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 2. Dezember 2008 - 1 O 159/08 -, juris Rn. 5; vgl. für Rücknahmeerklärungen auch OVG Greifswald, Beschl. v. 11. September 2012 - 1 O 23/12 -, juris Rn. 36).
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