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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2017 - 3 L 145/14   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2017 - 3 L 145/14 (https://dejure.org/2017,58623)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.09.2017 - 3 L 145/14 (https://dejure.org/2017,58623)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. September 2017 - 3 L 145/14 (https://dejure.org/2017,58623)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2017 - 3 L 145/14
    Soll das Tötungs- und Verletzungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Planungshindernis werden, ist daher zu fordern, dass sich das Risiko des Erfolgseintritts in signifikanter Weise erhöht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.3.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 219; Urt. v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 Rn. 91; Urt. v. 8.1.2014 - 9 A 4.13 -, BVerwGE 149, 31 Rn. 98 f.).

    Wenn und solange die ökologische Wissenschaft sich insoweit nicht als eindeutiger Erkenntnisgeber erweist, fehlt es den Gerichten an der auf besserer Erkenntnis beruhenden Befugnis, eine naturschutzfachliche Einschätzung der sachverständig beratenden Zulassungsbehörde als "falsch" und "nicht rechtens" zu beanstanden (BVerwG, Urt. v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 Rn. 65; Urt. v. 27.6.2013 - 4 C 1.12 -, BVerwGE 147, 118 Rn. 14; Urt. v. 21.11.2013 - 7 C 40.11 -, NVwZ 2014, 524 Rn. 14).

    Lassen sich gewisse Unsicherheiten aufgrund verbleibender Erkenntnislücken nicht ausschließen, darf die Planfeststellungsbehörde auch "worst-case-Betrachtungen" anstellen, also im Zweifelsfall mit negativen Wahrunterstellungen arbeiten, sofern sie konkret und geeignet sind, den Sachverhalt angemessen zu erfassen (BVerwG, U. v. 09.07.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 215/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Rechtsgrundlage für ein

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2017 - 3 L 145/14
    Bei dem oben darlegten Verständnis des Anwendungsbereichs einer sogenannten Monitoring-Auflage erledigt sich auch der Einwand, eine solche Auflage sei deswegen rechtswidrig, weil die Suche nach getöteten Tieren eine Tötung der Tiere nicht verhindere; vielmehr lasse sich durch ein Monitoring allenfalls Erkenntnisse über die Beeinträchtigung der Tiere gewinnen, diese aber nicht vermeiden (Rolzhofen ZNER 2014, 303, Anmerkung zu OVG Magdeburg, U. V. 13.03.2014 - 2L215/11 - ZNER 2014, 300).

    Eine solche Eigenüberwachungsmaßnahme könne nur auf der Grundlage einer konkreten gesetzlichen Ermächtigung angeordnet werden, die nicht bestehe (so auch OVG Magdeburg, U. v. 13.03.2014 - 2 L 215/11 - ZNER 2014, 300 unter Bezugnahme auf VGH München, U. v. 19.02.2009 - 22 BV 08.1164 - NVwZ-RR 2009, 594).

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2017 - 3 L 145/14
    Es stellt hingegen kein zulässiges Mittel dar, um behördliche Ermittlungsdefizite und Bewertungsmängel zu kompensieren; dies umso weniger, wenn wie hier offen bleibt, mit welchen Mitteln nachträglich zu Tage tretenden Eignungsmängeln eines Schutzkonzepts wirkungsvoll begegnet werden soll (BVerwG, U. v. 14.07.2011 - 9 A 12/10 - BVerwGE 140, 149 juris Rn. 105; vgl. auch BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20/05 - BVerwGE 128, 1 juris Rn. 55).

    Ein Monitoring kann (darf nur) dazu dienen, aufgrund einer fachgerecht vorgenommenen Risikobewertung Unsicherheiten Rechnung zu tragen, die sich aus nicht behebbaren naturschutzfachlichen Erkenntnislücken ergeben, sofern ggf. wirksame Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (BVerwG, U. v. BVerwG vom 14.07.2011 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 BV 08.1164

    Keine Anordnung regelmäßiger umfassender Eigenüberwachung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2017 - 3 L 145/14
    Eine solche Eigenüberwachungsmaßnahme könne nur auf der Grundlage einer konkreten gesetzlichen Ermächtigung angeordnet werden, die nicht bestehe (so auch OVG Magdeburg, U. v. 13.03.2014 - 2 L 215/11 - ZNER 2014, 300 unter Bezugnahme auf VGH München, U. v. 19.02.2009 - 22 BV 08.1164 - NVwZ-RR 2009, 594).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2017 - 3 L 145/14
    Soll das Tötungs- und Verletzungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Planungshindernis werden, ist daher zu fordern, dass sich das Risiko des Erfolgseintritts in signifikanter Weise erhöht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.3.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 219; Urt. v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 Rn. 91; Urt. v. 8.1.2014 - 9 A 4.13 -, BVerwGE 149, 31 Rn. 98 f.).
  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2017 - 3 L 145/14
    Wenn und solange die ökologische Wissenschaft sich insoweit nicht als eindeutiger Erkenntnisgeber erweist, fehlt es den Gerichten an der auf besserer Erkenntnis beruhenden Befugnis, eine naturschutzfachliche Einschätzung der sachverständig beratenden Zulassungsbehörde als "falsch" und "nicht rechtens" zu beanstanden (BVerwG, Urt. v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 Rn. 65; Urt. v. 27.6.2013 - 4 C 1.12 -, BVerwGE 147, 118 Rn. 14; Urt. v. 21.11.2013 - 7 C 40.11 -, NVwZ 2014, 524 Rn. 14).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2017 - 3 L 145/14
    Ob diese Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2/00 - BVerwGE 112, 221 = NVwZ 2001, 429).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2017 - 3 L 145/14
    Es stellt hingegen kein zulässiges Mittel dar, um behördliche Ermittlungsdefizite und Bewertungsmängel zu kompensieren; dies umso weniger, wenn wie hier offen bleibt, mit welchen Mitteln nachträglich zu Tage tretenden Eignungsmängeln eines Schutzkonzepts wirkungsvoll begegnet werden soll (BVerwG, U. v. 14.07.2011 - 9 A 12/10 - BVerwGE 140, 149 juris Rn. 105; vgl. auch BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20/05 - BVerwGE 128, 1 juris Rn. 55).
  • OVG Bremen, 29.08.2000 - 1 A 398/99

    (Noch) hinreichende Bestimmtheit bei der Tenorierung eines Bescheides zur

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2017 - 3 L 145/14
    Solche Besonderheiten können dazu führen, dass die zur Erreichung des Erfolges erforderlichen Mittel nicht schon in der Anordnung im Einzelnen bezeichnet werden, sondern zumindest teilweise einer nachfolgenden Konkretisierung durch auf der Grundlage eines einzuholenden Sachverständigengutachtens vorbehalten bleiben (vgl. OVG Bremen, U. v. 29.08.2000 - 1 A 398/99 - NVwZ-RR 2001, 157).
  • VGH Hessen, 14.05.2012 - 9 B 1918/11

    Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Hinzutreten von

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2017 - 3 L 145/14
    Die Auffassung, die Prognose, ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko der Fledermäuse durch die genehmigten Anlagen sei nicht als gerechtfertigt anzusehen, könne nicht durch eine kontinuierliche akustische Überwachung der Fledermausaktivität im Rotorbereich abgesichert werden, wenn damit entgegen dem artenschutzrechtlichen Verbot das Tötungsrisiko in Kauf genommen werde und Vermeidungsmaßnahmen erst für den Fall vorbehalten bleiben würden, dass beim akustischen Monitoring der Fledermäuse an den Windkraftanlagen ein relevantes Kollisionsrisiko prognostiziert wird (so VGH Kassel, B. v. 14.05.2012 - 9 B 1918/11 - NuR 2012, 493), hält der Senat jedenfalls für einen Fall wie den Vorliegenden für zu eng.
  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2017 - 4 LC 198/15

    Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 3 M 22/16

    Klag- bzw. Antragsbefugnis einer anerkannten Naturschutzvereinigung bei

    Geht man von 200 Aktivitätstagen der Fledermäuse aus (vgl. Senatsurteil v. 13.09.2017 - 3 L 145/14 -, S. 18 des Urteilsumdrucks unter Bezugnahme auf die Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von WEA des LUNG M-V _ AAB-WEA - Teil Fledermäuse, Stand 01.08.2016, diese ihrerseits Bezug nehmend auf BRINKMANN, R.; BEHR, O.; NIERMANN, I. & REICH, M. (HRSG.), Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen, Göttingen, 2011 - nachfolgend: BRINKMANN et al.), dürfte eine Untersuchung an nur zwei Tagen schon aus laienhafter Sicht als offensichtlich unzureichend erscheinen.

    Es gilt z.B. auch heute noch etwa zur Frage des Gondelmonitorings, das der Gutachter grundsätzlich für erforderlich hält (Ziff. 4.1.3/Zusammenfassung), nach Einschätzung des LUNG M-V (vgl. Senatsurteil v. 13.09.2017 - 3 L 145/14 -, S. 17 des Urteilsumdrucks) als Grundlagenveröffentlichung.

    Gerade dadurch soll augenscheinlich die Einhaltung des Tötungsverbotes sichergestellt werden, indem nach entsprechenden Monitoring-Ergebnissen nachgesteuert werden kann (so auch die Regelung in dem dem oben erwähnten Senatsverfahren Az. 3 L 145/14 zugrunde liegenden Sachverhalt).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2018 - 8 A 11958/17

    Abschaltalgorithmus; absoluter Verfahrensfehler; allgemeine Vorprüfung; Anlage;

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist für das hier vorgesehene Schutzkonzept aus Abschaltalgorithmus und Monitoringauflage aber seit längerem auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass es sich um ein dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechendes Konzept zur wirkungsvollen Reduzierung des Tötungsrisikos für Fledermäuse durch den Betrieb von Windenergieanlagen auf ein zur sicheren Vermeidung der Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände hinreichendes Ausmaß handelt (vgl. etwa: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. September 2017 - 3 L 145/14 -, juris, Rn. 52 ff., m.w.N.; s.a. den Senatsbeschluss vom 27. April 2017 - 8 B 10738/17.OVG -, NVwZ-RR 2017, 817 und juris, Rn. 12 und 25, sowie HessVGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 9 B 2744/15 -, juris, Rn. 16).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.10.2021 - 1 M 245/21

    Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb des empfohlenen Mindestabstandes zu

    Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (vgl. zum Maßstab des individuenbezogenen Tötungstatbestands OVG Greifswald, Urteil vom 13. September 2017 - 3 L 145/14 -, juris; zuletzt OVG Greifswald, Urteil vom 24. August 2021 - 1 LB 21/16 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • VG Düsseldorf, 19.09.2019 - 28 K 3594/17
    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2018 - 8 A 11958/17 -, juris, Rn. 110; Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - 4 B 13/17 -, juris, Rn. 18 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13. September 2017 - 3 L 145/14-, juris, Rn. 52 ff., m.w.N.; HessVGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 9 B 2744/15-, juris, Rn. 16; siehe auch Urteil der Kammer vom 23. Januar 2019 28 K 2273/16 - (n.v.).
  • OVG Sachsen, 12.04.2019 - 4 B 376/18

    Windkraft; Fledermaus; Schlagopferrate

    Andererseits kann die hier angeordnete Schlagopfersuche und deren Dokumentation dazu dienen, aufgrund einer fachgerecht vorgenommenen Risikobewertung Unsicherheiten Rechnung zu tragen, die sich aus nicht behebbaren naturschutzfachlichen Erkenntnislücken ergeben, sofern ggf. wirksame Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14. Juli 2011 - 9 A 12.10 -, juris Rn. 105 = BVerwGE 140, 149; BVerwG, Urt. v. 6. November 2012 - 9 A 17.11 -, juris Rn. 48 = BVerwGE 145, 40; Senatsbeschl. v. 14. Dezember 2017 - 4 B 13/17 -, juris Rn. 20; OVG M.-V., Urt. v. 13. September 2017 - 3 L 145/14 -, juris Rn. 46, 52).
  • VG Aachen, 30.11.2018 - 6 K 1959/18

    Immissionsschutzrecht; Nebenbestimmung; Fernüberwachung; Lesezugriff;

    vgl. zu einer erst nachträglichen Konkretisierung: OVG Meckl.-Vorp., Urteil vom 13. September 2017 - 3 L 145/14 -, juris Rn. 40; OVG Bremen, Urteil vom 29. August 2000 - 1 A 398/99 -, juris Rn. 48 f.
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