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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2007 - 1 L 554/04   

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https://dejure.org/2007,31681
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2007 - 1 L 554/04 (https://dejure.org/2007,31681)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.03.2007 - 1 L 554/04 (https://dejure.org/2007,31681)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. März 2007 - 1 L 554/04 (https://dejure.org/2007,31681)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2007 - 1 L 554/04
    Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung unter Berufung auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94 -, NVwZ 1999, 176) ausgeführt, die für alle in- wie ausländischen Luftfahrtunternehmen gleichermaßen geltende Gebührenpflicht beschränke den Zugang zu Flugstrecken in der Gemeinschaft bereits deshalb nicht unverhältnismäßig, weil die Sicherheitsgebühren im Vergleich zu den übrigen Flugkosten der Höhe nach von lediglich untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und auf die Flugpassagiere abwälzbar seien.

    Eine lediglich niedrige Abgabe in diesem Sinne ist bei einer Flugsicherheitsgebühr in Höhe von 5,- pro Fluggast bei Berücksichtigung der Gesamtkosten eines Fluges anzunehmen (vgl. BVerfG, 11.08.1998, aaO).

    Daher ist die Luftsicherheitsgebühr eine Gegenleistung für eine spezielle Inanspruchnahme der Luftfahrtbehörden (BVerfG, 11.08.1998, aaO).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2002 - 1 L 179/02

    Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Erhebung von Luftsicherheitsgebühren; Kompetenz

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2007 - 1 L 554/04
    Die in der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts vertretene Auffassung, die Flugsicherheitsgebühr sei keine unzulässige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit entspricht im Übrigen der Ansicht des Senates (Beschluss vom 09.12.2002 - 1 L 179/02 -) und weiterer Oberverwaltungsgerichte (BayVGH, Beschluss vom 03.02.2000 - 20 ZB 99.3675 -, DÖV 2000, 387, 388; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 29.06.2006 - 3 Bf 177/01, juris).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 09. Dezember 2002 (1 L 179/02) entschieden.

    Soweit sich die Klägerin auf die Zulassungsgründe der besonderen rechtlichen Schwierigkeiten und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 VwGO) bezieht, verweist der Senat auf seine Ausführungen in der der Klägerin bekannten Entscheidung vom 09.Dezember 2002 (1 L 179/02).

  • EuGH, 17.02.2005 - C-134/03

    Viacom Outdoor

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2007 - 1 L 554/04
    Ihre Richtigkeit wird außerdem durch aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 17.02.2005 - C-134/03 -, juris) bestätigt.

    Abgesehen davon, dass in der streitigen Sicherheitsgebühr wegen ihrer geringen Höhe bereits keine Beschränkung des Marktzugangs liegen dürfte (vgl. EuGH, Urteil vom 17.02.2005, aaO), kann diese Belastung vor allem nicht als unverhältnismäßig angesehen werden.

  • EuGH, 18.01.2001 - C-361/98

    Italien / Kommission

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2007 - 1 L 554/04
    Sie steht zu dem Zweck, zu dem sie erlassen worden ist, in einem angemessenen Verhältnis und ist geeignet, das von ihr verfolgte Ziel zu verwirklichen, ohne über das für seine Erreichung Erforderliche hinauszugehen (vgl. EuGH, Urteil vom 18.01.2002 - C-361/98 -, www.curia.europa.eu, Rn 35, 36): Die Passagier- und Gepäckkontrollen dienen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Flugverkehr und damit einem überragenden Gemeinwohlinteresse.
  • EuGH, 04.07.2001 - C-447/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2007 - 1 L 554/04
    Die Frage, ob die Erhebung der Gebühr an sich mit Gemeinschaftsrecht in Einklang stand, ist hingegen nicht Gegenstand der gerichtlichen Erwägungen gewesen (vgl. EuGH, Urteil vom 04.07.2001 - C-447/99 -, eur-lex.europa.eu, Rn 4 und 15).
  • VGH Bayern, 03.02.2000 - 20 ZB 99.3675
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2007 - 1 L 554/04
    Die in der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts vertretene Auffassung, die Flugsicherheitsgebühr sei keine unzulässige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit entspricht im Übrigen der Ansicht des Senates (Beschluss vom 09.12.2002 - 1 L 179/02 -) und weiterer Oberverwaltungsgerichte (BayVGH, Beschluss vom 03.02.2000 - 20 ZB 99.3675 -, DÖV 2000, 387, 388; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 29.06.2006 - 3 Bf 177/01, juris).
  • EuGH, 26.06.2001 - C-70/99

    Kommission / Portugal

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2007 - 1 L 554/04
    Die Rechtmäßigkeit der Flugsicherheitsabgabe an sich ist hingegen nicht Erörterungsgegenstand gewesen, sondern offensichtlich als gegeben vorausgesetzt worden (vgl. EuGH, Urteil vom 26.06.2001 - C-70/99 -, www.curia.europa.eu, Rn 20).
  • OVG Hamburg, 29.06.2006 - 3 Bf 177/01

    Flugsicherheitsgebühr und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2007 - 1 L 554/04
    Die in der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts vertretene Auffassung, die Flugsicherheitsgebühr sei keine unzulässige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit entspricht im Übrigen der Ansicht des Senates (Beschluss vom 09.12.2002 - 1 L 179/02 -) und weiterer Oberverwaltungsgerichte (BayVGH, Beschluss vom 03.02.2000 - 20 ZB 99.3675 -, DÖV 2000, 387, 388; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 29.06.2006 - 3 Bf 177/01, juris).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2007 - 1 L 554/04
    Die Vereinbarkeit von Punkt I. Nr. 23 der Anlage zur Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (Gebühr für die Durchsuchung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen) mit den Vorschriften der VO (EWG) 2408/92 ist offenkundig (vgl. zu diesem Kriterium BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL -, BVerfGE 82, 159, 193).
  • OVG Bremen, 22.12.1997 - 2 B 201/97
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2007 - 1 L 554/04
    Erforderlich dafür ist, dass sich unmittelbar aus der Antragsbegründung sowie der angegriffenen Entscheidung selbst schlüssig Gesichtspunkte ergeben, die ohne Aufarbeitung und Durchdringung des gesamten bisherigen Prozessstoffes - vorbehaltlich späterer Erkenntnisse - eine hinreichend verlässliche Aussage dahingehend ermöglichen, das noch zuzulassende Rechtsmittel werde voraussichtlich zum Erfolg führen (vgl. zum Ganzen OVG Bremen, Beschluss vom 22. Dezember 1997 - 2 B 201/97 -, NordÖR 1998, 32).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90

    Rückforderung von Blindengeld

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.1998 - 1 L 74/97

    Ernstliche Zweifel, Rechtsmittelbelehrung

  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.1998 - 1 O 23/98

    Rechtsmittel; Beschwerde; Zulassung zur Beschwerde; Darlegungserfordernis;

  • VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 6962/14

    Luftsicherheitsgebühr; Kostendeckungsprinzip; Kostendeckungsgrundsatz;

    OVG; Beschluss vom 14. Februar 2008 -1 ZKO 537/05 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. März 2007- 1 L 554/04 - OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 3 B 177/01 -, OVG NRW, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 9 A 2460/09 -, jeweils juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2012 - 9 A 2071/10

    Vereinbarkeit der Erhebung von Gebühren für die Durchsuchung von Personen und des

    2008, 229; OVG M.-V., Beschluss vom 15. März 2007 - 1 L 554/04 -, NordÖR 2007, 434 (nur LS); OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 3 Bf 177/01 -, NJW 2006, 3593; OVG NRW, Beschluss vom 6. Februar 2004 - 9 A 1217/02 -, jeweils m.w.N., besteht kein vernünftiger Zweifel an der Unionsrechtskonformität der Luftsicherheitsgebühr.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2012 - 9 A 2065/10

    Vereinbarkeit der Erhebung von Luftsicherheitsgebühren an Flughäfen mit

    2008, 229; OVG M.-V., Beschluss vom 15. März 2007 - 1 L 554/04 -, NordÖR 2007, 434 (nur LS); OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 3 Bf 177/01 -, NJW 2006, 3593; OVG NRW, Beschluss vom 6. Februar 2004 - 9 A 1217/02 -, jeweils m.w.N., besteht kein vernünftiger Zweifel an der Unionsrechtskonformität der Luftsicherheitsgebühr.
  • VG Münster, 04.11.2011 - 5 K 2220/07

    Klage einer Fluggesellschaft gegen die Heranziehung zu Luftsicherheitsgebühren

    vgl.: Bayerischer VGH, Beschluss vom 22. März 2011 - 8 ZB 10.2984 - OVG Thüringen; Beschluss vom 14. Februar 2008 -1 ZKO 537/05 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. März 2007 - 1 L 554/04 - OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 3 B 177/01 -, OVG Münster, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 9 A 2460/09 -.
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