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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2018 - 1 M 327/18 OVG   

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https://dejure.org/2018,16956
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2018 - 1 M 327/18 OVG (https://dejure.org/2018,16956)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.05.2018 - 1 M 327/18 OVG (https://dejure.org/2018,16956)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 1 M 327/18 OVG (https://dejure.org/2018,16956)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06

    Auskunftsverlangen der Bauaufsichtsbehörde an Eigentümer, Pächter zu benennen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2018 - 1 M 327/18
    Dies setzt voraus, dass diese bekannt sind (OVG Greifswald, Beschl. v. 25.01.2010 - 3 L 89/06 -, juris Rn. 15 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.2016 - 3 M 440/15

    Klagebefugnis bei Bauordnungsverfügung gegen Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2018 - 1 M 327/18
    Ein Vollstreckungshindernis wäre gegebenenfalls durch den Erlass einer Duldungsverfügung gegenüber dem Pächter zu überwinden (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 02.03.2016 - 3 M 440/15 -, juris Rn. 13 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2010 - 1 L 200/05

    Kein Differenzierungsgebot bezüglich Wald- und Landwirtschaftsflächen bei der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2018 - 1 M 327/18
    Gibt das Kataster die Grundstücksnutzung nicht zutreffend wieder, ist es insoweit unrichtig und gemäß § 32 GeoVermG M-V gegebenenfalls fortzuschreiben oder zu berichtigen (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 23.06.2010 - 1 L 200/05 -, juris Rn. 46).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2009 - 3 M 84/09

    Rechtsnachfolge in Polizeipflicht - Erbbauberechtigter

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2018 - 1 M 327/18
    Weisen beispielsweise die Gründe für den Erlass eines Verwaltungsaktes im Einzelfall einen so hohen Dringlichkeitsgrad und ein solches Gewicht auf, dass sie gleichzeitig das besondere Vollzugsinteresse einschließen beziehungsweise mit diesem deckungsgleich sind, kann eine solche Identität angenommen werden (OVG Greifswald, Beschl. v. 08.07.2009 - 3 M 84/09 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 05.07.2018 - 14 K 2804/16

    Störerauswahl bei der Beseitigung von asbesthaltigen Eternitplatten zur

    Die Ordnungsbehörde hat die Pflicht, ermessensgerecht unter Berücksichtigung der genannten Gesichtspunkte zwischen den in Betracht kommenden Störern auszuwählen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.05.2018 - 1 M 327/18 OVG -, juris, Rn. 9).
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