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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2005 - 3 M 37/04   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2005 - 3 M 37/04 (https://dejure.org/2005,7030)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.01.2005 - 3 M 37/04 (https://dejure.org/2005,7030)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. Januar 2005 - 3 M 37/04 (https://dejure.org/2005,7030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessenserwägungen bei einer Entscheidung über die Gestattung geringerer Abstandsflächen; Aufhebung einer Baugenehmigung bei Verletzung der Rechte eines Nachbarn durch einen Teil einer streitbefangenen Baugenehmigung; Berücksichtigung der Abstandsflächen und ...

  • Judicialis

    LBauO M-V § 6 Abs. 14; ; VwVfG M-V § 40; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80a Abs. 1 Nr. 2; ; VwGO § 80a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gestattung geringerer Abstandsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ssl-id.de PDF, S. 39 (Leitsatz)

    Gestattung geringerer Abstandsflächen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1968 (Ls.)
  • BauR 2006, 507
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1995 - 10 B 2661/95

    Abstandsfläche; Schließung von Baulücken; Erleichterung des Bauens

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2005 - 3 M 37/04
    Schließlich hätte in die Ermessenentscheidung auch eingestellt werden müssen, ob durch das Bauvorhaben der Beigeladenen eine "Straßenschlucht" entsteht, die städtebaulich bedenklich sein könnte, weil sie der Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse entgegenstehen könnte (vgl. zu diesem Aspekt Temme in: Böcken-förde/Temme/Heintz, LBauO NRW, 9. Aufl. 1998 Nr. 386 Rn. 140 unter Hinweis auf OVG Münster, B. v. 23.10.1995 -10 B 2661/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96

    Beschränkte Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2005 - 3 M 37/04
    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise die Rechtsauffassung vertreten, in einstweiligen Rechtsschutzverfahren (VGH Mannheim, B. v. 25.11.1996 - 3 S 2913/96 -) oder generell könne ein in seinen Rechten verletzter Nachbar die Baugenehmigung nur in den Teilen erfolgreich angreifen, die seine Rechtsverletzung auslösten (vgl. OVG Berlin, B. v. 25.03.1993 - 3 S 4.93 = BRS 55 Nr. 121; VGH Kassel, B. v. 15.11.1989 - 4 TG 2987/89 -, ESVGH 41, 79 = juris; zurückhaltender OVG Saarlouis, B. v. 23.02.1994 - 2 B 5/94 = BRS 56, 184; OVG Weimar, B. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 -).
  • VGH Hessen, 14.11.1989 - 4 TG 2987/89

    Baurechtlicher Nachbarstreit - einstweilige Anordnung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2005 - 3 M 37/04
    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise die Rechtsauffassung vertreten, in einstweiligen Rechtsschutzverfahren (VGH Mannheim, B. v. 25.11.1996 - 3 S 2913/96 -) oder generell könne ein in seinen Rechten verletzter Nachbar die Baugenehmigung nur in den Teilen erfolgreich angreifen, die seine Rechtsverletzung auslösten (vgl. OVG Berlin, B. v. 25.03.1993 - 3 S 4.93 = BRS 55 Nr. 121; VGH Kassel, B. v. 15.11.1989 - 4 TG 2987/89 -, ESVGH 41, 79 = juris; zurückhaltender OVG Saarlouis, B. v. 23.02.1994 - 2 B 5/94 = BRS 56, 184; OVG Weimar, B. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 -).
  • OVG Berlin, 28.08.1996 - 2 S 15.96

    Bauplanungsrecht, nicht beplanter Innenbereich, Bauweise, Einfügen,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2005 - 3 M 37/04
    Selbst wenn sich das Vorhaben der Beigeladenen bauplanungsrechtlich als rechtmäßig erweisen sollte, weil es sich im Sinne des §§ 34 Abs. 1 oder 2 BauGB einfügt, was der Senat im Eilverfahren nicht abschließend beurteilen kann, ist der Landesgesetzgeber nicht daran gehindert, bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit eines baulichen Vorhabens zu stellen, die zur (teilweisen) Unzulässigkeit des Vorhabens führen können (vgl. VGH München Beschluss vom 10.02.2001 - 20 ZS 01.2775, NVwZ-RR 2002, 259; OVG Berlin Beschluss v. 28.08.1996 - 2 S 15.96, BRS 58 Nr. 104).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.06.1994 - 3 M 94/93
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2005 - 3 M 37/04
    Der Senat hat aber in dem genannten Beschluss auch ausgeführt, dass anderes gelte, wenn auch die Nutzung der baulichen Anlage eine Verletzung subjektiver Rechte der Nachbarn bewirkt und beispielhaft die Einsichtsmöglichkeiten in den Ruhebereich eines Hausgrundstücks benannt (vgl. weiter Beschluss des Senats v. 03.06.1994 - 3 M 94/93).
  • VGH Bayern, 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung; Zulässigkeit einer Grenzbebauung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2005 - 3 M 37/04
    Selbst wenn sich das Vorhaben der Beigeladenen bauplanungsrechtlich als rechtmäßig erweisen sollte, weil es sich im Sinne des §§ 34 Abs. 1 oder 2 BauGB einfügt, was der Senat im Eilverfahren nicht abschließend beurteilen kann, ist der Landesgesetzgeber nicht daran gehindert, bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit eines baulichen Vorhabens zu stellen, die zur (teilweisen) Unzulässigkeit des Vorhabens führen können (vgl. VGH München Beschluss vom 10.02.2001 - 20 ZS 01.2775, NVwZ-RR 2002, 259; OVG Berlin Beschluss v. 28.08.1996 - 2 S 15.96, BRS 58 Nr. 104).
  • OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2005 - 3 M 37/04
    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise die Rechtsauffassung vertreten, in einstweiligen Rechtsschutzverfahren (VGH Mannheim, B. v. 25.11.1996 - 3 S 2913/96 -) oder generell könne ein in seinen Rechten verletzter Nachbar die Baugenehmigung nur in den Teilen erfolgreich angreifen, die seine Rechtsverletzung auslösten (vgl. OVG Berlin, B. v. 25.03.1993 - 3 S 4.93 = BRS 55 Nr. 121; VGH Kassel, B. v. 15.11.1989 - 4 TG 2987/89 -, ESVGH 41, 79 = juris; zurückhaltender OVG Saarlouis, B. v. 23.02.1994 - 2 B 5/94 = BRS 56, 184; OVG Weimar, B. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 -).
  • OVG Berlin, 25.03.1993 - 2 S 4.93

    Nachbarschutz; Abstandsflächen; Außenwand; Schmalseitenprivileg;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2005 - 3 M 37/04
    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise die Rechtsauffassung vertreten, in einstweiligen Rechtsschutzverfahren (VGH Mannheim, B. v. 25.11.1996 - 3 S 2913/96 -) oder generell könne ein in seinen Rechten verletzter Nachbar die Baugenehmigung nur in den Teilen erfolgreich angreifen, die seine Rechtsverletzung auslösten (vgl. OVG Berlin, B. v. 25.03.1993 - 3 S 4.93 = BRS 55 Nr. 121; VGH Kassel, B. v. 15.11.1989 - 4 TG 2987/89 -, ESVGH 41, 79 = juris; zurückhaltender OVG Saarlouis, B. v. 23.02.1994 - 2 B 5/94 = BRS 56, 184; OVG Weimar, B. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2013 - 3 M 222/13

    Abstandsflächenrechtliche Einheit bei Aufschüttung und Errichtung einer

    Der Senat hat jedoch auch ausgeführt, dass etwas anderes gilt, wenn auch die Nutzung der baulichen Anlage eine Verletzung subjektiver Rechte der Nachbarn bewirkt und beispielhaft die Einsichtsmöglichkeiten in den Ruhebereich eines Hausgrundstücks benannt (vgl. zuletzt B. d. Senats v. 06.01.2010 - 3 M 231/09 - Juris Rn. 21; ebenso bereits B. v. 17.01.2005 - 3 M 37/04 -, BRS 69 Nr. 134; st. Rspr. seit B. v. 22.03.1994 - 3 M 66/93 u. B. v. 31.05.1994 - 3 M 11/04 -, NVwZ 1995, 400).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2005 - 3 M 69/05

    Voraussetzungen für eine verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Verwirkung

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  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 15 ZB 16.2508

    Kein subjektives Recht eines Nachbarn auf die Aufnahme einer Nebenbestimmung in

    c) Darüber hinaus ist die Berufung auch nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO aufgrund des Einwands zuzulassen, das Verwaltungsgericht hätte über § 86 Abs. 3 VwGO darauf hinwirken müssen, dass von den (erstinstanzlich nicht anwaltlich vertretenen) Klägern statt des auf den Pavillon beschränkten Anfechtungsklageantrags ein sachdienlicher Klageantrag auf Aufhebung der gesamten Baugenehmigung gestellte werde, weil - so nach jetziger Ansicht der Kläger - die erstinstanzliche Beschränkung des Anfechtungsantrags mangels Teilbarkeit des Bauvorhabens bzw. mangels konstruktiver Abtrennbarkeit des Pavillons vom Garagenrestgebäude nicht zulässig sei (zur Problematik vgl. auch BayVGH, B.v. 14.6.2007 - 1 CS 07.265 - juris Rn. 42; OVG MV, B.v. 17.1.2005 - 3 M 37/04 - BauR 2006, 507 = juris Rn. 29 f.; Schwarzer/König, Bayerische Bauordnung, 4. Aufl. 2012, Art. 68 Rn. 11).
  • VGH Bayern, 26.10.2009 - 2 CS 09.2121

    Nachbarrechtsschutz; vorläufiger Rechtsschutz; Maßnahmen zur Sicherung der Rechte

    Denn es ist in der Regel zu erwarten, dass die Beteiligten eine gerichtliche Entscheidung auf Aussetzung der Vollziehung auch ohne beigefügte Sicherungsmaßnahmen respektieren (BayVGH v. 3.5.1993, a.a.O., RdNr. 11; vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern v. 17.1.2005 Nr. 3 M 37/04, juris RdNr. 31).
  • VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.3

    Baugenehmigung zur Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich

    Für die Anordnung derartiger Sicherungsmaßnahmen bedarf es aber in jedem Fall eines hinreichenden konkreten Grundes, weil es in der Regel zu erwarten ist, dass die Beteiligten eine gerichtliche Entscheidung auch ohne beigefügte Sicherungsmaßnahmen respektieren (BayVGH, B.v. 19.4.1993 - 14 AS 93.790 - BayVBl. 1993, 565; B.v. 26.10.2009 - 2 CS 09.2121 - juris Rn. 11; OVG MV, B.v. 17.1.2005 - 3 M 37/04 - juris Rn. 31; Külpmann, a.a.O. Rn. 1080 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2014 - 3 L 218/13

    Abweichung von den Vorschriften des Abstandflächenrechts

    Aus dem Beschluss des Senats vom 17.01.2005 - 3 M 37/04 können die Kläger nichts Abweichendes herleiten.

    Wie bereits ausgeführt, behandelt die Entscheidung des Senates vom 17.01.2005 - 3 M 37/04 - eine andere Vorschrift als § 67 LBauO M-V in der nunmehr geltenden Fassung.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten

    Hingegen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitig, ob eine teilweise Außervollzugsetzung auch bei fehlender Teilbarkeit der Baugenehmigung zulässig ist (bejahend: VGH BW, Beschl. v. 25.11.1996 - 3 S 2913/96 -, BRS 59 Nr. 166; OVG Berlin, Beschl. v. 25.03.1993 - 2 S 4.93 - BRS 55 Nr. 121; ThürOVG, Beschl. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 -, BRS 57 Nr. 221; verneinend: OVG MV, Beschl. v. 17.01.2005 - 3 M 37/04 - BauR 2006, 507; SächsOVG, Beschl. v. 16.02.1999 - 1 S 53/99 - SächsVBl 1999, 137; differenzierend: SaarlOVG, Beschl. v. Beschl. v. 23.02.1994 - 2 W 5/94 -, BRS 56 Nr. 184).
  • VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.259

    Eilantrag des Nachbarn (Erlebnisbauernhof) gegen Erweiterung eines

    Für die Anordnung derartiger Sicherungsmaßnahmen bedarf es aber in jedem Fall eines hinreichenden konkreten Grundes, weil es in der Regel zu erwarten ist, dass die Beteiligten eine gerichtliche Entscheidung auch ohne beigefügte Sicherungsmaßnahmen respektieren (BayVGH, B.v. 19.4.1993 - 14 AS 93.790 - BayVBl. 1993, 565; B.v. 26.10.2009 - 2 CS 09.2121 - juris Rn. 11; OVG MV, B.v. 17.1.2005 - 3 M 37/04 - juris Rn. 31; Külpmann, a.a.O. Rn. 1080 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09

    Baurechtlicher Nachbarschutz gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Der Senat hat aber in den genannten Beschlüssen auch ausgeführt, dass anderes gelte, wenn auch die Nutzung der baulichen Anlage eine Verletzung subjektiver Rechte der Nachbarn bewirkt und beispielhaft die Einsichtsmöglichkeiten in den Ruhebereich eines Hausgrundstücks benannt (vgl. weiter Beschluss des Senats v. 17.01.2005 - 3 M 37/04 -, BRS 69 [2005] Nr. 134).
  • VG Berlin, 23.07.2013 - 19 L 179.13

    Unzulässigkeit der Errichtung der Leitzentrale eines Krankentransportunternehmens

    Ein solcher liegt vor, wenn zu erwarten ist, dass die vom Gericht ausgesprochene Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die dem beigeladenen Bauherren erteilte Baugenehmigung von diesem missachtet wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2013 - OVG 2 S 42.12; Bayer. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 2 CS 09.2121 - juris, Rn. 11; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17. Januar 2005 - 3 M 37/04 - juris, Rn. 31).
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