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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2014 - 1 M 213/13   

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https://dejure.org/2014,44186
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2014 - 1 M 213/13 (https://dejure.org/2014,44186)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.03.2014 - 1 M 213/13 (https://dejure.org/2014,44186)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. März 2014 - 1 M 213/13 (https://dejure.org/2014,44186)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06

    Erstellung eines Bebauungsplans in einem faktischen Vogelschutzgebiet

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2014 - 1 M 213/13
    Unerheblich sind demgegenüber nur Beeinträchtigungen, die kein Erhaltungsziel nachteilig berühren (vgl. zum Ganzen - m. w. N. - OVG Greifswald, Beschl. v. 05.07.2013 - 1 M 144/13 - Beschl. v. 05.11.2012 - 3 M 143/12 -, NordÖR 2013, 120; Urt. v. 30.06.2010 - 3 K 19/06 -, NuR 2011, 136 - zitiert nach juris).

    Befindet sich ein FFH-Gebiet gegenwärtig ganz oder teilweise in einem ungünstigen Erhaltungszustand, ist es grundsätzlich für jegliche Zusatzbelastung gesperrt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 30.06.2010 - 3 K 19/06 -, NuR 2011, 136 - zitiert nach juris).

    Unabhängig davon steht auch die festgestellte Zielunverträglichkeit allerdings unter einem Bagatellvorbehalt, der seine Rechtfertigung im gemeinschaftsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 5 Abs. 3 EG) findet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.2009 - 9 B 28/09 -, a. a. O.; vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 30.06.2010 - 3 K 19/06 -, NuR 2011, 136 - zitiert nach juris).

  • VG Schwerin, 26.08.2013 - 7 B 62/13

    Bootsverkehr im Vogelschutzgebiet

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2014 - 1 M 213/13
    Die Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 26. August 2013 - 7 B 62/13 - (Ziffer 1. des Tenors) wird zurückgewiesen.

    Daraufhin hat das Verwaltungsgericht das ruhende Verfahren unter dem Az. 7 B 62/13 wiedereröffnet.

    Die von beiden Antragsgegnern fristgemäß eingelegte und gleichermaßen fristgemäß begründete Beschwerde gegen Ziffer 1. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 26. August 2013 - 7 B 62/13 - hat keinen Erfolg.

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2014 - 1 M 213/13
    Auch wenn der Behörde im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf bestimmte naturschutzfachliche Fragestellungen eine Einschätzungsprärogative zuzubilligen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299 - zitiert nach juris ), muss sie doch insbesondere den gerichtlich überprüfbaren Anforderungen der Ermittlung der Projekteinwirkungen bzw. Erfassung von Beeinträchtigungen genügen und dazu alle - wissenschaftlichen - Mittel und Quellen ausschöpfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299 - zitiert nach juris ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12

    Immissionsschutzrecht; FFH-Prüfung; Erweiterung einer Altanlage

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2014 - 1 M 213/13
    Unerheblich sind demgegenüber nur Beeinträchtigungen, die kein Erhaltungsziel nachteilig berühren (vgl. zum Ganzen - m. w. N. - OVG Greifswald, Beschl. v. 05.07.2013 - 1 M 144/13 - Beschl. v. 05.11.2012 - 3 M 143/12 -, NordÖR 2013, 120; Urt. v. 30.06.2010 - 3 K 19/06 -, NuR 2011, 136 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 10.11.2009 - 9 B 28.09

    FFH-Verträglichkeitsprüfung; erhebliche Beeinträchtigung; Erhaltungsziel;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2014 - 1 M 213/13
    Dementsprechend ist der Einwand, bereits die Vorbelastung bewege sich in einem kritischen Bereich, beachtlich; ein aufgrund der Vorbelastung aktuell ungünstiger Erhaltungszustand rechtfertigt keine zusätzliche Beeinträchtigung (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 10.11.2009 - 9 B 28/09 -, DVBl. 2010, 176 - zitiert nach juris).
  • VG Düsseldorf, 03.11.2015 - 27 L 888/15

    Zuweisung von UKW-Frequenzen durch die Landesanstalt für Medien wegen Verstoßes

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 8 B 430/15 -, juris (Rn. 18); OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17. März 2014 - 1 M 213/13 -, juris (Rn. 19); OVG Berlin, Beschluss vom 5. Januar 1995 - 8 S 898.94 -, juris (Rn. 4).
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