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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 1 L 233/13   

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https://dejure.org/2018,16959
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 1 L 233/13 (https://dejure.org/2018,16959)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.04.2018 - 1 L 233/13 (https://dejure.org/2018,16959)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. April 2018 - 1 L 233/13 (https://dejure.org/2018,16959)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 1 L 233/13
    Erweist sich das Vorbringen des Klägers über ein nachträgliches Ereignis, das seiner Klage die Grundlage entzogen habe, als richtig, so ist dem geänderten Klageantrag stattzugeben, anderenfalls ist die Klage abzuweisen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 7/88 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.1993 - 3 B 134.92

    Gerichtliche Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 1 L 233/13
    Aus Gründen der Rechtsklarheit war es geboten, das nicht rechtskräftig gewordene Urteil des Verwaltungsgerichts in dieser Sache für rechtsunwirksam zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1993 - 3 B 134/92 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14

    Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 1 L 233/13
    Das Bundesverwaltungsgericht war obiter dictum weiterhin der Auffassung, dass sich der Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit (erst) auf Bescheide ausgewirkt habe, die nach Ablauf der bis zum 31. Dezember 2008 reichenden Übergangsfrist aus § 12 Abs. 2 Satz 1 KAG M-V a.F. erlassen worden sind (BVerwG, Urt. v. 15.04.2015 - 9 C 19/14 -, juris Rn. 10, 14).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2016 - 1 L 212/13

    Anschlussbeitrag für Schmutzwasser

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 1 L 233/13
    Dieses verfassungsrechtliche Erhebungshindernis ist durch das Erste Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 2016 beseitigt worden (umfassend dargestellt in OVG Greifswald, Urt. v. 06.09.2016 - 1 L 212/13 -, juris Rn. 68 ff.).
  • VG Schwerin, 24.11.2016 - 4 A 617/10

    Aufhebung des Schmutzwasserbeitragsbescheides

    Das Verwaltungsgericht Schwerin habe zur zugrundeliegenden Satzung bereits ein erstinstanzliches Urteil zum Aktenzeichen 4 A 1587/10 gesprochen, das sich in der Überprüfung durch das OVG zum Aktenzeichen 1 L 233/13 befinde.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2018 - 1 LB 426/18

    Anschlussbeitrag für Schmutzwasser - zeitlich unbegrenzte Beitragserhebung -

    In seinem Urteil vom 17. April 2018 - 1 L 233/13 -, das dem Prozessbevollmächtigten des Klägers bekannt ist, hat der Senat an seiner Rechtsauffassung festgehalten.
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