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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2003 - 3 K 6/01   

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https://dejure.org/2003,11972
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2003 - 3 K 6/01 (https://dejure.org/2003,11972)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.12.2003 - 3 K 6/01 (https://dejure.org/2003,11972)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 3 K 6/01 (https://dejure.org/2003,11972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplanes; Ausschluss der Einzelhandelsbranche aus einem Gewerbegebiet; Anforderungen an die Auslegung des Bebauungsplanentwurfes; Anforderungen an die Begründung eines Bebauungsplanes; Konsequenzen des Fehlen des ...

  • Judicialis

    BauNVO § 1 Abs. 5; ; BauNVO § 1 Abs. 9; ; VwGO § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 1 Abs. 5; BauNVO § 1 Abs. 9; VwGO § 47

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerbegebiet: Ausschluss der Branche "Einzelhandel"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss bestimmter Einzelhandelsbranchen im Gewerbegebiet nur bei substantiiertem Nachweis der Schädlichkeit! (IBR 2004, 1114)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1988 - 11a NE 4/87

    Bauleitplanung: Ausschluß von Einzelhandelsbetrieben für Güter des täglichen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2003 - 3 K 6/01
    Als ein solcher besonderer städtebaulicher Grund nach § 1 Abs. 9 BauNVO ist in der Rechtsprechung die Gefährdung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, insbesondere der nichtmotorisierten Käuferschichten, mit Gütern des täglichen Bedarfs in Wohnstandorten anerkannt (OVG Münster, Urteil vom 10.11.1988 - 11a NE 4/87 - zit. nach Juris - Urteil vom 09.10.2003 - 10a D 76.01 NE -).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2003 - 3 K 6/01
    Der Aufstellungsbeschluss ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für einen Bebauungsplan (BVerwG, Beschl. vom 15.04.1988 - 4 N 4.87, BVerwGE 79, 200).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.1995 - 6 M 72/93

    Bekanntmachung; Alternativregelung; Abgabensatzung; Rückwirkende Inkraftsetzung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2003 - 3 K 6/01
    Der Begriff der sonstigen unabwendbaren Ereignisse ist in Abgrenzung zum Tatbestandsmerkmal der höheren Gewalt nicht ohne unerhebliche Schwierigkeiten mit einem bestimmbaren Inhalt zu füllen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. vom 10.05.1995 - 6 M 72/93, NVwZ-RR 1996, 227).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2003 - 10a D 76/01

    Ausschlusskriterium "innenstadtbedeutsames Sortiment"

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2003 - 3 K 6/01
    Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass die erhebliche Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten der Grundeigentümer ohne gesicherte Tatsachengrundlage erfolgte (OVG Münster, Urteil vom 09.10.2003 - 10a D 76/01 NE -).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2003 - 3 K 6/01
    Besondere städtebauliche Gründe liegen vor, wenn es spezielle städtebauliche Gründe gerade für die gegenüber § 1 Abs. 5 BauNVO noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzungen gibt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.05.1987 - 4 C 77.84 -, BVerwGE 77, 317).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 3 L 32/99
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2003 - 3 K 6/01
    Es stellt sich weiter die Frage, ob eine eventuelle Nichtigkeit des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung auch § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung erfasst, in dem geregelt ist, dass öffentliche Bekanntmachungen der Stadt im Stadtanzeiger der Stadt N. erfolgen (vgl. zum Problem Urteil des Senats vom 22.10.2003 - 3 L 32/99 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2019 - 3 K 13/14

    Normenkontrolle - Gliederung eines Gewerbegebiets durch Festsetzung von

    Dem Urteil des OVG Greifswald vom 17.12.2003 (- 3 K 6/01 - BRS 74 Nr. 53) schließlich lässt sich zu der hier zu entscheidenden Frage nichts entnehmen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2005 - 1 M 84/05

    Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot, Satzung; Hauptsatzung; Bekanntmachung;

    Den Entscheidungen des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Oktober 2003 - 3 L 32/99 - (juris), vom 17. Dezember 2003 - 3 K 6/01 - (BRS 66 Nr. 41 - zitiert nach juris) und insbesondere vom 04. Mai 2004 - 3 L 179/00 - lassen sich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts keine Grundsätze entnehmen, deren Anwendung im vorliegenden Fall die Schlussfolgerung rechtfertigte, die Bekanntmachungsregelung des § 11 HS sei unwirksam.
  • VG Göttingen, 14.07.2015 - 2 A 377/14

    Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bestandsschutz; Bestimmtheit;

    Der Einzelhandel mit innenstadtrelevanten Sortimenten bildet eine typische Nutzungsart nach § 1 Abs. 9 BauNVO, die zur Stärkung der Innenstadt und damit aus besonderen städtebaulichen Gründen in einem Gewerbe- oder Industriegebiet im Einzelfall ausgeschlossen werden kann (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10. März 2004 - 1 KN 336/02 -, BauR 2004, S. 1108 ff., zit. nach juris Rn. 26 m.w.N.; vgl. zum EHK mit der sog. "Göttinger Sortimentsliste": Beschluss der Kammer vom 6. August 2014 - 2 B 199/14 -, BA S. 16 f., n.v.; bestätigt durch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31. Oktober 2014 - 1 ME 128/14 -, n.v.; zu den planerischen Anforderungen eines branchenbezogenen Einzelhandelsausschlusses näher: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 3 K 6/01 -, BRS 66 Nr. 41, zit. nach juris Rn. 47 ff., insb.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2022 - 3 K 232/15

    Baurechtliche Normenkontrolle-erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und Verkürzung

    Dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 17. Dezember 2003 (- 3 K 6/01 -, BRS 74 Nr. 53) schließlich lässt sich zu der hier zu entscheidenden Frage nichts entnehmen (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 21. Mai 2019, a. a. O., Rn. 52).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2021 - 3 K 193/17

    Wirksamkeit der Bekanntmachung eines Bebauungsplans im amtlichen

    Dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 17. Dezember 2003 (- 3 K 6/01 -, BRS 74 Nr. 53) schließlich lässt sich zu der hier zu entscheidenden Frage nichts entnehmen (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 21. Mai 2019, a. a. O., Rn. 52).
  • VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16

    Die Bekanntmachung einer Satzung in einem Städtischen Anzeiger ist zulässig; zur

    Vor dem Hintergrund des oben beschriebenen Zwecks der Vorschriften über die Verkündung von Rechtsnormen besteht bezogen auf diesen Personenkreis kein plausibler Grund, die kostenlose Verteilung nicht als eine Form des Bezugs anzusehen (vgl. dementsprechend explizit die kostenlose Verteilung als Bezugsmöglichkeit anerkennend OVG Greifswald, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 M 84/01 - NordÖR 2002, 268 juris Rn. 11; vgl. ferner die kostenlose Verteilung als Bezugsmöglichkeit voraussetzend OVG Greifswald, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 3 K 6/01 - juris; ebenso OVG Greifswald, Urteil vom 27. Mai 2009 - 3 K 24/08 - juris Rn. 67; unentschieden OVG Greifswald, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 L 168/11 - juris Rn. 34 und VG Schwerin, Urteil vom 14. Januar 2019 - 4 A 1827/16 SN - amtl.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.08.2007 - 3 K 17/04

    Bebauungsplan: Anforderungen an die Ermittlung eines Anlagentyps bei einer

    Dies hat auch der Senat bereits für den Ausschluss von innenstadtrelevanten Einzelhandelsbranchen entschieden (U. v. 03.02.2006 - 3 K 9/04 - grundlegend U. v. 17.12.2003 - 3 K 6/01 -).
  • VG Schwerin, 21.03.2019 - 2 A 402/17

    Sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge: Hagedorn-Verfahren im Rostocker Modell;

    Vor dem Hintergrund des oben beschriebenen Zwecks der Vorschriften über die Verkündung von Rechtsnormen besteht bezogen auf diesen Personenkreis kein plausibler Grund, die kostenlose Verteilung nicht als eine Form des Bezugs anzusehen (vgl. dementsprechend explizit die kostenlose Verteilung als Bezugsmöglichkeit anerkennend OVG Greifswald, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 M 84/01 - NordÖR 2002, 268 juris Rn. 11; vgl. ferner die kostenlose Verteilung als Bezugsmöglichkeit voraussetzend OVG Greifswald, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 3 K 6/01 - juris; ebenso OVG Greifswald, Urteil vom 27. Mai 2009 - 3 K 24/08 - juris Rn. 67; unentschieden OVG Greifswald, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 L 168/11 - juris Rn. 34 und VG Schwerin, Urteil vom 14. Januar 2019 - 4 A 1827/16 SN - amtl.
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