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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 4 M 139/12   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 4 M 139/12 (https://dejure.org/2013,48062)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.12.2013 - 4 M 139/12 (https://dejure.org/2013,48062)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 4 M 139/12 (https://dejure.org/2013,48062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 47 Abs 1 Nr 2 VwGO
    Ausweisung eines Eignungsgebietes Windenergie im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg; Beiladung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts; Berücksichtigung der Belange eines Plannachbarn

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2013 - 4 K 27/10

    Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 4 M 139/12
    Zwar kann das vom Antragsteller angegriffene Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg vom 31. August 2011 grundsätzlich schon deswegen Gegenstand einer Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 13 AGGerStrG M-V sein, weil es auf der Grundlage des § 9 Abs. 5 LPlG von der Landesregierung in der Form einer Rechtsverordnung festgestellt worden ist und somit Rechtssatzcharakter hat (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt etwa Urt. v. 19.06.2013 - 4 K 27/10 - juris, Rn. 56 m.w.N.).

    Mit diesem Erfordernis wird die notwendige Abgrenzung zur Popularklage vorgenommen und vermieden, dass eine für eine unbestimmte Vielzahl von Betroffenen gültige Rechtsnorm auf beliebigen Antrag eines Einzelnen hin der Gefahr der Unwirksamkeitserklärung ausgesetzt werden kann (vgl. Senatsurteil v. 19.06.2013 - 4 K 27/10 -, juris Rn. 58 m.w.N.).

    Daher wird die Antragsbefugnis bejaht für den Fall, dass ein verbindliches Ziel der Raumordnung über die Bindungswirkung gegenüber öffentlichen Rechtsträgern hinaus unmittelbare Außenwirkung für Dritte entfaltet, wie dies etwa über § 35 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB für raumbedeutsame Vorhaben im Außenbereich mit Auswirkungen für Bauantragsteller und potenzielle Vorhabenträger und damit auf das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum der Fall ist (vgl. zum Vorstehenden ausführlicher Senatsurteil v. 28.02.2013 - 4 K 17/11 -, juris, Rn. 53 m.w.N.; Urt. v. 19.06.2013 - 4 K 27/10 -,juris Rn. 60 m.w.N.).

  • OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 3/05

    Normenkontrollantrag gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten im

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 4 M 139/12
    Bei der Prüfung der Möglichkeit einer Verletzung des Abwägungsgebotes auf der Ebene der Regionalplanung sind - wie das OVG Lüneburg ausgeführt hat (Urt. v. 26.03.2009 - 12 KN 11/07 -, juris, Rn. 21 ff., diese Frage konnte das BVerwG in seinem die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschl. v. 26.01.2010 - 4 BN 32/09 -, juris, offen lassen; siehe auch OVG LSA, Urt. v. 30.07.2009 - 2 K 142/07 -, juris, Rn. 15 ff.; OVG Saarland, Urt. v. 18.05.2006 - 2 N 3/05 -, juris, Rn. 24 ff.) -.

    Eine Verkürzung des Rechtsschutzes sei in einem solchen Fall nicht zu befürchten, weil im Rahmen einer Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan oder einer Nachbarklage gegen die Genehmigung inzident auch die Gültigkeit der Zielfestlegungen überprüft werden könne, soweit es entscheidungserheblich darauf ankomme (hierzu sinngemäß auch OVG des Saarlandes, Urt. v. 18.05.2006 - 2 N 3/05 -, juris LS. 2 u. Rn. 24 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 142/07

    Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrolle gegen einen Regionalen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 4 M 139/12
    Bei der Prüfung der Möglichkeit einer Verletzung des Abwägungsgebotes auf der Ebene der Regionalplanung sind - wie das OVG Lüneburg ausgeführt hat (Urt. v. 26.03.2009 - 12 KN 11/07 -, juris, Rn. 21 ff., diese Frage konnte das BVerwG in seinem die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschl. v. 26.01.2010 - 4 BN 32/09 -, juris, offen lassen; siehe auch OVG LSA, Urt. v. 30.07.2009 - 2 K 142/07 -, juris, Rn. 15 ff.; OVG Saarland, Urt. v. 18.05.2006 - 2 N 3/05 -, juris, Rn. 24 ff.) -.

    In diesem Sinne hat auch das OVG Sachsen-Anhalt entschieden (Urt. v. 30.07.2009 - 2 K 142/07 -, juris, Rn. 15 ff., 19), dass sich eine rechtliche Betroffenheit eines Antragstellers, der verhindern möchte, dass Dritte in dem streitigen Vorranggebiet (weitere) Windanlagen errichten, und damit auch das Erfordernis einer Rechtsschutzgewährung sich erst - je nach Sachlage - durch den Erlass eines Bebauungsplans oder die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windenergieanlage ergeben kann.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2006 - 4 M 136/05

    Fehlende Antragsbefugnis der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 4 M 139/12
    Diesen Maßstab hat das Gericht auch in raumordnungsrechtlichen Verfahren bereits angelegt (vgl. Beschl. v. 28.11.2012 - 4 M 102/11 -, juris; Beschl. v. 23.02.2006 - 4 M 136/05 -, NordÖR 2006, 206, betr. Ausweisung von marinen Eignungsgebieten).

    Klarzustellen ist schon an dieser Stelle, dass sich der Antragsteller bei seinem Angriff gegen eine Festsetzung in einem Regionalen Raumentwicklungsprogramm ebenso wenig zum Sachwalter der Belange und möglichen Rechte Dritter - von Nachbarn in der unmittelbaren oder weiteren Umgebung oder einer Bürgerinitiative bzw. einem eingetragenen Verein - machen könnte wie eine Gemeinde zur Sachwalterin der Interessen ihrer Gemeindebürger (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 28.11.2012 - 4 M 102/11 - unter Hinweis auf Beschl. v. 23.02.2006 - 4 M 136/05 -, NordÖR 2006, 206 m.w.N.; zur Planfeststellung nach EnWG siehe etwa auch Beschl. v. 10.03.2010 - 5 M 153/09 -, juris); maßgeblich kann es allein auf eine Verletzung in eigenen subjektiven Rechten ankommen.

  • BVerwG, 13.11.2006 - 4 BN 18.06

    Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 4 M 139/12
    Dass sich aus dem raumordnungsrechtlichen Abwägungsgebot auch für diesen Fall eine Antragsbefugnis Privater nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ergeben kann und dass hierfür im Grundsatz dieselben Anforderungen gelten wie etwa im Falle eines Normenkontrollantrages gegen einen Bebauungsplan, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt; vorauszusetzen ist, dass ein eigener Belang als verletzt benannt wird, der für die Abwägung überhaupt zu beachten war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.2006 - 4 BN 18/06 -, NVwZ 2007, 229; Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215, 217).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 4 M 139/12
    Dass sich aus dem raumordnungsrechtlichen Abwägungsgebot auch für diesen Fall eine Antragsbefugnis Privater nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ergeben kann und dass hierfür im Grundsatz dieselben Anforderungen gelten wie etwa im Falle eines Normenkontrollantrages gegen einen Bebauungsplan, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt; vorauszusetzen ist, dass ein eigener Belang als verletzt benannt wird, der für die Abwägung überhaupt zu beachten war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.2006 - 4 BN 18/06 -, NVwZ 2007, 229; Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215, 217).
  • BVerwG, 26.01.2010 - 4 BN 32.09

    Möglichkeit einer revisionsgerichtlichen Kontrolle des irreversiblen Landesrecht

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 4 M 139/12
    Bei der Prüfung der Möglichkeit einer Verletzung des Abwägungsgebotes auf der Ebene der Regionalplanung sind - wie das OVG Lüneburg ausgeführt hat (Urt. v. 26.03.2009 - 12 KN 11/07 -, juris, Rn. 21 ff., diese Frage konnte das BVerwG in seinem die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschl. v. 26.01.2010 - 4 BN 32/09 -, juris, offen lassen; siehe auch OVG LSA, Urt. v. 30.07.2009 - 2 K 142/07 -, juris, Rn. 15 ff.; OVG Saarland, Urt. v. 18.05.2006 - 2 N 3/05 -, juris, Rn. 24 ff.) -.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2010 - 5 M 153/09

    Martensches Bruch (Kompensationsmaßnahme) - Anfechtung eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 4 M 139/12
    Klarzustellen ist schon an dieser Stelle, dass sich der Antragsteller bei seinem Angriff gegen eine Festsetzung in einem Regionalen Raumentwicklungsprogramm ebenso wenig zum Sachwalter der Belange und möglichen Rechte Dritter - von Nachbarn in der unmittelbaren oder weiteren Umgebung oder einer Bürgerinitiative bzw. einem eingetragenen Verein - machen könnte wie eine Gemeinde zur Sachwalterin der Interessen ihrer Gemeindebürger (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 28.11.2012 - 4 M 102/11 - unter Hinweis auf Beschl. v. 23.02.2006 - 4 M 136/05 -, NordÖR 2006, 206 m.w.N.; zur Planfeststellung nach EnWG siehe etwa auch Beschl. v. 10.03.2010 - 5 M 153/09 -, juris); maßgeblich kann es allein auf eine Verletzung in eigenen subjektiven Rechten ankommen.
  • VGH Bayern, 17.11.2004 - 20 N 04.217

    Normenkontrolle, Raumordnende Planung, Entwicklungsflächen für Verkehrsflughafen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 4 M 139/12
    Eine pauschalierende Berücksichtigung betroffener privater Belange ist daher regelmäßig ausreichend (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 17.11.2004 - 20 N 04.217 -, juris).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 4 M 139/12
    Sie sind nicht Ersatz für kommunale Bauleitpläne oder raumbedeutsame Fachpläne (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.01.2003 - 4 CN 14.01 -, NVwZ 2003, 742; Runkel in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, Komm., § 3 Rn. 71).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2003 - 1 A 11406/01

    Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Regionaler Raumordnungsplan, Ziele der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2013 - 4 K 17/11

    Normenkontrolle gegen Festlegungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07

    Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrollverfahrens gegen die

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07

    Erschwerung eines genehmigungsfähigen Vorhabens als "schwerer Nachteil" iSv § 47

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 1053/93

    Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Nichtvorlagebeschwerde von

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.1997 - 3 M 145/97

    Normenkontrollverfahren; Einstweilige Anordnung; Offensichtliche

  • BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10

    Ziele der Raumordnung; Abgrabung; Windenergieanlagen; Ausfuhrbeschränkung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.10.2000 - 4 M 74/00
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2015 - 3 K 18/12

    Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg vom 31.08.2011-

    Darüber hinausgehende individuelle Betroffenheiten sind nur zu berücksichtigen, soweit sie auf der Ebene der Regionalplanung erkennbar und von Bedeutung sind (vgl. OVG Greifswald B. v. 18.12.2013 - 4 M 139/12 - Juris Rn. 52 ff - betr. ebenfalls das RREP WM - im Anschluss an OVG Lüneburg U. v. 26.03.2009 - 12 KN 11/07 - Juris, Rn. 21 ff. mwN).

    Damit hat eine pauschalierende Berücksichtigung derartiger privater Belange im Sinne der vorstehenden Überlegungen offenkundig stattgefunden (OVG Greifswald B. v. 18.12.2013 - 4 M 139/12 - NordÖR 2014, 177 = Juris Rn. 55).

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 12 KN 220/14

    Antragsbefugnis; Ortsteil; Raumordnung; Regionales Raumordnungsprogramm;

    Dies setzt jedoch voraus, dass der Nachbar substantiiert einen Sachverhalt darlegt, der es als möglich erscheinen lässt, dass zu seinen Lasten das planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist bzw. eine nachteilige Betroffenheit oberhalb der Zumutbarkeitsschwelle vorliegt (Urt. d. Sen. v. 17.10.2013 - 12 KN 277/11 -, NuR 2013, 897; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Auflage, S. 226; Scheidler, UPR 2012, 58; a. A., d. h. keine Antragsbefugnis, wohl: OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 18.12.2013 - 4 M 139/12 -, NordÖR 2014, 177; OVG LSA, Urt. v. 30.7.2009 - 2 K 142/07 -, UPR 2009, 399).
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